Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1842)
- Date
- 1842-07-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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112 hen. wenn er wie er bereits angesangen, fortfahrl, sich mir der europäischen Weltanschauung immer mehr zu befreunden. Und wenn nun die ganze Menschheit in dieser Weise immer mehr fortschreitet, wenn Islam und Christenthum ihre fremdartigen Elemente immer mehr überwinden, und auch das Judenthum sich von dem, was nur geschichtlich-wahre Geltung in ibm hat, sonst aber nicht zusammenhangt mit seiner reinen, ursprünglichen Idee, immer mehr befreit; wenn jede beschränkte positive Ansicht geschwunden, und all' die verschiedenen Namen und Bekenntnisse aufgcgangen sein werden in der einen Religion der Menschheit: dann ist die höchste, seegensreichste Zukunft des Judenthums da, dann feiert es seine herrlichste, seine ewige Vollendung, dann ist einig der Herr und sein Name einig!" Die RaSbinats-A'ngelegenhkiL in Breslau. Unsere Leser erinnern sich aus öffentlichen Blättern, daß die Anhänger des Rabbiners Tiktin in Breslau vor einiger Zeit bei einem Leichenbegängnisse einen solchen Tumult auf friedlicher Starte erregt hatten, daß es dem I)r. Geiger nicht möglich war, seine eben angefangene Reoe fortzufctzen. Dieser Ausbruch der Roheit und des Fanatismus gab der Tiklinischen Partei den Todesstoß, indem er die Suspension des Herrn Tiktin selbst zur Folge hatte. Wir mochten über die letztere nicht eher berichten als bis uns eine zuverlässige Nachricht über den ganzen geschichtlichen Gang der Rabbinatsangelegenheit Vorlage, was denn auch jetzt durch einen veröffentlichten Bericht des Obervorsteher - Collegii in Breslau an die Mitglieder der dortigen Gemeinde geschehen. Wir beeilen uns demnach, den wesentlichen Inhalt jenes Berichtes unseren Lesern mitzutheilen, und daran unser eignes Urtheil über die fragliche Angelegenheit zu knüpfen: Der Bericht geht davon aus, daß das Obervorste- Her-Collegium es als seine heiligste Pflicht angesehen habe, sich zu überzeugen ob der erste Rabbiner die ihm in den Gemeinde - Statuten auferlegten Verpflichtungen gewissenhaft erfülle. Aus einer sorgfältigen Prüfung der Thätigkeit des Rabbiners Tiktin habe sich aber ergeben: 1) daß derselbe die ritualen Funktionen der Ehescheidung und Chaliga niemals durch das Rabbinatscollegium sondern mit von ihm willkührlich gewählten Privatleuten verrichtet; 2) daß er niemals die allmonatlichen Synagogalvortrage gehalten; 3) niemals die moralische Belehrung der Gemeindeglieder zum Inhalte seiner jährlich zweimal gehaltenen Synagogalvortrage genommen; 4) niemals die Schulen und namentlich den hebräischen Unterricht revidirt; auch 5) niemals dem Sterbenden Trost zugesprochen und von Kranken nur die ihm persönlich Befreundeten und Nahestehenden besucht; demnach nicht eine einzige von den statuarisch festgesetzten Amtsverpflichtungen eines ersten Rabbiners erfüllt habe. Nachdem Tiktin im Jahre 1834 das vom Ober- Vorsteher - Collegium bevorwortete Gesuch mehrerer Familienväter, ihnen öfterer religiöse Vorträge zu halren, abgelehnt hatte, trat im Jahre 1838 eine große Anzahl Gemeindeglieder bei der Vertretung mit dem Gesuche hervor, daß „in Erwägung, daß das jetzt bestehende Rabbinats-Col- „legium den demselben obliegenden Pflichten bis jetzt we- „der nachgekommen, noch nachzukommen im Stande ist, „baldmöglichst an einen Rabbinatsassessor (p'1) berufen „werde, 'welcher außer den amtlichen Funktionen eines „Dajan das Abhalten deutscher Religionsvorträge in den „Synagogen übernimmt." (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Es gereicht der deutschen Nation zur großen Ehre und zeigt mindestens von dem großen Vertrauen, das ihre Organe zu dem Ncchtsgesühle derselben haben, daß ein öffentliches Blatt nach dem anderen auf die freimüthigftc Weise das erwähnte Schreiben des Ministers von Rochow über die Angelegenheit der preußischen Israeliten bekämpft. So sagt die Kölner Zeitung: „Der ausgesprochene Zweck des erwähnten Schreibens ist eine Berichtigung der „großentheils unrichtigen Auffassung" der „Gesichtspunkte", welche nach der Vcrmuthung jüdischer Gemeindevorstände dem in Rede stehenden Gesetz zu Grunde liegen und daher zu ungegründetcn „Besorgnissen" Anlaß gegeben haben sollen. — Man erwartet demgemäß, hier zu erfahren, daß die dem Gesetze zum Grunde liegenden Gesichtspunkte ganz andere seien, als welche demselben von Seiten der Gcmeindevorstände irrig untcrgelegt wurden. WaS ist dagegen der wirkliche Inhalt des Schreibens % — Die Gemeindevorstände protestireu gegen Neuerungen, welche mit den anerkannten Grundsätzen des modernen Staats disharmvniren und die traurigsten Folgen haben würden; sie protestircn gegen etwaige, ihnen zu bewilligendePrivilegicn, z.B. dieBefreiung der Israeliten von der Militärdienstpflicht, gegen den Gesichtspunkt, wonach sie als besondere Kasten oder Korporationen besondere Reckte genießen vder besondern Pflichten unterworfen sein sollen, da der Staat keinen andern Gesichtspunkt, als den gesetzlichen austommcn lassen dürfe, der allen Staatsangehörigen gleiche Rechte verbürgt und gleiche Pflichten auserlegt. Sie hielten jede Absonderung von ihren christlichen Mitbürgern als eben so entehrend in Bezug auf sie selbst, wie unwürdig des Staats und des Jahrhunderts, in dem sie leben. — Das „beruhigende" Schreiben deS Ministers belehrt sie nun,