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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-02-13 · Heft 7 (13.2.1842) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 7 (13.2.1842)
Date
1842-02-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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29 stellen, wie die frühere Zeit über Zudenthum und das was ihm unter den damaligen Verhältnissen Noch that, gedacht habe, und daß darum die jetzige Zeit ein Recht habe, darüber hinaus zn gehen, anders zu denken als jene, und dabei an nichts anderes sich zu binden, als was die heilige Schrift und die wirkliche Tradition enthalt. Zu gleicher Ueberzeugung. wenn auch weniger mit wissenschaftlichen Gründen unterstützt, haben sich unend, lich viele Laien erhoben; ja selbst die sogenannten Frommen, wie die noch vorhandenen alteren Rabbinen, obgleich sie nicht E den Muth haben, sich's zu gestehen, huldigen t hatsächlich den Ansichten der neueren Volkslehrcr, indem, wie wir das schon mehrmals gezeigt *), jene tagtäglich gegen die Vorschriften der rabbinischen Gesetzbücher sündigen, und diese doch Reformen im Cultus einführen, welche sie früher mit den Verfassern des Dibreh habrith für durchaus gesetzwidrig erklärt hätten. Handelt es sich also jetzt um die Gesetzmäßigkeit irgend einer rituellen Reform, so kann man zwar der Schwachen willen, die wenn sie auch im Leben die Vorschriften des Rabbinismus nicht beobachten, doch uoch Bedenken tragen, beim Gottesdienste über sie hinwegzusehen, die Rechtfertigung einer solchen Reform vom rabbinischen Standpunkte aus versuchen, was denn auch in der fraglichen Angelegenheit dem Hrn. l)r. Salomon in hohem Grade gelungen ist. Solche Accomodation hat aber immer nur einen relativen und subjectiven Werth, und in Wahrheit ist es gar nicht möglich, aus dem Inhalte des Thalmuds eine Reform (besonders wenn es sich dabei um Pnncipien, z. B. um die Grundwahrheiten der israelitischen Religion, oder Berechtigung der geistlichen Behörden zu Veränderungen im Cultus, handelt) zu rechtfertigen, da ja der Thalmud nicht ein aus göttlicher Offenbarung geflossenes Gesetzbuch, in dem eine strenge Einhelligkeit herrschen muß, sondern ein menschliches Werk ist, ein Agregat von Ansichten vielerlei Lehrer in verschiedenen Zeiten, wo also ein Widerspruch und eine Verschiedenheit um so natürlicher ist, wenn man bedenkt, daß auch ein Mensch mit der Zeit in seinen Ansichten wechseln und das für gut oder verwerflich erklären kann, was er früher für schlecht oder löblich gehalten. Daher die ewige Controverse, wo der Streit von jenem Standpunkte aus geführt wird. Wir sahen diese schon vor 25 Jahren und werden sie jetzt wieder sehen, da es ja den Gegnern des Hamburger Gottesdienstes gar nicht schwer werden kann, aus der chaotischen Maste des Thalmuds auch Belege für ihre! Ansicht herauszusinden. Verlassen wir also einen Standpunkt, der diese Sache nicht weiter führen würde, als sie vor 25 Jahren gestanden, und der noch überdieß durch das Zugeständniß der bindenden Autoritär des Thalmuds gefährlich ist, indem er dadurch geradezu den Weg zu wichtigeren Reformen, zur Emancipation vom Pharisäismus und Rabbmismus selbst, abschneidet. Nehmen *) Siehe Jahrg. I M 3 u. 7. Jahrg. 117. M 2 «. 5 dieser Blatter. wir vielmehr den Standpunkt ein, wie ihn die höhere Anschauung unserer Zeit und die Liebe zur Aufrichtigkeit und Wahrheit, die in religiösen Angelegenheiten am wenigsten verletzt werden darf, erfordert. Fragen wir, wenn es sich um rein theologische und wissenschaftliche Erörterung handelt, ob der Gottesdienst im Hamburger Tempel biblisch sei, ob er den Lehren und Geboten der heiligen Schrift (die einzige Norm für unser Denken und Handeln) entspreche, fragen wir ferner, ob er mit den eigenthümlichen Grundsätzen der Synagoge, der Lehre von einem einigen Gotte, von der absoluten Freiheit des Willens und von der zukünftigen Erlölösung der Menschheit, convenire; fragen wir endlich, um jenem Gottesdienste auch eine geschichtliche Basis zu geben, um zu zeigen, daß er nicht damit umging, urplötzlich alles niederzureißen, was die frühere Zeit und Sitte geheiligt hat, danach, ob er in der Hauptform nicht mit dem der übrigen Synagogen überrinstimme, und ob das, worin er abweicht, nicht gerade durch das Beispiel der Vorzeit gerechtfertigt sei; und es wird sich in all' diesem nichts gegen jenen Cultus ergeben, wenn man auch dabei von zwei andern höchst wichtigen Punkten abftrahiren wollte. Der eine dieser ist das erbauliche Element, welches das Wesen des Gottesdienstes ist, und nirgends so als bei dem höchstwürdigen und feierlichen Gottesdienst im Hamburger und Leipziger Tempel Berücksichtigung gefunden; der andere ist der Punkt der Wahrheit, der Glaube des Betenden an das, was er vor Gott bekennt^ da spricht aber gerade das, worauf man bei den Angriffen auf jenen Gottesdienst das meiste, oder vielmrbr das alleinige Gewicht legt: die Weglassung aller der Stellen, welche von der persönlichen Rückkehr nach Jerusalem und der Herstellung des Opferdiensies handeln, am bedeutungsvollsten für ihn; denn von hundert Betenden in den übrigen Synagogen, und auch in denen Hamburgs glauben, das wird uns Jeder zugebcn, kaum zehn an das, was jene Gebetstellen enthalten; es kann also dem Hamburger Tempel nur zum Ruhme, zur Ehre vor Gott dem Heiligen und Wahrhaftigen angerechnet werden, daß er die Lüge an hciiigm Srätte verbannt und den frivolen Widerspruch zwischen dem Herzen und den Worten des Betenden aus seiner Mitte entfernt hat. Hetcftilhtr des Tages. (Fortsetzung deö Artikels aus der Leipz. Allgem. Zeitung.) „So konnte Montesiore Versammlungen und Reisen an« stellen nach dem fernen Oriente, Folterbande bedrängter Brü« der lösen, ohne durch die Furcht sich beä'nstigen zu lassen, daß die bürgerlichen Fesseln seiner englischen Brüder darum fester zugezogen würden. Meetings christlicher Menschenfreunde vocirten ihm noch obendrein ihren Dank, und der Erzbischof von Canterburv, der erste Prälat des Landes, zugleich der konsequente Gegner ihrer Beförderung zu Staatsamtcrn, erkannte jenes Streben an als menschlich, fromm, eines Briten würdig.' Je mehr e§ nun e»nleuchtet, daß die Juden Eng-

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