Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1842)
- Date
- 1842-10-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Mlg, daß die späteren Lehrer die Ansichten der Talmud!- sten widersprochen und deren Anordnungen, ja selbst (wie z. B. Rabenu Gerschom durch das Verbot der Bruderehen, der Polygamie,) mosaische Gesetze aufgehoben haben *). Wenn man nun dennoch längere Zeit nach dem Erlöschen der Semicha **). und der vollendeten Redaction des Talmuds***) Anstand nahm, von dem Rechte der Weiterbildung des Gesetzes Gebrauch zu machen -jf) so lag dieses bloß daran, weil man nickt glaubte, daß neuere Anordnungen eine solche Ausdehnung und Aufnahme bei sammtlichen jüdischen Gemeinden finden würde als die talmudischen -j-j-). An sich konnte aber — ohne das Lebensprinzip der israelitischen Religion zu verletzen, das Reformationsrecht der Religionsbehörden nicht erlöschen; vielweniger konnte, weil mit dem Erlöschen der Semicha eine Form der Autorisation aufhörte, diese selbst, als auf dem Wesen und die ganze Geschichte des Judenthums sich gründend, in Zweifel gezogen werden. (Fortsetzung folgt.) traf die Einrichtung des Prusbul, welche darin bestand, daß die beiden Contrahcnten gerichtlich erklärten, es solle das mosaische Gesetz bei ihrem Schuldvertrage keine Anwendung finden. *) So versteht Sandjah Gaon unter “nfl yV HS Orangen oder Citronen. Die Opfer betrachtet Maimonides, gegen die Ansicht des Talmuds als nur in der damaligen Zeit des Götzendienstes nothwendig (Moreh 3, 46) und daS Gesetz py nnn py »Auge um Auge" re. (2. Mos. 21, 22) faßt er, ebenfalls gegen die talmudische Erklärung, welche hierunter ein Lösegeld versteht, buchstäblich auf, dabei bemerkend: UTffrD "pHTl THOn nn kH D’piDsn nso nr6 run raon n , paaz n:n •naton **) Die Weihe des VolkslehrerS durch Auflegung der Hände. ***) Nicht zu verwechseln mit dem Abschluß des Talmuds, Cna*?rn naTin,) welcher eigentlich nie stattgefundcn, indem der Talmud weder als ein completes Werk gegeben, noch als solches anerkannt ward; sondern nur auS Mißtrauen der Lehrer gegen sich, selbst hörten diese auf, die frühere Sammlung zu completiren. -h) Durchgängig that man dieses auch nicht. So verordnete u. A. der Gaon Mar Rabba mit Zuziehung seiner College», daß (gegen Talmud Kethuboth 60) eine Wittwe (die ihr neugeborenes Kind stillt) auch im ersten Jahre ihres Wittwenstandes heirathcn dürfe (s. Schaare Zedek Th. 4. Kap. 29. Tschuboth Aschen 54.). it) bi2 TOa I22D *6 inan toti tin tot (Maimonides, C'DTin tÖT3tSn CHTOM pm 'JBD in der Vorrede zum Jad Hachsaka.) Selc!,leiste des Tages. Man liest in einem öffentlichen Blatte folgendes aus Darmstadt: »Nachdem das Gotteshaus der hiesigen israelitischen Gemeinde in seinem Innern und Acußern neu hergestellt und auch nach einer Seite hin angemessen erweitert worden war, wurde die Einweihung desselben heute Nachmittag solenn gefeiert. Es war eine erhebende und bedeutungsvolle gottesdienstliche Feier, erhebend durch dre Art, in welcher sie stattsand, und bedeutungsvoll durch die Umstände, welche sie veranlaßt und hcrbeigesührt hatten. Der Nabbine Hr. l)r. Auerbach hielt eine eindringliche und wohldurchdachte Rede, in welcher er daS Judenrhum und seine Schicksale aus dem religiösen, historischen und politischen Gesichtspunkt beleuchtete, indem er einerseits das Wesen der israelitischen Religion, die auf Gott, Tugend und Unsterblichkeit gegründet sei, entwickelte, anderseits aber auch die Wandlungen schilderte, welche die israelitische Religion und ihre Bekenner, dem Staate und den andern Religionsbekenntnissen gegenüber, im Lause der letztverflvssenen Jahrhunderte erfahren hatten. Als einen der schönsten Triumphe der modernen christlichen Civilisation hob er die Religionsfreiheit hervor, die man auch den Israeliten gegönnt, und die bürgerlichen Rechte, die man ihnen eingcräumt habe, obschon er, im Hinblick auf einen engverbrüderten Nachbarstaat, nicht verkannte, daß in dieser Hinsicht noch Manches zu hoffen und zu wünschen sei. Vor Allein aber hob er glänzend hervor die ausgezeichneten Verdienste welche der hochselige Großherzog Ludwig I. und dessen Regierung sich um die religiöse und bürgerliche Lage der Israeliten erworben haben, und wie der jetzt regierende Großherzog fortfahre, sie nicht allein in dem Besitze der erworbenen Rechte zu erhalten, sondern auch darin zu befestigen. Alles, was Dr. Auerbach in seiner ausführlichen Rede sagte, war eines unterrichteten und denkenden Bekenners der israelitischen Religion vollkommen würdig und wir glauben nicht, daß weder der lange genug mißverstandene große Spinoza, noch Moses Mendelssohn, noch andere hervorragende Geister aus Israel an seiner schönen von reinen Religionsbegriffen durchdrungenen Rede etwas auszusetzen gefunden haben würden. Wir haben sie mit großem Interesse gehört, und müssen bekennen, uns sehr gut erbaut z» haben. Wahrscheinlich hatte auch Hr. Auerbach auf einen zahlreichen und gebildeten Kreis von Zuhörern gezählt, und diese Voraussetzung erwies sich als vollkommen begründet. Der großh. Kreisrath der Residenz, Freihr. v. Stark, der Geheimrath Hr. v. Kuder, der Bürgermeister und Gemeinderath, der evangelische Prälat Hr. I>r. Köhler, der Hr. Hofprediger l>r. Zimmermann, mehrere andere Geistliche der Residenz, der Director der RechnungSkammcr Hr. Ludwig, der Di/ector des Administrativ- und Justizhofes Hr. Goldmann und viele andere Personen wohnten der erhebenden gottesdienstlichen Feier bei die bei festlicher Beleuchtung des neu hergestellten Gotteshauses ihreS EindruckS auf die Theilnehmenden um so weniger verfehlte, als auch dre mrtrecht ansp„chmd„ Musik begleiteten schönen Gesänge der Bestimmung des Tages vollkommen angemessen «arm.«