Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 41 (9.10.1842)
- Date
- 1842-10-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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165 Religionen stattgefunden hat *). Wie aber die Raobinen in Posen und Benthen? Glaubt der Erstere an die Wahrheit jener Aussprüche, nun dann erlaubt er dem Religionslehrer in heutiger Zeit, in einem civiliftrten Staate, verbrechen und Jmmoralität. Glaubt er aber nicht hieran, nun dann stempelt er, da jene Aussprüche gleichfalls mittelst der talmudischen Exegese begründet werden, sich selbst zu einem Ketzer, zu einem aus der jüdischen Religionsgesellschaft ausgeschiedenen Ungläubigen. Und eben so Hr. Deutsch. Erkennt er die Wahrheit jener Aussprüche an, dann ist er gleichfalls ein Lehrer der Jmmoralität, bestreitet er sie aber, nun dann ist er, seiner Ansicht zufolge, ein noch größerer „Beschimpfer der jüdischen Gesetzlehrer," als für den er Geigern erachtet; da dieser den Talmudksten doch nur einen getrübten exegetischen Sinn zuschreibt; während jener ihnen ein überaus getrübtes rechtliches und sittliches Gefühl beimessen muß. Die Herren mögen also von ihrer Verketzerung ablassen, da sonst, wie sie gesehen, die Waffe gegen sie selbst sich kehren würde. Ja wir könnten dann nicht nur ihnen die Consequenzen ihrer Ansichten Vorhalten, sie von ihrem subjectiven Standpunkte aus die ganze Gefahr ihres Verdammungsurtheils schauen lassen, sondern würden das ganz objectiv vermögen, ihnen mit Recht und Fug sagen, daß nicht Dr. Geiger, der das Prinzip und das Wesen der Tradition, der die Idee der lebendigen Fortbildung des göttlichen Gesetzes, wie sie die ganze Geschichte des Judenthums predigt, anerkennt **), Karait sei, sondern, daß sie, die jenes Prinzip verworfen, die es den Karaiten noch zuvortbun, indem sie nicht nur jedes Gebot der Schrift, sondern jede Satzung des Talmuds „jede Vorschrift der yznx, blind und buchstäblich fcsthalten, den Namen eines Ketzers, eines D"rijT2K eines Leugners der münvlichen Lehre (imrQ 1BD) in ihrem wahren Sinne verdienen, wir könnten, wie gesagt, ihnen mit Recht und Fug den Namen des „Religionsleugners" (By'W'nD -®b) zurückgeben, wenn wir jenes Wort *) So erklärte das dritte Concilium von Orleans den Juden, welcher eine Christin zur Concubine nimmt, oder einen Sklaven gegen Annahme des Judcnthums freimacht, für seines Eigenthnmsrechies daran verlustig. So fing im eilsten Jahrhundert die Geistlichkeit an, es den Rittern zur Pflicht zu machen, jeden zu vertilgen, der sich nicht der Kirche unterwarf, und der erste Ausbruch dieser Berfolgungssucht traf dann natürlich die Juden. **) Das Prinzip der Tradition, dem die ganze talmudische und rabbinische Literatur ihr Entstehen verdankt, ist nichts anderes als das Prinzip der beständigen Fortbildung und zeitgemäßen Entwickelung, das Prinzip, nicht Sklaven des Buchstaben der Bibel zu sein, sondern nach ihrem Geiste, und dem ächten Glaubensbewußtscin, das die Synagoge durchdringt, fort und fort zu zeugen." (Worte Geigers, Seite 349, Bd. I. seiner Zeitschrift.) nicht besser verständen, und zur Ehre der Talmudi'sten glaubten, sie haben in jenen Stellen nur den schnöden Leugner, den gcwissentosen Verächter des göttlichen Gesetzes, gleichviel ob des ausdrücklich schriftlichen, oder dessen — was, ihrer Ueberzeugung nach, aus demselben folgte, zu den mündlichen gehörte. verstanden *); feiin aber, weil sie ja sonst aus sich selbst und mit der ganzen Geschichte des Judenrhums in Widerspruch gekommen wären, weit entfernt gewesen, solches Prädicat dem beizulegen, der aus wissenschaftlichen Gründen von ihrer Ansicht hie und da abweicht, ja, wie man dieses wohl vr. Geiger nachsagen muß, sein ganzes Leben dem Studium des göttlichen Gesetzes und dem Dienste der Religion geweiht hat. — Wenn übrigens Deutsch mit seinen Genossen meinte, die Breslauer Gemeinde sei keine Gemeinde der Karaer, so haben sie allerdings recht, dafern sie unter Karaismus, die blinde und buchstäbliche Auslegung des göttlichen Gesetzes verstehen. Verstehen sie aber, wie sie deutlich genug aussvrechen, unter jener Ansicht den Gegensatz zu dem traditionellen Judenthum, wie sie es aussaßen, die Opposition gegen die Vergötterung des Rabbinismus, und die Forderung eines in dem wahren Geiste der, göttlichen Lehre und im steten Einklänge mit dem Bedürftige der Zeit und der Höhe der Wissenschaft fortschreitenden Judenthums: bann haben sie sehr unrecht, die Breslauer Gemeinde als eine Gemeinde der Karaiten anzusihen, da dieselbe durch die Verehrung, welche sie dem gewählten zweiten Rabbinen zollt, und durch den Eifer, mit welchem sie sein Recht vertritt, wohl genugsam bewiesen, daß sie gleich allen erleuchteten Israeliten der Gegenwart der fortschreitenden Ansicht mit voller Ueberzeugung ergeben ist. (Schluß folgt.) D iw x'n DTp'BN nfov (*?tiep ix minn nx htzei Tpscfr uw bD wn rra pp -pstn D'DDnn rrafr -ei min hic’2 }'cxe W C3“t TE%”I iTX IX (Maimomdes in seinem Commentar zum letzten Abschnitt des Traktats Sanhedrin.) Geschichte des Tages. Unsere Leser erinnern stch aus Nr. 35 dieser Blätter mit welcher Bereitwilligkeit die holländische Regierung dem Gesuche des Advokaten Lippmann um Widerlegung des von dem norwegischen Consul in Amsterdam erstatteten judenfeindtichen Berichtes entsprach. Es ist uns daher heute eine angenehme Pflicht, die deßsallsigen Zuschriften der Holländischen Behörden selbst ausführlich mitzurheilen. I. "Schreiben des Ministers des Innern. Im Haag, den 19. April 1842. Mein Herr! Um dem Wunsche zu genügen, den Sie mir