Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 47 (12.9.1841)
- Date
- 1841-09-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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187 geltend machte, andererseits aber durch Salvador, welcher bis Ln's Speziellste nachwies, daß jene Vermittelung auf das Vollkommenste im mosaischen Gesetze selbst hergestellt sei, indem dasselbe neben den eigentlich-religiösen Wahrheiten all' die Institutionen enthalte, welche die Herstellung eines glücklichen äußeren Zustandes, die Verwirklichung von Recht, Freiheit und Volkswohl, zum Zwecke haben. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Wie auch die christlichen Theologen unserer Tage immer mehr anfangen, sich in der Beurtheilung der Rechtsansprüche der Israeliten auf einen wahrhaft religiösen Standpunkt zu stellen, davon mögen unsere Leser aus den nachfolgenden Stellen, die wir einem größern Aufsatze eines evangelischen Geistlichen, des Pfarrvicars T — l in M — l entnehmen, sich überzeugen: »Bedenken wir, wie wir von Jugend auf daran gewöhnt werden, die Schriften des A. T. für heilig zu halten, in ihnen die Offenbarung Gottes an die Menschen in ihren Anfängen und Entwicklungen zu finden, mit Achtung und Ehrfurcht die Namen eines Abraham, Moses u. s. w. zu nennen und ihren frommen und edlen Sinn uns zum Vorbild dienen zu lassen und jene ehrwürdigen Urkunden als nothwendigen Vorbereitungsmittel zur richtigen Auffassung und Würdigung des Christenthums zu betrachten: dann kann doch gewiß Niemand den innigen Zusammenhang zwischen dem alten und neuen Bund leugnen. Niemand die welthistorische Bedeutung des israelitischen Volkes in Abrede stellen. Denn von dem Weltenlenker war es dazu auserkoren, mitten aus der heidnischen, von Gott abgefallenen, Welt als ein Lichtpunkt »zu glänzen, der fich vergrößernd seine Strahlen immer mehr und mehr in das verworrene Geistesleben der Völker leuchten lassen sollte. Preisgegeben dem Einflüsse mächtiger und berühmter orientalischen Staaten und zuletzt der Weltbcherrscherin Rom bewährte dieses Volk den Gegensatz zu der religiösen Denkart jener und hielt fest an dem Monotheismus, während der Polytheismus in den verschiedenartigsten Gestalten diesen ringsum umbrauste. In unaufhörlichen Kämpfen mit sich und den Nachbarn begriffen, gelangte Israel niemals zu einer politischen Größe und Wichtigkeit; aber der Welt verkündete es, daß es noch eine andere Größe von haltbarerer Dauer giebt: nämlich das Bcwußtseyn im Besitz der göttlichen Wahrheit zu seyn und durch diese die geistige Herrschaft über die Menschenwelt zu erhalten. Darauf deuteten schon die begeisterten Reden der Propheten hin, sowie der Ausspruch Christi: »Mein Reich ist nicht von dieser Welt» ck. Johann. 18, 38. »Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte werden nicht vergehen», cf. Matth. 24, 35. Auffallen muß daher jedem unbefangenen Gottes- und Menschenfreund der Widerspruch, der fich bei der Erörterung der Emancipationsfrage hinsichtlich der Israeliten in mehreren christlichen Staaten Europas und insbesondere Deutschlands kund gegegeben hat. Während man nämlich die Schriften des A. T. als heüige Urkunden, welche der Geist der göttlichen Offenbarung durchweht, preißt, aus ihnen theilweise den Stoff beim Religionsunterricht in den Volksschulen nimmt und bei den kirchlichen Borträgen den Reichthum ihrer treffenden und ewig wahren Belehrungen benutzt, während man sie neben dep christlichen Offenbarung als Grundlage der sittlich religiösen Bildung betrachtet und somit ihren hohen Werth anerkennt; ja während man den Heroen des Jehovahglaubens und eines unermüdeten Tugendlebens seine Achtung zollt und sich zur Nacheiferung jener angespornt fühlt: da streitet man sich in der christlich civilisirten Welt noch im 19. seculo: ob die Anhänger des mosaischen Glaubens, die mit uns dieselbe Quelle der sittlich religiösen Belehrung theilen, dieselben Vorbilder der Tugend haben nnd auf die Verähnlichung mit ihnen ebenso wie wir hingewiesen werden, — die, wenn sie auch unser Evangelium als Norm ihrer Gottesverehrung und ihrer sittlichen Vervollkommnung nicht annchmen, doch vor dem das Leben umwehenden Geiste desselben nicht entfliehen können; — man streitet fich, ob die Israeliten als unsere Mitbrüder zu betrachten, fähig und würdig seyn des Bürgcrnamens und der Theilnahme an den Rechten der Staatsgesellschaft, ohngeachtet sie den dagegen zu übernehmenden Verpflichtungen zu genügen bereit sind. »cf. Ueber die Stellung der Bekenner des mosaischen Glaubens in Deutschland. An die Deutschen aller Confessionen von Gabriel Rieffer. Doktor der Rechte. Altona 183t. Ferner dessen: Vertheidigung der bürgerlichen Gleichstellung der Juden gegen die Einwürfe des Hrn. Df. H. F. G. Paulus rc. Altona 1831.» Man lehrt und predigt »Christen, werdet so Gott gehorsam, wie Abraham, so Wohlthäter euerer Mitmenschen, wie es Moses war; schließt solche Freundschaftsbündnisse, wie David und Jonathan; werdet so weise wie Salomo und Sirach, so fromm wie Hiob; so gott-begeistert wie Jefaias; aber von der andern Seite meint man doch, daß die Nachkommen eines Abraham und die Jünger eines Moses keine Tugend besäßen und überhaupt der Eigenschaften entbehrten, um den christlichen Bürgern gleichgestellt werden zu können. Die Christen in den ersten 3 Jahrhunderten machten den heidnischen Kaisern zu Rom begreiflich, daß kein Grund vorhanden wäre, sie des Schutzes der Gesetze und des Bürgerrechtes zu berauben. Rach mehr denn 1500 Jahren muß es den Christen von den Israeliten begreiflich gemacht werden, daß sie — letztere — Menschen wie jede andere sein und nicht verdienten, hintangesetzt, verachtet und in irgend einem Rechte als pflichtgetreue Staats-Unterthanen beeinträchtigt zu werden, sondern, daß diejenigen, welche sich rühmten, im Besitze der Religion der Liebe und der wahren Humanität zu sein, solche auch bewähren müßten, was dann nur der Fall sein könnte, wenn sie vor dem Gesetze keinen Unterschied der Person stattsinden ließen und Niemanden des Glaubens wegen die Rechte der Staatsbürger vorcnthielten, sobald die treue Erfüllung der Bürgerpflichten erfolgte.» Gleiche Verehrung verdient das begeistrrkte Streben und daS tiefe Rcchtsgefühl eines deutschen Israeliten, des Adolf Zimmern in Heidelberg, der im Namen der dortigen israelitischen Gemeinde eine Petition an die badische Ständeversammlung richtete, in welcher es u. a. heißt: »Nicht das traurige Schicksal, daß wir feit zehn Jahren vor jeden Landtag immer vergebens unsere Büten brachten, nicht die Unheil verkündende nächtliche Stunde, in der auf den vergangenen zwei Landtagen unsere Angelegenheit arbeitsmüde berathen wurde, all' das durfte uns nicht abhalten, immer wieder zu kommen und immer dasselbe zu sagen