Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1842)
- Date
- 1842-08-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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133 einzelne durch das Gesetz selbst bezeichnete Falle der frühere Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Untertanen vor dem Gesetze geschwunden. Der preußische Jude war preußischer Bürger geworden und konnte daher als solcher überall in Preußen sich niederlassen. Als nach dem Wiener Congresse die Grenzen des Vaterlandes sich fast um das Doppelte erweiterten, war natürlich auch dem preußischen Bürger ein weiterer Spielraum seiner Thätigkeit eröffnet; er war jenseits der Elbe, am Rhein, an der Warthe in seinem Vaterlande, wie an der Oder und am frischen Haff; dort wie hier mußte er also ungehindert seinen Wohnsitz nehmen, dort wie hier ungehindert sich ein Gewerbe wählen können. Das mußte er können als preußischer Bürger, gleichviel ob er Christ oder Jude war: da der letztere Unterschied in Rücksicht auf Wohnort und Gewerbe durch das Edikt vom 11. Marz vollständig beseitigt war. Nun zog vielleicht ein preußischer Bürger aus Brandenburg nach der Lausitz — da wurde er bei der Niederlassung nach seiner Religion gefragt, und wenn er ein Jude war, so wurde ihm die Erlaubniß zur Niederlassung verweigert, weil man in der Lausitz verfassungsmäßig die Juden nicht als preußische Bürger, sondern eben nur als Juden betrachtete. Und ebenso erging es ihm, .wenn er sich nach Preußisch-Sachsen, nach Schwedisch-Pommern, nach Posen, nach Wittgenstein, nach Wetzlar, nach Steimurt, u. s. w. wandte. Sobald er den Fuß aus dem Bereiche der sogenannten alten Provinzen hinaussetzte, war er aus einem preußischen Bürger ein fremder Jude geworden, während seine Mitbürger christlichen Glaubens, wie es der Natur der Sache allein angemessen ist, das ganze Gebiet der Monarchie und auf demselben jeder Erwerbszweig offen stand. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Auch der hochbejahrte, strengorthodoxe Landrabbkner Egers in Braunschweig mußte sich der Forderung der Zeit fügen. Das dort ebenfalls gefühlte Bedürfniß nach einem geläuterten Gottesdienste, insonderö aber der Umstand, daß die jüngere Generation sich immer mehr vom Gottesdienste zurückzog, bestimmte den Vorstand, bei Egers auf eine Modifikation der herkömmlichen Liturgie anzutragen, worin derselbe auch willigte. Bald darauf kam auch eine neue Agende zu Stande, als deren Hauptpunkte wir folgende erwähnen: 1) Manche inhaltlose und matte Piutim, sowie Stücke von allzuschwerem Verftändniß sind abgeschafft; 2) einige deutsche Gebete eingeführt; 3) die Gemeinde betet nur leise; in den Wechselgebetcn spricht sie nur das für sie bestimmte laut, während die erhabeneren Responsa durch Chorgesang vorgetragen werden. Endlich 4) sind die Gebetstcllen, welche in den Zeiten der Verfolgungen entstanden, abgeschafft werden. Aus Berlin wird der Leipz. Allg. Zeitung geschrieben: Dem beabsichtigten neuen Juden ge setz ist durch eine höchst unerwartete Instanz ein Einwand entgegengestellt worden. An den Kabinetsrath Müller gelangte nämlich ein Schreiben, das, wie sich nach Eröffnung desselben ergab, an den König gerichtet war und den mit kabbalistischer Gelehrsamkeit abgefaßten Nachweis enthielt, daß seit zweihundert Jahren jedes gegen die Juden erlassene Gesetz auf der Stelle irgend ein Unglück zur Folge hatte. Durch eine große Anzahl von Daten, die bis in das kleinste Detail der Geschichte sich verlaufen, war das Faktum konstatirt. Der Unterzeichnete Name ergab eine deutlich geschriebene und dennoch unentzifferbare Chiffre. Es war dem Könige daran gelegen, den Verfasser dieses Brieses kennen zu lernen, und Herr von Rochow erhielt den Auftrag, ihn wo möglich zu ermitteln, jedoch mit dem ausdrücklichen Bemerken des Königs, daß er den Schreiber eines so gründlichen Aufsatzes schätze und nur im Sinne dieser Achtung seinen Namen zu erfahren verlange. Ein deshalb befragter Aeltester der Judenschaft wußte keinen Aufschluß zu zu geben, und der Verfasser selbst hat sich noch nicht gemeldet. So märchenhaft das Ereigniß aussieht, so ist doch mein Gewährsmann, weil selbst dabei betheiligt, glaubhaft genug, um seiner Erzählung das Gepräge unverfälschter Wahrheit zu geben, und ich trage deshalb kein Bedenken, dieselbe mitzurheilcn. Die Wahl des Dr. phil. Peter G. Rieß zum Mi'tgliede der Akademie der Wissenschaften ist dem Vernehmen nach in diesen Tagen vom Könige bestätigt worden. Wie cs heißt, hakte zuvor deshalb ein Schriftwechsel zwischen dem Vorgesetzten Minister des Unterrichts und der gelehrten Körperschaft stattgesundcn, indem der Minister diese Wahl, als einen Juden betreffend, zur allerhöchsten Bestätigung nicht geeignet befunden haben soll, die Akademie indeß auf Genehmigung ihrer Dahl, zumal die Wissenschaft keinen konfessionellen Unterschied kenne, bestanden habe.» Treffend äußert sich die Rheinische Zeitung über den mehrerwähnten Aufsatz in der Pr. Staatszeitung: »Bisher durste man der Meinung sein, daß jede nützliche und ehrenvolle Thätigkeit als ein willkommenes Element der bürgerlichen Gesellschaft gelte, aber wir werden eines bessern belehrt; die freie Entwickelung aller Fähigkeiten ist für die Juden eine Fabel, der Mensch und der Bürger gilt nur als Glied der Genossenschaft, zu der er gehört, der Jude nur als Mitglied der Judenschaft. Bis nicht drei Vicrtheile derselben den Landbau treiben, so viel Hunderte Eckensteher, Tagelöhner, Schuhmacher, Schneider werden, können ihnen diejenigen Rechte nicht zuerkannt werden, die in unserem Daterlande von jedem Bauer, Eckensteher, Schuhmacher, Schneider unzertrennlich sind. Weil S nicht hinter dem Pfluge geht, darf I nicht Professor der Ma:beniali5 sein; also nicht der Sohn allein büßt für die Sünden des Vaters, sondern der eine Jude als solcher für den andern. Somit wären wir allgemach wieder im Mittelalter angelangt, das die solidarische Verantwortlichkeit der gesummten Judenschaft, seinem innersten Prinzipe gemäß, als Grundsatz aufgestellt und auf das Konsequenteste durchgeführt hat. »Uns geht es wie den Mäusen,» läßt Achim von Arnim seinen Zigennersürsten in der Jsabella von