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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-09-05 · Heft 46 (5.9.1841) · page 2

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 46 (5.9.1841)
Date
1841-09-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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182 Herzens sich fähig fühlen. Dieses wird jeder schon bei sich selbst wahrgenommcn haben, und nur die seltenen Naturen, in welchen das Geistige ein großes Uebergewicht hatte, haben hievon eine Ausnahme gemacht. Auch positiv tritt dieses hervor. Nicht nur die schöpferische und göttliche Kunst, nicht nur die die Herrschaft des Menschen über den rohen Stoff der Natur so trefflich bekundende Industrie, kann nur da zur vollen, reichen Wirklichkeit gelangen, wo Wohlstand ist und Glück, wo die Zeit und der Stoff, welche jene Schöpfungen erfordern, auch in reichem Maße gelohnt werden können, sondern auch die Bildung des Geistes und die davon abhängige Veredlung des Herzens ist an physische Mittheilung's-Mittel, an Bücher und Schriften, sowie an das Dasein von Menschen, welche nur der Wissenschaft leben, geknüpft, die beide ebenfalls wieder das pccuniäre Vermögen, sie in reichem Maße hervorzurufen und zu erhalten, voraussetzen. Noch mehr springt jene Abhängigkeit des geistigen Lebens von irdischer Wohlfahrt bei einer größeren Vereinigung von Kräften, in der bürgerlichen Gesellschaft und im Staate, in die Augen. Wenn im Staate nicht Glück und Wohlergehen herrschen, wenn es da fehlt an Neichthum und Besitzesfülle, wenn gar Mittellosigkeit und Armuth vorhanden sind, da ist an das Wohl des Geistes, an die Mittel zu seiner Veredlung nicht zu denken, da können keine Anstalten des Unterrichtes, der Kunst, der Industrie, da kann nichts zu Stande kommen, was den Geist hebt, das Herz adelt, das Leben verschönert. So ist denn auf dieser Erde körperliches Unbehagen stets auch ein Unglück für den Geist, äußerer Mangel und äußeres Uebel stets auch ein Uebel für den inneren Menschen, der Tod des Körpers d?r Tod des Geistes, das Leben des Körpers das Leben des Geistes. Darum wird denn auch in allen Lehrbüchern der Religion es als Pflicht, als religiöse Pflicht hingestellt, das Leben des Körpers zu erhalten, Gesundheit und Vermögen zu fördern, überhaupt für irdische Wohlfahrt zu sorgen, und nur da, wo dieses Streben in scheinbaren (in Wahrheit kann dieses nie geschehen) Widerspruch mit den höheren Pflichten des Geistes und des Herzens tritt, wird geboten, mehr den letzteren zu folgen. Und darum wird jeder denkende Mensch die Sorge einer Negierung für das irdische Wohlergehen ihrer Unterthanen eben so als eine heilige Pflicht, als ein göttliches Gebot ansehcn, als ihre Bemühung um das geistige Wohl derselben. Hiernach wird die Aufnahme so vieler Vorschriften, die zunächst das körperliche Wohl betreffen, in das Gesetz unseres Religionsstifters, sowie die Verheißungen von irdischer Glückseligkeit, nicht weiter auffallend sein, und jeder Unbefangene mit dem übcreinstimmen was schon der geistesfreie Maim o n i d e s *) über das mosaische Gesetz äußert: ppmi tw&an ppTi Dpi onn w minn *?2 ruro jntonnDTip '«aern rnym rumpln miBwin D8icpn 2DN *>j) «nn D78 rrrrw mm 1 cpn ppn Vn jddi 'ßp jtim8 way pp'm 'anon npiam 'w:n-vrw:itr 878 rwson narianw iw? 11712' ]w 'aso 1171271 73P1Ö 7"L'N 17 7^28 '8 D78H1 TOPPI 78 P'j'tr 7N8 18 ' Din 18'8V2 18 ptn 21)7 18 282 17 711)2 ♦prn 7ip "Der Zweck des göttlichen Gesetzes betrifft sowohl die Vollkommenheit des Körpers, als die Vollkommenheit des Geistes. Ist auch die crstcre der Würde nackgeringer, so ist sie es doch nicht hinsichtlich der Zeit. Ich verstehe nämlich unter körperliches Wohl, daß die irdischen Angelegenheiten des Menschen auf das Beste gefördert werden, daß die Negierung des Staates, die Fürsorge für ihre Unterthanen hierauf auf das Zweckmäßigste gerichtet sei, weil es nicht möglich ist, zu dem elfteren (zum geistigen Wohle) zu gelangen, wenn das letztere (das körperliche) leidet. Um nur Eines zu erwähnen: Ist der Mensch wohl im Stande, ftei und kräftig zu denken, während er Schmerzen leidet, starken Hunger oder Durst hat, oder arge Hitze und Kälte empfindet." Für den Zweck unserer Untersuchung müssen wir aber noch die Zeit, in welcher das mosaische Gesetz erschien, und ihre ganze Lebensanschauung in Erwägung ziehen. Es war nämlich diese noch, wie eben die des ganzen Alterthumö, die rein-sinnliche, die unmittelbare Naturanschauung, das Leben in die Materie, die bloße Aeu ß er lichte it. Das Alterthum lebte und webte bloß in die Natur, die andere Seite des Lebens, das innere Wesen des Geistes, war ihm noch nicht aufgegangen; selbst seine Götter waren noch rein sinnlicher Natur, ihre Freuden und Genüsse sinnlich, wie die der Menschen, und ebenso der Lohn, welchen sie den Sterblichen spendeten, die Strafen, welche sie über sie verhängten. Hatten aber auch die Israeliten sich schon früh zu einer geistigeren Vorstellung Gottes erhoben, so theilten sie doch sonst ganz die Empfiudungs- und Anschauungsweise des Alterthums, so war doch die Aeußerlichkeit, die sichtbare Seite des Lebens auch bei ihnen vorherrschend, so war doch das Sinnliche stärker, als das Uebersinnliche, die Materie stärker, als der Geist. Und so trat denn für ihren göttlichen Gesetzgeber die Aufgabe ein, beide Seiten des Lebens zu vermitteln, dem Körper seine Ansprüche zu gestatten, aber auch dem Geiste.die seinigen zu vindiciren, die Einheit, welche bis jetzt noch gar nicht vorhanden war, indem die beiden Seiten des Lebens nicht vermittelt waren, sondern die eine weit über die andere herrschte, sie gewissermaßen gar nicht aufkommen ließ, durch die Idee des Absoluten herzustellen, sie zu verwirklichen dadurch, das beide anfgingen in das eine göttliche Sein, daß sowohl das Wohl des Körpers, als das Heil des Geistes, von dem göttlichen Willen gefordert ward, daß bei Befolgung des Gesetzes beides verheißen, die Verfassung als eine solche dargestellt ward, in welcher Glück und Wohlfahrt der Bürger mit dem Heile des Geistes stets Hand in *) More Ncbuchim Theil 3.

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