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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-09-04 · Heft 36 (4.9.1842) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 36 (4.9.1842)
Date
1842-09-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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144 noch unzählige Andere, so daß man mit diesen Commentaren und Commentaren der Commentare, mehrere Büchersäle anfüllen könnte. Dem guten Maimonides ging es nicht besser als seinem großen Namensverwandten Moses. Er suchte, wieschon erzählt, den Talmud zu vereinfachen, und schrieb sein Buch Jad Hackasakah. Aber auch über ihn fiel ein Schwarm von Commentatoren her. So z. B. ist das uns gegenwärtig vorliegende Exemplar Jad Hachasakah mit zehn Commentaren versehen. Nämlich: Magid Mischneh (r,:2'ü Tic) von einem gewissen Dom Vital aus Toledo;KessephMischneh Fp3) von R. Joseph Karu aus Zephath in Palästina; Lechem Mischneh (n:m cr6) von Rabbi Abraham de Doton; Mischneh Le me lach (-fob iWD) von R. Jehuda Rosanis aus Konstantinopel; dann Randglossen unter dem Tittel Hagohoth Maimonkth Crimen rr:rre) von einem Unbekannten; Migdol Os riy) von einem gewissen R. Jomtof dann von R. Arbraham den David R. Lewi den Chabib, R. Solomon aus Wilna, und R. Ezechiel Landau aus Prag. Das letztere Werk als Auszug des Talmuds ist das Buch Arba Turim (tzniB yna) von R. Jacob, einem Sohne des obengedachten R. Ascher. Dieser theilte sein Werk in vier Theile; der erste handelt von dem Ceremonialgesctz des einzelnen Menschen als z. B. vom Verhalten beim Aufstehen, beim Händewaschen, bei dem Gebete, am Sabbath und Festtagen u. dgl. mehr, welchen Theil er Arach Chajim (c'Ti miK) nannte. Der zweite handelt von verbotenen Speisen, vom Schlachten der Thiere, von den monatlichen Reinigungen der Weiber rc. und heißt Joreh Deah (njn rnv). Der dritte behandelt die Gesetze von dem Mein und Dein, als von Vermiethungen, Dotationen, Erbschaften, Kauf und Verkauf u. s. w. und führt den Titel Choschen Hamischpat (Beiden Win). Endlich handelt der vierte Theil der Eben Haeser (xn pN‘) beißt, von den Ehegesctzen, als z. B. von Trauungen, Scheidungen, Levyraths- Ehe u. dgl. Da aber dieses Werk noch zu weitläufig ist, so unternahm es R. Joseh Kam solches zu epitonnirm, und ein Buch unter dem Titel Beth Joseph spv n*2 allgemein aber Schulchan Aroch toü? genannt, herauszugeben, nach welchem sich dre jetzigen Rabbinen in ihren Aussprüchen richten. Auch diesem Karu ging es nicht besser wie seinen Vorgängern, denn auch ihn suchte man theils zu widerlegen und theils zu rechtfertigen. Der erste der darüber schrieb, und gleichzeitig mit dem Verfasser lebte, war ein gewisser R. Moses Israel aus Krakau Ken. Dann schrieb über beide und zwar über den ersten Theil ein gewisser R. David aus Lemberg einen Commentar unter dem Titel Tu re sah ab (2HT mES); dann ein anderer Namens R. Abraham unter dem Titel Magen Abraham (cmZN po). Ueber den zweiten Theil schrieb Sabbathai Hakohen einen Commentar, betitelt Siphthe Hakohen (jnsn m?) und so schrieben mehrere über die übrigen zwei Theile verschiedene Explikationen. In diesen Erklärungen suchte jeder Verfasser seine Belesenheit im Talmud und Commentarien, seinen Scharfsinn, Witz, Combinationsgabe, Dialektik, Sophistik u. s. w. an den Tag zu legen. Oft zeigte mancher zugleich seine große Unwissenheit. So z. iö. sagt der R. David, Verfasser des Commentars Ture sahab (§. 467, 8), daß der Zucker nicht gekocht wird, sondern in der nämlichen Form des Huts, wie wir ihn haben, auf den Bäumen wächst. Durch diese immerwährenden, erschwerenden, mikrologischen Zusätze zu dem schriftlichen und mündlichen Gesetze häuften sich die Gesetze, Gebote und Verbote bis zum Unzähligen an. Aber nicht den Rabbinen allein ist diese Schuld beizumessen, als vielmehr den gewinnsüchtigen Buchdruckern. Denn die Rabbinen könnte man noch zur Noch etwa damit entschuldigen, daß jeder von ihnen seine Meinung nach eigener Einsicht dem Kodex zwar als Randglosse beischrieb, aber ohne deßwegen sie als allgemeines Gesetz geltend machen zu wollen, und manche mögen gar nicht vielleicht geahndet haben, dass ihnen diese Ehre zu Theil werden wird. Allein auf Gewinn spckulirende Buchdrucker kauften alle solche mit Randglossen von jedem der Celcbrität genießenden Rabbinen Codices auf, auch schalteten sie solche dem Hauptkodex ein, oder druckten sie demselben als Randglossen bei, und so bekamen diese Einschiebel und Anhängsel auf Autorität des Hauptkodex eine Sanktion und Gesetzkraft, welche, wenn sie besonders abgedruckt worden waren, sie sicher nicht erhalten haben würden. Aus eben diesem Grunde wuchsen die, wenn man sie nach dem Talmud und Maimonides annimmt, sechshundert und dreizehn Gesetze, welche, wenn man jene, die auf dem Bau der Stiftshütte, auf die Opfer, Priester und bloß auf Palästina sich beziehenden abrechnet, kaum auf hundert sich belaufen werden, nach dem Kodex Schulchan Aruch auf mehr als vierzehntausend an. SelchichtF des Tages. (Sporteljägcrei der französischen Rabbinen.) Schon lange beklagte man sich öffentlich darüber, daß die Schächter um ihr dreijähriges Examen zu wiederholen, zuweilen genöthigt wären, eine Reihe von 15 — 20 Meilen zu dem Oberrabbiner in Strasburg zu machen, da eine solche Prüfung doch ganz gut von den Unterrabbinen abgehalten werden könnte. Aber noch ist diese Klage fruchtlos geblieben, da der Herr Oberrabbiner gewisse, öfters drückende Gebühren für diese Prüfung erhebt, ohne deren Erlegung er das Examen verweigern soll. Eben so soll man keine Ursache haben, die Uneigennützigkeit dieses Herrn bei Ertheilung der Copulationus - Erlaubniß Qnrn panp) zu rühmen. Einer neuen in Berlin erschienenen publicistischen Schrift betitelt „der Patriot" von Buhl entnehmen wir folgende Stelle: „Ferner (es war kurz vorher von der Städte- und Lander-

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