Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1842)
- Date
- 1842-05-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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85 zahl der Gegner unserem Anspruch um nichts geneigter werden würde, wenn sie die Juden für die vortrefflichsten und liebenswürdigsten Menschen hielten; ja ich glaube, ihre Opposition würde nur starker werden, weil d-e Concurrenz gefährlicher würde. Das Streben gegen unsere bürgerliche Gleichstellung ist mir immer als ganz gleichartig mit der Opposition erschienen, die der Adel der Gleichstellung des Bürgerstandes, der Städter der des Landmannes, der bevorzugte Monopolist der Concurrenz der freien Arbeit entgegensetzt. Als der letzte Grund dieser Opposition kann nicht füglich das Vorurtheil betrachtet werden. Ob der gefürchtete Nachtheil ein wirklicher ist, laßt sich freilich bestreiten; aber für den Egoismus genügt ja die Möglichkeit eines Nachtheils hinlänglich, um den heftigsten Widerstand herauszufordern, und die Möglichkeit eines Nachtheils für den Einzelnen laßt'sich bei der Eröffnung einer jeden, bis dahin gewaltsam erdrückt gewesenen Concurrenz nicht in Abrede stellen. Hier ist fein Vorurtheil, sondern ein Rechenexcmpel, bei dem nur der eine Factor vorerst auf einer beliebigen Annahme beruht. Die Frage, auf die es ankommt, ist aber die, ob diese Ansprüche, diese Befürchtungen individueller Selbstsucht ein Recht haben, auf die Gesetzgebung einzuwirkcn, und, was sehr nahe verwandt damit ist, ob der Compler dieser zufälligen Sonder-Jntcressen mit dem Gemein wo bl gleichbedeutend, oder ihm entgegen ist, wie andere Monopole; ob das Gesammtwohl durch freie Concurrenz oder durch Privilegien besser gefördert wird. Bei der Entscheidung dieser wichtigen Frage können sich allerdings schon Vvrurtheile geltend machen, doch nicht von der Art, wie der Recensent sie im Auge bat, sondern mein- Vvrurtheile des Verstandes, als der Eu'psi'ndung, mehr Jrrthümer und Rechnungsfehler, als Jdiosyncrasieen- Auf diesem Gebiete nun, auf dem sich die eigentliche legislative Frage bewegt, wird doch der Recensent dem Raisonnement, den Beruun'tgründen, wenn er sie auch sonst für völlig machtlos der heiligen Gewalt des Vorurtheils gegenüber halt, wohl eine kleine Bedeutung einraumen." „Laßt aber (so schließt Rießer) einen Moment im politischen Leben eintreten, wo der bessere, edle, wahrhaft freisinnige Volksgeist die Herrschaft über die Gesetzgebung gewinnt, und des dumpfen Herkommens Meister wird, wo Gesetz und Verfassung wirklich der Ausdruck der Gesinnung und Ueberzeugung der Weisesten und Besten im Bocke werden, statt das bewußtlose Erzeugniß geschichtlicher Zufälligkeiten zu bleiben, und wir hegen die feste, zuversichtliche, mit unserem ganzen Wesen innig verwachsene Hoffnung, daß wir den Sieg des Rechts dann gewinnen werden, wie er in solchem Moment zu allen Zeiten und in allen Landen ist gewonnen worden." „Wir verschmähen indeß, Das, was uns fehlt, auf die leichteste Weise zu erwerben, wie es hunderte vor uns und neben uns gethan haben; wir setzen ein Leben voll Mühe daran, es auf dem Wege des Rechts und der Ehre zu gewinnen; wir opfern dafür die edelsten Schatze des bürgerlichen Lebens; aber wir opfern sse mit innerer Freudigkeit, wie man der guten- Sache ein ihrer würdlges Opfer bringt." Wir scheiden mit dem Gefühle der innigsten Hoch, achtung vorn Verfasser und haben nur das einzige Bedauern auszusprechen, daß derselbe sich nicht früher veranlaßt sah, einzelne Lhemate in feiner Schrift in öffentlichen Blättern zu besprechen. Diese sind am ersten geeignet, bessere Ideen mit Schnelligkeit in allen Kreisen zu verbreiten, und welche ehrbare Redaction hatte es wohl gewagt, einem Rießer — den selbst die Feinde der Emanzipation w hoch achten, die Lpaltcn ihres Blattes zu verschließend Geschichte -es Luges. Tie wohlklingendsten Tone der Zeit, das Erhcbcnste in der „Geschichte deö Tages" ist offenbar das, was unsere erleuchte» ten Volkslehrer mit ftommer Begeisterung und edlem Freimuch ihren Gemeinden sagen, waS sie dem neu aufstrebenden Israel in kräftigen, beredten Worten verkünden. To sprach der neue Landrabbine Wechsler in Oldenburg in der von uns bereits gedachten Rede*) u. A. „Ihr habt es gehört: der klare Quell der reinen Lehre ist uns oft getrübt worden durch die Klügelei des Mcnschenwitzeö, Mißverständnisse haben uns an manchen Punkten daö rechte Berständniß erschwert, die Ucberlieftrrng, die ehrwürdige, sorgsame Mutier der Erhaltung unserer Religion, har manches spätere Kind mit ausgenommen in den Bund der Lehre und ihm die Rechte der ächten Kinder eingeräumt. Ta gilt's denn, zu sichten, zu prüfen, zu ordnen, da gilt's zu forschen, was den Stempel der Göttlichkeit an sich trägt, und was nicht, da erfordcrl's die Heiligkeit der Sache, zu wachen, daß wir weder rechts noch links abweichen von der Lehre MostS." „Tazu hat Moses Gesetze gegeben, gegeben zum Theile für die Israeliten seiner Zeit, ihrer Lage, ihrer Bildungsstufe, ihrer Stellung unter den Völkern angemessen, zum Theile wohlberechnet für die Israeliten aller Zeiten, wohlgceignet ein Erbe zu bleiben den Gemeinden Jakobs für und für, auch uns noch zu sein Gesetz des Lebens, und daher unsere Treue und unfern Gehorsam in Anspruch nehmend. Unsere Treue! Aber nicht die blinde, gedankenlose Treue des Sklaven, der schon sich genug thul, wenn er die Befehle seines Herrschers pünktlich, wenn auch ohne well tern selbstständigen Antheil auSsührr. Unfern Gehorsam! Aber nicht den zitternden, ängstlichen Gehorsam des Knechtes, der den Zornblick und die Zuchtrulhe seines Herrn fürchtet. Rein, darin besteht die Erfüllung des Gesetzes nicht, solche haben nicht Werth und haben nicht Gewinn. Sondern das ist die Erfüllung, das giebt Werth und Gewinn, wenn das Gesetz uns erhebt und heiliget und vervollkommnet, wenn es uns willig macht und freudig in der Erfüllung unserer Pflichten, wenn es uns anspornt und *) S. Nr. 15 dieser Blätter.