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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1842-01-30 · Heft 5 (30.1.1842) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 5 (30.1.1842)
Date
1842-01-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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18 solche Zeugenaufnahme bei jedem statt finden können; selbst bei nicht weit von einander entlegenen Orten finden sich Fälle angeführt, wo dieselben Zeugen von einem verworfen, von einem andern angenommen worden. Wenn n das Neujahrsfest nach seiner Rechnung feierte, konnte es nur mit Zuziehung seines geschehen sein, so wie:n ebenfalls mit seinem ~ij das Neujahrsfest feierte, obschon in der Mischna nur die Namen der Vorsteher genannt sind. R. Gamliel aber machte seine Autorität geltend und zwang n den darauf folgenden 2' gegen seine Überzeugung mit yi gleich zu feiern, weil er und sein an Anzahl und anerkannter Gelehrsamkeit überlegen war. Die Objecte bleiben immer die nemlichen, "o gegen gleichzeitigen Endlich erlaßt der Verfasser seinen Machtspruch. Das Resultat ist: diese Gattungen sind nicht zu erlauben, frage deinen Vater, und er wird dir sagen, der Gebrauch in Israel ist Thora. Da der Hauptbeweis des Verfassers sich auf den Ausspruch eines spätern Gelehrten DTBh gründet, daß nehmlich (gegen die Theorie und Praxis von Moses bis zu unfern Zeiten) ein Gebrauch der Vorfahren, von ihren Nachkömmlingen nicht aufzuheben sei; muß demselben eine noch neuere Autorität entgegen gesetzt werden, die er aus Politik wenigstens anzuerkennen nicht unterlassen wird; (da sie in talmudischer Hinsicht eine europäische und besonders in Prag in heiligem Andenken verblieben ist.) Es war der Gebrauch von jeher ohne Ausnahme in ganz Israel, und von allen frühem und spätem □ ■pC® vorgeschrieben, an den Zwischen-Feiertagen von riDS und mriD den Barr fid) nid)t abnebmcii zu lassen. In dem freisinnigen Zeitalter von Friedrich und Joseph, durch Belehrung und Beispiel Mendelsohns in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, verbreitete sich mehr Würde und sittliches Gefühl unter den Juden. Viele fanden es daher unanständig, sogar peinlich, an Tagen, die zur freudigen Erinnerung eingesetzt waren, sich wie Thränentragende, oder gar wie Verbrecher mit gewachsenem Bart öffentlich zeigen zu müssen. Der mit Recht sehr hochgeschätzte Rabbine Ezechiel Landau seligen Andenkens gestattete ihnen, sich unter gewisser Bedingung den Bart abnehmen zu lassen, nicht einmal als Gelübde betrachtet, die Lösung durch 3 Männer fand er nöthig." Wir haben diesem treffenden Referate nur noch weniges hinzuzufügen. Unsere Zeit zwar scheint solchen Erörterungen längst vorausgeeklt zu sein. Die untergeordnete Stellung, welche der Mosaismus, wie der Prophetismus, dem Ritualen gegenüber, dem rein 'Sittlichen gibt, ist bereits in das Bewußtsein aller unserer höhergcbildeten Theologen übergegangen, und der kritisch - historische Weg, den man nun schon seit geraumer Zeit betreten, hat zur Genüge dargethan, daß Mischnah und Thalmud sich selbst nicht als ein abgeschlossenes Ganze betrachten, sondern nur ein momentanes Entwickelungsmoment des mosaischen Gesetzes bilden, nur darstellen wollen, wie die damalige Zeit jenes Gesetz auslegte, und was sie zu seiner Erhaltung und Pflege nöthig hielt. Auch hat es nichts weiter als einer edleren Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft, einer nur einigermaßen freien Bewegung nach außen bedurft, um unsere Religionsgcnossen von den nur auf das frühere isolirte Verhältnis basirten rabbknischen Satzungen zu überzeugen und es auch den Altgläubigen klar zu machen, daß jene unmöglich mehr in ihrer ganzen Strenge beobachtet werden können; denn wollten sie dieses, so müßten sie letzt noch in weite polnische Gewänder sich hüllen, müßten Gesang und Musik fliehen, dürften nicht mit deutscher Gesittung und Wissenschaft sich befreunden *) und noch so vieles Andere vermeiden, was die rabbinischen Gesetzbücher ihnen verbieten; also kann man wohl sagen, ist unsere Zeit längst über den Standpunkt hinaus, auf welchem die Erörterung minutiöser Vorschriften, wie die, für welche der Gegner des pen ns&’N in die Schranken tritt, noch eine Bedeutung hätte. Dennoch glauben wir, lohne es sich der Schwachen wegen, daß man von solchen Schriften noch Notiz nehme, ja daß man, wenn sie, wie die bx)i22/ pp rm&Tl, die äußerste Spitze des starren Rabbinismus darbieten, denselben so recht als den ungewöhnlichen Feind jedes Fortschrittes hinstellen, sich nicht genug beeilen könne, ihren Inhalt bekannt zu machen, damit die absolute Unfähigkeit der Vertreter einer solchen Lehre immer mehr erkannt werde, damit selbst die, welche in naiver Befangenheit ihnen noch einigen Glauben schenken, endlich zu der Einsicht kommen, daß die Verschrobenheit und Engherzigkeit jener Lehrer auch nicht mehr mit der bescheidensten und unerläßlichsten Rücksicht auf die Forderung der Zeit und die jetzige Stellung der Israeliten sich vertrage. Damit indeß unsere Leser nicht glauben, als ob, vom streng-rabbinischen Standpunkte aus betrachtet, irgend etwas Haltbares an der fraglichen Schrift sei, theilen wir ihnen schließlich noch eine Stelle aus einem uns hierüber zugekommenen hebräischen Schreiben eines sehr competenden Richters mit: tik L2N yvn NL'8 npn "mn bv? mn nscn by O) nrn "DON,,h dtönd NN8 nn NOO }b wsn urta ausn! nna ta«, p„ — "reim mm mn bbv by noK — roa *ny 'o — "mto w'x annm, tnn ur« *) S. Oruch Chaim> Kap. 560, Joreh Deah 178 U. 246

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