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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-06-12 · Heft 24 (12.6.1842) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 24 (12.6.1842)
Date
1842-06-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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9* tcin Gesetzgeber feine Aussprüche vorschreiben sollte? Liegt Bildung besonderer Korporationen der Juden, historische Entwickelung derselben abgesondert vom Staate, Beschränkung ihrer Besitzsähigkeit und ihrer Militärpflicht im Interesse der unter und mit uns lebenden Juden? Das Festhalten veralteter unzureichender Formen in ihrer feindlichen Absonderung — heißt dies die historische Entwickelung sortsetzen? Ist denn das Entziehen schon gewährter Rechte der Weg, aus dem man das Judenthum dem Christenthume und der Gesammtbildung unserer Zeit zuzuführen gedenkt? — Gewiß auch würde die praktische Unaus- 1 führbarkeit dieser Grundsätze sehr bald von ihrer Unrichtigkeit überzeugen; es würde in tausend Fällen zu der unangenehmsten Kollision mit den bestehenden Gesetzen des Staates und mit der öffentlichen Meinung kommen, die gerechter als manche Theorieen des BorurtheilS schon lange die Juden als brave und tüwuge Bürger unseres Staates achten und lieben gelernt Hai. Endlich wo bliebe der Geist der Gerechtigkeit, diese einzig sichere Grundlage bürgerlicher Verhältnisse, wenn ein Theil der Staatsbürger zu den Ausgaben und Abgaben des Staates gezwungen würde, ohne ihm das volle Aequivalent dafür zu bieten?« „Wenn daher die Ausführung der oben erwähnten Grundsätze an diesen Schwierigkeiten scheitern würde, so beruhen aus der andern Seite die Prinzipien, aus denen sie hervorgegangk» sind, aus falschen Voraussetzungen.« „Man will die jüdische Nationalität in ihrer Abgesondertheit bewahren; aber die Inden selbst wissen weder etwas von dieser Nationalität, noch wollen sie etwas davon wissen. Der deutsche Jude will nichts anders als ein Deutscher sein, und ist eS seiner Sprache, Gesinnung und Bildung nach; er kennt kein anderes Vaterland als das deutsche; was geht es uns daher an, ob seine Vorfahren einst in Jerusalem wohnten? Leben doch genug Abkömmlinge von Franzosen, Engländern und Polen unter uns, die wir ohne solche ängstliche Kontrole ihrer Stammbäume mit Recht für unsere Landsleute halten. Wir Preußen dürsten uns dann aber vor Allen nicht als Eingeborne ansehn, da wir wissen, daß unsere Voreltern ebenfalls Eingewandene sind. Spricht man ferner von Bewahrung der jüdischen Religion, so werden die Juden dies zwar als Zeichen edler Duldsamkeit dem Staate hoch anrechnen, aber doch sich nicht des Lächelns erwehren können, daß der Staat gerade die'Sache ihnen ungeschmälert bewahren Witt, um derentwillen er sie absondern, ja vielleicht ausscudern zn müssen glaubt. Sind die Inden in Folge ihrer religiösen Ansichten wirklich schlechte Staatsbürger, so hebe man jede bürgerliche Gemeinschaft mit ihnen aus; dieses Recht hat der Staat. Allein die Erfahrung lehrt uns das Gegentheil; Niemand kann den Juden sittlichen Ernst und was man bürgerliche Tugenden nennt, absprechen, und wir horten noch nicht, daß Frankreich, Belgien, Holland und Hessen eö jemals bereut haben, ihnen alle Rechte des SiaatSbürgerthumS eingeräumt zu haben. Wenn überdies der Staat nichts andres als die höchstmögliche Entwickelung der sittlichen und intellektuellen Kräfte der Menschen bezweckt, so ist nicht einzusehen, warum der Jude nicht ebenso wie der Christ seinen Anforderungen genügen. seinen Zwecken entsprechen soll. Der Staat in seiner Abstraktion kennt keinen Unterschied der Religion, und der Ausdruck: christlicher Staat, wenn er etwas andres als vollkommner Staat sagen soll, ist eine leere Formel." Am schärfsten sprach sich aber über ein solches Gesetz Alerander von Humboldt in einem Briese an einen der ersten Rache des Königs aus. Er erklärt darin, daß er die Gerückte für falsch aufgesaßl halte, daß aber, wenn sie dennoch wahr sein sollten, ein solches Gesetz gegen alle Staatsklugheit streite, daß es die böswilligsten Interpretationen der eigentlichen Motive zulasse, und Rechte aushebe, die ein menschlicheres Gesetz des Bakers bereits erwerben ließ. Merkwürdig ist der Schluß dieses Schreibens: „Es ist gefahrvolle Anmaßung der schwachen Menschheit, die uralten Gesetze Gottes austegen zu wollen. Die Geschichre finsterer Jahrhunderte lehrt uns, zu welchen Abweichungen solche Deutungen Mulh geben. Tie Besorgniß, mir zu schaden, muß Sie nicht abbalten, von diesen Zeilen Gebrauch zu machen. Man muß vor Allem den Muih einer Meinung baden.« Die Breslauer Gemeinde soll seit der Zeit, wo sie durch die Berufung Geigers in den Kreis der Bewegung getreten ist, eine ganz andere Physiognomie angenommen haben. War früher unter den Gebildeten die größte Gleichgültigkeit gegen alle höheren Interessen ihres Glaubens, ja eine vorherrschende Neigizng zum Austritt bemerkbar, so stellt sich gegenwärtig die allseitigste Theilnalime, an jedem Vorgänge und Ereignisse, der das israelitische Leben berriffr, heraus. Alles regt sich frisch und lebendig und das krankhafte Alte vermag nur einen schwachen und erfolglosen Widerstand zu leisten. Auch in Oldenburg offenbart sich bereits die seegensreiche Wirksamkeit deö neuen Landrabbinen Wechsler. Am ersten Tage des Passahfestes fand in der dortigen Synagoge die erste Confirmation mit beiden Geschlechtern statt. Sowohl die Gemeinde, als die Confirmanden waren tief von dieser Handlung gerührt, und die Feierlichkeit derselben ward noch durch die Erscheinung des humanen Landessürsten in der Synagoge erhöht. Schmerzlich muß dagegen das sein, was man jetzt noch von der zahlreichen Gemeinde in Hürben (Königreich Baiern) hört. Außer an dem Sabbath vor dem Passah- und dem Versöhnungsfeste hört man dort selten die Predigt des göttlichen Wortes in der Synagoge. In dieser erscheint der eine mit einem Hut, der Andere mit einer Kappe, der dritte gar mit der ehrwürdigen breiten Haube, und die Consirmation, welche auf den Antrag der Kreissynode schon eingesührt war, und einen sehr guten Eindruck aus die Gemeinde machte, wurde aus den Antrag einiger Eiferer wieder abgestellt. Erst im vorigen Jahre wurde von der erfolgten Modifizirung einiger Punkte des Judenpatents vom Jahre 1792 berichtet-, und schon ist daö böhmische Landesgubernium von neuem beauftragt worden, den Entwurf zu einer neuen Judenordnung, durch welche manches Drückende jenes Patents gemildert werden soll, allerhöchsten Orts zur Beschlußnahme vorzulegen. Hiermit soll auch die Aushebung der noch geltenden Judensteuer in Verbindung stehen; eine Milderung, die schon von dem verstorbenen Kaiser

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