Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1842)
- Date
- 1842-03-05
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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39 außer Wirksamkeit setzten, weil es unter den obwaltenden Verhältnisten nur nachtheili.q auf den Gesammtzweck der Religion wirkte; und was Maimonides in seinem größeren Werke lehrt: Findet es die geistliche Behörde im Interesse der Religion für gut, selbst ein mosaisches Gebot auf eine Zeit lang aufzuheben & riso in rvy rosa: so mag sie dieß immerhin thun *) ist nickt todter Buchstabe, sondern hat nicht selten im Leben Anwendung gefunden, wie dieß die Aufhebung der Leviratsehe, die Einführung des Prusbel u. a. m. beweisen. Hievon ausgegangen wurde, selbst wenn durch die Verlegung des Samstags ein positives mosaisches Gesetz verletzt würde, sich dieselbe rechtfertigen lassen, da dann doch, wie die Verhältnisse sich einmal gestaltet haben, wenigstens ein Ruhetag gewonnen und mithin der Religion die zu ihrer Erhaltung und Pflege unentbehrliche Zeit wieder verschafft würde. Hiezu kömmt, daß Letzteres gerade der wesentliche Zweck der Sabbathsfeicr ist. Die Erinnerung an die Schöpfung (angenommen, daß diese bei der Feier eines anderen Tages nicht so bewerkstelligt werden könnte) wird von den Allen selbst nicht als die höchste Bedeutung des Sabbaths angesehen, vielniehr bezeichnen sie als seine erhabenste, wesentliche Bestimmung die, damit in jeder Woche ein Tag gewonnen werde, an welchem wir vorzüglich dem Unterrichte und der. Fortbildung in der Religion uns widmen rrrfrx mmn "nob eine Bestimmung, die durch die Feier jedes anderen Tages nicht minder erreicht wird. Trotz aller dieser.Gründe fühle ich gleichwohl, daß der Samstag durch die ununterbrochene wenigstens zweitauscndjährige Feier desselben eine solche Heiligkeit erhalten und dergestalt zu einem so hochangesehcnen religiösen Institute geworden ist, daß die zu bewirkende Verlegung desselben auf den Sonntag durch einen Synodalbeschluß der jetzigen Rabbinen wie jede gewichtige Reform, die plötzlich'eingeführt wird, sehr bedenklich sein würde. Auch würde zur Zeit der größere Theil unserer Glaubensbrüder sich dann noch immer in seinem Gewissen gedrungen fühlen, den Samstag zu feiern, und sie daran zu verhindern, wäre eben so unsinnig, als widerrechtlich. Mein Wunsch ist nur, daß es denjenigen, die nun einmal den Samstag nicht feiern, weil er, da er nicht der bürgerliche Ruhetag ist, sie zu sehr in ihrem Gewerbe stört, und die auch, wie die Erfahrung zeigt, durch keinerlei Mahnung zur Feier desselben zurückzubringen sein werden, daß diesen Gelegenheit gegeben werde, sich am Sonntage sabbathlich zu beschäftigen, und das konnte am besten dadurch geschehen, wenn in denjenigen Gemeinden, wo sich solche Glieder finden, auch am Sonntag feierlicher Gottesdienst, verbunden mit dem belehrenden und erbauenden Worte der Predigt eingesührt würde. Auf diese Weise wird kein Gewissenszwang ausgeübt, keine Spaltung hervorgcbracht, da ja alle Mitglieder der Gemeinde in dem, was wesentlich zum Frommen der Religion dient, in der Feier irgend eines wöchentlichen Ruhetages einig sind. Möge dann auch durch eine solche Einrichtung die Zahl derer, welche sich den Sonntag - Feiernden anschließen, nach und nach sich vermelden, ist das nicht besser, nicht mehr im wahren Interelle der Religion, als wenn, wie leider vorauszusehen, das Institut eines wöchentlichen Ruhetages in Israel endlich ganz aufhört, mit ibin aber auch all' die Segnungen des religiösen Lebens schwinden, welche an die Feier eines solchen Tages geknüpft sind % Hrlcssilftte drs Tages. WaS mir, ohne uns einen prophetischen Blick amumasien, in JW. 2 dieser Blatter vorausgesagt, daß die nächste Folge des B e r n a y s > sch en Verdammungsurtheils gegen das Gebetbuch im Hamburger Tempel das B er st immun gsur theil der meisten deutschen Nabt inen sein werde, scheint schon jetzt sich zn verwirklichen. Bereits haben vier Rabbinen, (Geiger in Breslau, Mayer in Stuttgart, Fried; länder in Brilon, Cohn in Hohenems) und zwei Predi« ger (Auerbach in Berlin und Mannheimer in Wien) Gut. achten abgegeben, in welchen sie Nachweisen, daß das fragliche Gebetbuch vollkommen den gesetzlichen Anforderungen selbst auf rabbinischem Standpunkte entspreche; daß das Bernays'- sche Urtheil ein höchst befangenes (um nicht zu sagen gehässiges) sei, und daß nicht nur jeder Israelit seine Andacht aus jenem Buche verrichten dürfe, sondern dasselbe durch seinen erleuchteten Charakter den üblichen Gebetbüchern vorruziehen sei. Diese Aeußerung der jetzigen Rabbinen ist namentlich wegen der höheren Grundsätze, die dabei in Frage kommen, von großer Wichtigkeit, und wir werden daher nächstens ausführlich daraufzurückkommen. Doch einen College» bat Hr. Bernavs gefunden; es ist sein Nachbar der Rabbine Ettlinger in Altona: der ebenfalls, aber auch ebne alle Darlegung von Gründen, ein Mandat gegen das Gebetbuch erlassen hat. Unseren Lesern, die sich dieses vielleicht nicht enträrhstln können, diene zur Notiz, daß dieser Herr vor einiae-, Jahren ein Werk über Laubhutten und Palmzweig (2pp berauSgegebkn, welches einen starken Quartband umfaßt, auf den Grund atz, daß kein Gebrauch abgeändert werde,. dürfe, CVZ> F'VZ'h p?) basirt ist, und außer anderen ähnlichen Untersuchungen auch eine weitläufige darüber ansiellt, ob derjenige, welcher so unglücklich ist, keine Hände zu haben, den Palmzweig nicht auch zwischen die Zähne nehmen und hin und her bewegen dürfe! — (Fortsetzung des Aufsatzes von Dr. Weil über die den In, den in Preußen angeblich einzuräumenden CorporaNonSrechte) „Wenn man also, um auf den speciellen Gegenstand unserer Aufgabe zurückzukommen, den Juden früher oft vorwarf:! sie bildeten einen Staat im Staate, so lag diesem Vorwurfe ') Hilch. Mamrim. Abschn. 2.