Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1842)
- Date
- 1842-05-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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die Genannten besprechen; sein Gutachten wird uns aber durch dic Bemerkung interessant, daß obgleich er selbst zu denen gehöre, die sich geneigt fühlen, die historische, nationale Seite des Messias-Dogmas zu vertreten, und er auch da, wo es sich darum handle, für die Gesammtheit einer Gemeinde in der nur ein Gotteshaus und eine gottesdienstliche Ordnung besteht, ein Gebetbuch zu entwerfen, die im Hamburger vorgenommenen Veränderungen widerrathen würde, er doch bekennen müsse, daß die Redaction desselben, was den Geist jener Lehre betrifft, nur einen Grundsatz zur Ausführung gebracht, dem alle heutigen erleuchteten Theologen beipflichten. Kohn geht von gleichen Gründen aus und bemerkt nur noch sehr richtig: „Wenn unsere Vater in keinem Gebete die Wiederherstellung eines israelitischen Reiches;u erflehen vergaßen, so ist zu bedenken, daß sie kein anderes Heil für sich, keine andere Aussicht auf Verbesserung ihrer gedrückten Lage kannten und bei ihnen die weltlichen und geistlichen Wünsche und Hoffnungen des Einzelnen wie der Gcsammthcit in Eins zusammenfielen." Interessant durch Tiefe der Auffassung und Beleuchtung neuer Seiten in dieser hochwichtigen Angelegenheit sind die Gutachten von den Rabbinen Aub und Slein. Ersterer weiß nicht nur die im Hamburger Gebetbuche vorgenonnnenen Abänderungen durch schlagende rabbinische Gründe zu rechtfertigen, sondern nimmt auch Anlaß, sein Bedauern über diejenigen auszusprcchen, die da wahnen, dem Zwecke der Erbauung sei schon Genüge gethan, wenn die Form nnseres Gottesdienstes verbessert werde. Diese äußere Anformung sei nur ein Pallia- :iv, das die wahre Heilung mehr hinausrücke, a's fordere. Solle der Gottesdienst seinem Zweck enrsprechen, so müsse sein Inhalt mit den reinen Lehren der Religion übereinstimmen. Dieses Bedürfnis habe denn auch den Tempelverein und sein Gebetbuch in's Leben gerufen. Uebcr das Messias-Dogma wird dargethan, daß rein anderes so sehr noch der Erläuterung und Feststellung bedürfe als dieses. Nicht nur herrschen im Thalmud große Schwankungen über den Begriff und die Bedeutung des Messianismus, sondern auch in der Bibel müssen diejenigen Stellen, welche die Vervollkommnung unseres Geschlechtes, oder das Reich Gottes in Aussicht stellen, von denen welche die politische Erhebung Israels aussprechen, getrennt werden, da letztere eine nähere Zukunft im Auge hatten. Stein spricht sich mit freudigen Gefühlen über eine Wahrnehmung aus, die er selbst in Hamburg zu machen mehrfach Gelegenheit hatte, daß nämlich der Tempel dort sehr zur Befestigung vieler Wankenden im Glauben und zur Bekämpfung jener Schlange, die an unserem Lebensmarke zehre und deren Name Indisserentismus ist, beigetragen. Dabei verbreitet er sich (gegen die Erklärung von Ettlinger) über die Zulässigkeit der deutschen Sprache beim israelitischen Gottesdienste, weist nach, daß der Tempel weder die Persönlichkeit des Messias, noch die Pflichtmäßigkeit der Opfer negire, und wenn er auch nicht umhin kann, Einzelnes am Tempelgottesdienste auszustellen und es namentlich zu wünschen, daß derselbe bei seinen Reformen von vornherein mehr auf die große Gemeinschaft und Einheit der Glaubensgenossen hätte Rücksicht nehmen sollen; auch es als nothwendig ansi'eht, das Volk vor der materiellen Gesinnung zu bewahren, als wäre mit der Erlangung der Emancipation das Reich des Messias schon angekommen: so gesteht er doch zu, daß gleichwohl das eigentliche Ziel des Messias-Reiches: Erfüllung des göttlichen Willens und Erringung des ewigen Lebens durch Herrschaft der Wahrheit, der Tugend und des Friedens in dem Tempclgebetbuche in verschiedenen überaus köstlichen Gebeten herangewünscht sei. Am umfaffensten über alle Reformen der Tempelgemeinde und die von ihr befolgten Grundsätze sich verbreitend, sind die Gutachten der Rabbinen Maier in Stuttgart und Holdheim in Schwerin. Ersterer theilt die im Gebetbuche angebrachten Veränderungen ein in materielle und formelle. Zu;enen rechnet er: die Weglassung, Abkürzung und Veränderung mancher 'Gebete; zu diesen: die Anordnung und Aufeinanderfolge der einzelnen Gebete, sowie die Anwendung der.deutschen Sprache bei manchen. Als eine theils formelle, theils materielle Verschiedenheit dieses Gebetbuches vor anderen wird bezeichnet daß es weder yzw D^en noch Hinten wiederhole;, daß der Pentateuch in einem dreijährigen Cyklus beendigt werde, und daß die Haftora ganz.weggefallen sei. Als die Grundsätze, welche die Verfasser bei Feststellung dieses Gebetbuches geleitet, werden angegeben: 1) die Wiederherstellung der Einfachheit und Würde des ursprünglichen israelitischen Gottesdienstes; 2) Erweckung und Belebung der Andacht und Erbauung, die theils durch die lange Dauer des Gottesdienstes und noch mehr durch die Unverständlichkeit der Gebete fast völlig aus der Synagoge verschwunden war; 3) Ausscheidung aller Gebete und Ausdrücke, in welchen ein gegen Andersgläubige und Andersgesinnte feindseliges Element waltet; 4) Entfernung von Gebeten und Gebetsstellen, in welchen der Wunsch und die Sehnsucht nach Rückkehr nach Palästina und der Wiederherstellung des Tempels und Opfercultus sich (nämlich auf eine anstößige Weise, Red.) ausspricht. Es wird nun aus Avisierungen des Thalmuds und der Rabbinen die Zuläßigkeit aller dieser Reformen, sowie das Recht der Tempelgemeinde zur Vornahme derselben aus der israelitischen Religionsgeschichte nachgewiesen. Das Holdheimische Gutachten bekundet besonders in der Beurrheilung der Sache einen tiefen Einblick in das Wesen und die Geschichte der israelitischen Religion. Treffend äußert sich der Verfasser über die Weglassung derjenigen Stellen aus dem Gebetbuche, die bei unserer heutigen Bildung und Gesinnung als inhu-