Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1842)
- Date
- 1842-03-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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40 allerdings eine Wahrheit zu Grunde; aber man vergaß da« bei/ daß nicht die Juden, sondern die mangelhafte Gesetzgebung früherer Zeiten, diesen, wie so viele andere weit gefährlichere Staaten im Staate geschaffen, oder doch autorisier hatte. Unsere Zeit ruht auf anderen Grundlagen. DaS hat die preußische Regierung würdig anerkannt, als sie Gewerbefreihert, freisinnige Städte- und Gemeindeordnungen und so manche andere nationale Einrichtung gründete. Und sie sollte jetzt eine der unglückseligsten Institutionen des Kastengeistes wieder in's Leben rufen wollen? Nimmermehr. Was in der Gesetzgebung verschwundener Zeit in Beziehung auf die Juden zu beklagen »st, ist nicht nur, was sie ihnen versagte, ist auch, was sie ihnen gewahrte. Indem sie ihnen eigene Gerichtsbarkeit, eigene bürgerliche Anordnungen, eigene Erbgesetze und Aehnliches, was außerhalb der eigentlich religiösen Institutionen liegt, bewilligte oder aufdrang, constituirte sie für die Juden eigne Staats-, statt eigne Re- Iigionselnrichtungen, und brachte hervor oder organisirte doch, was sie zu beklagen sich das Anschn gab: einen schädlichen Separatismus. Indem, von der andern Seite, das preußische Edikt von 1812 einer besseren freisinnigeren Ansicht huldigte, rft daö Beste, was es enthält, nicht sowol diese oder jene einzelne Bestimmung, als die Erklärung, die es an der Spitze trägt: ($. 1.) eö seyen die Inden als Inländer, das ist als Preußen, als Deutsche zu betrachten. In den heißen Jahren der Befreiungskriege haben — wir dürfen es ohne Ruhmredigkeit sagen — die Juden in Preußen, wie in ganz Deutschland, nicht ermangelt, den practrschen Commentar zu diesen Worten zu liefern- DaS auch ron ihnen, nach Pflicht und Recht, vergossene Blut bildete nicht eine eigene Pfütze, sondern es floß, in vollen Strömen, mit für die große Sache des gemeinschaftlichen Vaterlandes. Als „die jungen Männer jüdischen Glaubens die Waffengefährten ihrer christlichen Mitbürger" wurden, und „auch die Frauen nicht zurückblieben" rm heiligen Wetteifer, da fielen die Schranken früheren Kastengeistes, auch zwischen Juden und Christen. Sie fielen, leider nicht, um sich nie wieder zu erheben, aber doch um nie wieder die früheren trennenden Zwinger zu werden. Als später Oesterreichs, Preußens und anderer deutschen Mächte kräftiges Wort, in der deutschen Bundesacte so manche, den Juden günstige, Bestimmung aufftellte, deren Erfüllung zum Theil noch von der Zukunft zu erwarten sieht, da war wieder das Beste, das Würdigste: die Benennung selbst, welche sie den Juden gab. Sie nannte sie: (Bnndesacte §. 16-) „die Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland" und sprach hiermit aus, daß sie nur Deutsche jüdischen Bekenntnisses, nicht Juden deutscher Zunge in Deutschland sehe. Sie anerkannte so, daß das „jüdische Volk" längst aus der Geschichte geschwunden, und nur „Bekenner -er jüdischen Religion" übrig geblieben, welche, wie römisch-katholische und protestantische Christen, zwar in GlaubenSmemungeri von einander abweichen, aber derselben Zeit, demselben Boden, demselben Vaterlande angehören. Das war würdig und freisinnig, aber es war auch weise und staatsklug. Der Bürger handelt schlecht, der sich weigert, den letzte., Tropfen seines Blutes für sem Vaterland zu vergießen; aber handelt der Staat weise, der hartnäckig behauptet: er wäre dieser oder jener Klasse, dieser oder jener Religionspartel Vater, land nicht, und ihre Angehörigen hätten keinen Grund, ihr Leben für ihn zu lassen?" (Schluß folgt.) Ehre der Regierung des Großherzogthums Hessen! DaS dort promulgirte Strafgesetzbuch enthalt u. A. die Bestimmung : „Wer die Gegenstände der Verehrung einer vom Staaie anerkan-ten oder geduldeten Religronspartei, oder ihre Lehren, Einrichtungen oder Gebräuche durch Ausdrücke des Spottes oder der Verachtung öffentlich in Rede, Schrift oder bildlicher Darstellung oder 'durch beschimpfende Handlungen herabwürdigt oder zur Verfolgung einer solchen Religiöns- Partei auffordert, soll mit Gefängnis oder Korrektion'shaus bis zu zwei Jahren bestraft werden." Wie viel Unglück wäre uns erspart worden, würde man früher solche tolerante Grundsätze gegen uns angewendet haben. Die Hamburger haben dem Montefiore und seiner Gattin eine Medaille prägen lassen und sie ihnen mit einer Adresse überreicht. In derselben sagen sie: „Hochedle! Die Israeliten Hamburgs, stolz darauf, sich unter den Ersten Ihrem edlen und unvergeßlichen Unternehmen nach Kräften angeschlossen zu haben, wünschen gleich denen Brittaniens den Gefühlen der Bewunderung für Sie, der Theilnahme an Ihrer Wirksamkeit und der Freude über deren Gelingen ein bauerndes Zeichen zu geben, das zugleich das geistige'Band, das uns mit Ihnen, un o durch Sie mit der zahlreichen Masse unserer Brüder verknüpft, vor Ihren Augen erhalten soll. Sie überreichen Ihnen demnach die beifolgende Medaille und bitten um deren wohlwollende Annahme re. Hochedler Herr! Hochedle Frau! die Gabe die wir Ihnen zu überreichen die Ehre haben, rührt nicht von einem Einzelnen, sie rührt nicht von wenigen Personen her; e,ne große Anzahl geringer Beiträge sind zusammengeflossen und sehr viele, wir dürfen sagen': alle Israeliten dieser Stadt legen darin ihre Gesinnung dar. Im Namen dieser Aller wiederholen wir die Bitte um eine freundliche Annahme und haben die Ehre zu sem rc." Sonst ist die ganze Fassung der Adresse nicht eben ansprechend und namentlich kann man sich eines gerechten Unmuthes nicht erwehren, wenn man Worte wi'e unser Stammvolk, rc. liest, die wir um so weniger mehr »m Munde führen sollten, als der sie involvrrende Begriff längst wie aus dem Leben, so auch aus nnserm Herzen geschwunden ist, und nur noch in den Schriften unserer Feinde als Waffe wider uns gebraucht und gehandhabt wird. — Der Eifer für Verbesserungen deö israelitischen Culrus welcher das Consistorium in Bordeaux beseelte, scheint nun auch auf das der Hauptstadt überzugehen. Nach einem Circular des ConsistoriumS in Paris soll nun zweimal des JabreS, Schebnoth und Srikkoth, die Eonfi'rmation der Knaben und Mädchen im Tempel stgttfi'nden. Druck und Verlag von F. Schuster in Heröfeld.