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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-05-01 · Heft 18 (1.5.1842) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 18 (1.5.1842)
Date
1842-05-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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93 feinem Eifer für die heilige Sack des Fortschrittes auch das Ansehen MontefioreS nicht gescheut und beschlossen, gegen dessen Weigerung als gesetzwidrig zu protestiren, und sich das Recht Vorbehalten, entweder deren Legalität aus jede dienliche Weise zu bestreiten, oder sich an das Parlament zu wenden, um es zu veranlassen, die von Monrefiore genüßbrauchte Autorität zurück zu nehmen. Ein merkwürdiges Prodnet von geistiger Persel,robenbeit und Sprach-Berwirrung liefert das nun bekannt gewordene Gutachten Bernavs' gegen die Vergrößerung des Hamburger Tempels. Derselbe scheut sich nieht, in demselben die Besorgniß auszusprechen, es mochte ein aus der Milte der Juden glänzend und prunkend hervortretendes Erbauungswesen, das überall allebiblischen Grundlage baar verpönt und verboten worden, christlicben und kirchlich biblischem Glauben gegenüber, die politische und individuelle Stellung der Gesanliutgemeinde der Juten iit Hamburg ernstlich gefährden! Bei solcher Verblendung eines Volkslehrers in einer der größten Gemeinden Deutschlauts, wollen wir mit Trost hinüber blicken ans Frankreich, wo es immer regsamer wird im Gebiete des israelitischen Lebens, und bald alle Synagogen sich einer heilsamen Reform erfreuen werden. Der Drganisationsentwurs deS Central-Consistoriums liegt dem Cultus-Ministerium vor unk wird ohne Zweifel die Genehmigung desselben erhalten. Findet auch in den meisten europäischen Staaten der Grundsatz der Gewissensfreiheit und RechtSachtung gegen dre Bekenner des mosaischen Glaubens im Ganzen und Großen noch nicht die rechte Anerkennung, so ist eS doch erfreulich, im Einzelnen sowohl mildere Grundsätze Seitens der Regierungen, als vorurtheilSsreier Gesinnungen Seitens des Volkes hervortreten zu sehen. In Heidelberg ist ein junger Mann jüdischen Glaubens I)r Oppenheim aus Frankfurt a. M. zum Privaldoeenten zugelassen worden; derselbe wird über Siaatsrecht lesen. In Kopenhagen hat die Bürgerschaft einen Israeliten zum Stadtrepräsentanten erwählt. Ja selbst in Norwegen, wo das Gesetz sogar dem Juden den Zugang zu dem Reich verwehrt, geht man damit um, diese Beschränkung auszuheben. Eine neue über die Verhältnisse der Juden in Preußen erschienene Schrift enthält u. A. folgende bemerkenswerthe Stelle: „Es dauerte nicht lange, so traten zu den früheren mächtigen Potenzen einer Verbesserung des socialen Zustandes der preußischen Juden neue gleich mächtige hinzu: die durch die französische Revolution in's Leben gerufene Idee der Menschenrechte, die vollständige Emanzipation der Juden in Frankreich und Holland, die unter den Juden sich immer weiter verbreitende deutsche Bildung, der Eintritt der jüdischen Jugend in die öffentlichen christlichen Schulen; nun bald auch der Krieg mit seinen zersetzenden Folgen, die Reorganisation des Staates, die neue Städteordnung, neben welchen die alte Judenordnung unmöglich länger bestehen konnte: diese ganze lange Reihe von historisch ineiuandergreisenden Thatsachen führte denn endlich nothwentig zu dem neuen Edikte vom 11, März 1812. Es ist einer der beklagcnswerthesten Jrrthümer so vieler über Judensachen Urtheilenden, daß daß Edikr vom 11. Mar; nur eine philantropisch gutgemeinte, aber übereilte Schöpfung des allzu rasch vorwärtsdrängenden Staatskanzkers v. Hardenberg gewesen sei. Wer aus den darüber vorhandenen Aeten die dem Edikte vorausgegangenen Verhandlungen kennt, der wird dem .Kanzler einen solchen Vorwurf schwerlich mache» können. Im September 1*10 begannen die Vorarbeiten zu einer» neuen Judengesetz; es würben alle bestehenden Verhältnisse genau erörtert, über einzelne, die jüdische Religion betreffende Verhältnisse Gutachten eingeholt; wie sehr auch die wirklich druckende Rorh der jüdischen Gemeinden, die sich zwischen den Ansorderungen der neuen Staatsorenung und den Beschränkungen des alle» Judengesetzes eingeengt iahen, zur schleunigsten Ab bä! re rierb, so verstrich bas Jabr 1>11 ohne eine solche Abhulie, weil bas Gesetz immer noch nicht zum Borrragc gereist war. Das neue >«esetz, bas von ben bamaliaen Juden als der vollständigste Freiheilsbries betrachtet und mir unendlichem Jubel begrüßt wurde, ist, rubig und unparteiisch beurrheilr, doch eigentlich von einer burgerlechen Gleichstellung ber Juten noch sehr weit entfernt; es ist teineswegS, wie von Denen, bie es nicht kennen, noch jetzt geglaubt wird, mit besonderer Bevorzugung ber Juden entworfen, sondern, wie es in den Einleitungswonen desselben sehr bezeichnend heißt, als »eine der allgemeinen Wohlfahrt angemessene Verfassung enheilt." Immer mehr wirb aber von denen, bie ben Zustand der Justand der Juden in Ru flaue kennen, die Besorgniß ausgesprochen, daß, wenn die Regierung, weichr für das israelitische Erziehungswesen jetzt so v.re lbue, nicht auch nachher die bürgerliche Stellung der Erzogenen verbessere, das Uebel nur noch größer fein, und aus bewußtlosen Unglücklichen bewußte und sich fühlende werden würden. Ueber die .Bildung zur Humanität. *j »ES möchte vielleicht als überflüssig, ja als sonderbar erschein neu, den Lehrer der Religion, deren Grundgedanke Gottes- und Menschenliebe ist, zur Forderung der Humanität anszufordern, und in der Thal, wenn, nach der Ansicht der Philanthropen, der Schulunterricht nur die allgemeinen, der natürlichen und positiven Religion gemeinschaftlichen Lehren nmsaßit, so wäre eine solche Erinnerung unnouaa. Da man aber von dieser Ansicht zurückgekommen ist unb die he sonscre Glaubenslehre in den Kreis des Schulunterrichtes zu ziehen für nöthig erachtet, diese aber nach den Confessioneu sieb unterscheidet, so ist von Seiten desjenigen Lehrers, dem es am Herzen liegt, baß sein Unterricht nur Liebe und Menschaebtung erwecke, aber kein Gefühl des Hasses und des Glanbensstoizes anrege ober unterhalte, selbst dann, wenn *) Düsen T't"! 'Unt ein von 1)r. M. Heß, Oberlehrer an der Israel. Burger- und Real-Schule in Frankfurt a. M.. herausacgebenev Schrifrchen, aus welchem wir die nachsolgeudrni Bemerrunacn entnommen.

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