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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-10-09 · Heft 41 (9.10.1842) · page 4

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 41 (9.10.1842)
Date
1842-10-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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166 in ihrem geehrten Gestrigen auSgedrückt, stehe ich durchaus nicht an, mich folgender Worte zu bedienen: Nachdem die Israeliten während 47 Jahre Theil genommen an allen Rechten und Pflichten der niederländischen Bürger, auf einem völlig gleichen Fuße mit ihren anderen Mitbürgern, hat die Regierung oft Gelegenheit gehabt, die soziale Veränderung wahrzunchmen, durch welche dieser Theil der Bcvölkeruug, aus seinem alten Standpunkte der Jsolirung hcrvorgehcnd, zu einer vollständigen Theilnahme an der niederländischen Nationalität berufen ward. Tiefe politische Emanzipation hat nach meiner Meinung vollkommen der Erwartung ihrer ersten Urheber entsprochen, und der niederländische Staat hat niemals diese Reform zu bedauern gehabt. Indem man einen Vergleich mit anderen anstellt, findet man, daß besondere Umstände die Civilisation der Masse noch aufgehalren haben; aber sic baden jedoch den Beweis geliefert, sowol 1813 — 1815, alö 1830 und nachher, daß sie bereit sind, die Interessen ihres Varerlandes mit Kraft und als gute Staatsbürger zu verlheidigen. Ter Minister des Innern: Schimmelpennink v. d. Ope. II. Schreiben des Ministers der Finanzen. Im Haag, den 20. April 1642. Mein Herr! Auf Ihr Verlangen vom 18. d., mache ich durchaus keine Schwierigkeit, sondern ist cs für mich vielmehr eine angenehme Pflicht, der Wahrheit zu huldigen, indem ich erkläre, daß die Zulassung der Israeliten zu denselben politischen Rechten, wie die anderen Staatsbürger, die in diesem Lande seit einem halben Jahrhundert geschehen, die glücklichsten Resultate hervorgcbracht, und daß sic sich als treue loyale Uiucrthancn, besonders in den schwierigen Verhältnissen, in denen sich das Königreich der Niederlande befunden, ausgezeichnet haben. Ich habe die Ehre ff. ff. Nochusscn. (Fortsetzung folgt.) (Fortsetzung des Artikels aus der Rheinischen Zeit.) „Bekanntlich wurde sie in Preußen schon einmal verkündigt, durch das Edict vom 11. Mär; 1812. Das noch daran Fehlende wurde in nahe Aussicht gestellt. Aber wie in andern Gebieten, z. B. der 1815 angeordneren Volksvertretung, wurde auch den Juden eine bessere Zukunft wieder durch die rückgängige Bewegung verschlossen. Sowie von der ganzen Nation, sagte man von einem Bcstandtheile derselben, den Juden, sie seien nicht reif. Allerdings waren sie reif gewesen, dem Vatcrlande Opfer zu bringen, cs mir zu verteidigen, allerdings blieben sie reif bis heute, zu leisten und Pflichten zu erfüllen, aber nicht, zu empfangen und Rechte auszuübrn. Ja sogar, wenn sie sich vom alten Wust des RabbinchmuS "lossagen und nach christlichen Beariffcn sich reifer machen wollten, wie es von den Tempcljudcn mit deutschem Gottesdienste unternommen wurde, gestattete man ihnen dies nicht? Und so befinden sich unsere Juden fortwährend in einer Ausnahmestellung, gegen deren dcmoralisirende Wirkung sie doppelte moralische Kraft anwenden müssen. In Wahrheit, Juden, Irländer, Negcrsclaven und solche Leute verdienen die größte Bewunderung, daß sie unter dem Drucke und dem Hohne von Jahrhunderten so viel Tüchtigkeit, so viel Tugenden gerettet haben. Wie weit steht hinter ihnen die Christlichkeit und Recht« gläubigkeit zurück, welche nicht einmal gerecht zu sein gelernt hat, welche noch ganze, halbe und viertel Sklaven unter sich hegt. Wenn man den Werth der Menschen nach ihrem Glaubensbekenntnisse und ihren gottesdienstlichen Formen abmißt, so verfällt man nothwcndig in die größten Jrrthümcr und die schreiendsten Ungerechtigkeiten. Die alltägliche Erfahrung lehrt uns in allgemein verständlicher Sprache, daß die religiösen und kirchlichen Gränzen bei weitem nicht mit den sittlichen zusammenfallen. Gute und Schlechte, Verbrecher und ehrliche Leute sind ohne Unterschied ihrer religiösen Confession überall durcheinander zerstreut. Wie kann also derselbe Staat, welcher christliche Sünder als Staatsbürger beherbergt, jüdische Ehrenmänner bloS wegen Verschiedenheit der Religion nicht für voll anerkennen? Und welchen Vorzug etwa hätte selbst der christliche Biedermann vor dem jüdischen, oder der christliche Taugenichts vor dem jüdischen? Werfe man doch nicht das Verschiedenste durcheinander! Das GlanbenSbekenntniß, die Taufe und die Beschneidung sind ohne asten Wertst; diesen empfängt der Mensch erst durch sittliche Haitung. Will also ein Staat mit Verläugnung seiner juristischen Natur einen Theil seiner Bewohner vor dem andern bevorzugen, so muß er conscquenter Weise zu einer Jnquisilionsanstalt werden. Er würde verpflichtet sein, mit jedem einzelnen Menschen erst ein Sittlichkeils-Examen vorzunchmcn, che er ihm bürgerliche Rechte erthcilte; denn, das kann er unmöglich verkennen, eine Anzahl bestimmter kirchlicher Cercmonicn gibt ihm keinen Maßstab und nicht die geringste Bürgschaft für die Tüchrigkcit seiner Angehörigen. Deshalb darf der Staat, welcher ohnehin nicht gemeinschaftliche Interessen mit der Kirche hat, nicht einseitig Eine Religion privilcgiren, sondern ist gegen Alle zu gleicher Gerechtigkeit verpflichtet. Der Staat ist nicht neben einer Kirche, sondern er steht über allen Rcligionsgescllschastcn. Eine grundverkehrte Anschauung ist die vom „christlichen Staate." Ein solcher müßte nothwcndig zur Kirche werden; wirklich sehen wir auch unzweideutige Proben hiervon in manchen Ländern. Tie Mitglieder einer Kirche haben besondere Eigenschaften außer dem reinen Mcnschcnthum; die Mitglieder eines Staates sind Bürger oder Staatsmenschen. Die Unparteilichkeit gegen Alle bietet nicht der christliche Staat, sondern der menschliche, der gerechte Staat. (Fortsetzung folgt.) In Petersburg ist auf höchsten Befehl eine aus vier Rabbinen bestehende Commission niedergesetzt worden, welcher der Auftrag obliegt, die im Staate lebenden Juden geistig zu reorganisiren. Möge sie diese heilige Mission verstehen und ausführen. Druck und Verlag von F. Schuster in Hersfeld.

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