Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 42 (8.8.1841)
- Date
- 1841-08-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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166 der Thiere zur Folge habe, daß das Fleisch nicht gegessen werden darf, weil man unter Aas gewöhnlich nur den Leichnam eines durch Krankheit gestorbenen Thiercs versteht; besonders könnte, ohne den Thalmud, diese Vermuthung entstehn, wenn das Thier einem Nichtjuden gehörte, wo bei der gewöhnlichen Art die Thiere zu tödten, nicht einmal ein Gebot übertreten wird. Darum sollen die Söhne Israels nicht die Spannader an dem Ballen der Hüfte essen, bis auf diesen Tag; denn er berührte den Ballen der Hüfte Jakobs an der Spannader. (Gen, 32, 32.) Nach der natürlichen Uebersetzung heißt es hier: „Darum essen die Söhne Israels nicht," und es geschähe demnach hier blos Meldung von einem aus Zartgefühl eingeführten Gebrauch, was auch die Worte; „bis auf den heutigen Tag" zu bestätigen scheinen. In der That findet man von diesem Verbot in der ganzen heil. Schrift keine weitere Erwähnung, und wenn der beim Verbot 138 angeführte Beweis, des Aben Esra bündig wäre, so ließe er sich auch auf die Spannadcr anwenden. Der Thalmud nimmt indessen an, das Verbot sei eigentlich mit den andern am Berge Sinai offenbart worden, und daher auch für uns verbindend, nur sei es bei Gelegenheit der Erzählung von Jacobs Vcrrenkuug, die es veranlaßt, mitgetheilt worden. Es giebt zwei solche Adern, wovon die eine sich vom Schwanzknochen bis zum Knie hinzieht, sie ist die eigentlich verbotene. Die andere ist kürzer und wird bloß als Umzäunung verboten. Nicht bloß das Essen, sondern auch jeder andere Gebrauch der Spannader wird von Einigen verboten, weil sie keinen Geschmack habe, und nicht als Speise betrachtet werden könne. Aus diesem Grunde wäre es auch erlaubt, sie mit andern Speisen und vorzüglich mit den Theilcn der Hinterviertel, wo sie sich befindet, zu kochen, weil sie keinen Geschmack mittheilen kann. Dieß wird aber dennoch verboten, aus Furcht man möchte die Spannader selbst mitessen. Du sollst keine Ziege kochen in der Milch ihrer Mutter. (Exod. 23, 19. Exod. 34, 26. Deuteron. 14, 21.) Weil dieses Verbot dreimal vorkommt, nimmt der Thalmud an, es sei dadurch ein dreifaches Verbot angedeutct: das Kochen, das Essen und das Benutzen zu irgend einem Gebrauche. Daß hier gerade von einer Ziege und von der Milch der eigenen Mutter geredet wird, hat Andere zur Vermuthung gebrad)t, es sei hier nicht von jeder Vermischung von Fleisch- und Milchspeisen die Rede, sondern ausschließlich von einer Ziege oder sonstigem jungen Vieh in der Milch der eigenen Mutter, weil dies gegen das Zartgefühl verstoße und eine hartherzige Wildheit verrathe. So sagt Philo, welcher in Alexandrien vor der Zerstörung des zweiten Tempels gelebt hat, in einem Ausfälle gegen Hartherzige, welche ihre Lüsternheit nicht zu bezähmen suchen: „Wenn du durchaus das Fleisch einer in Milch gekochten Ziege essen willss, mußt du denn gerade die Milch der eigenen Mutter nehmen?" Der Thalmud läßt aber Deutungen der Gebote dieser Art nie zu, wenn man praktische Anwendungen davon machen will. Ep geht hier von der Bemerkung aus, daß "die Schrift häufig .allgemeine Vorschriften durch herausgehobene Beispiele, die gerade häufig Vorkommen, ausdrückt, was hier der Fall sei, weil junges Fleisch leichter mit Milch gekocht werden kann. Nach dem mosaischest Gesetze wird übrigens das Verbot nur bei dem Fleische von Rindern, Sä-aafen und Ziegen angcwendet. Das Fleisch anderer erlaubten Säugcthiere hingegen, so wie des Geflügels, dürfte mit Milch gekocht und dann gegessen werden; der Thalmud hat aber auch dieß zur Umzäunung verboten." Geschichte des Tages.' Bericht eines Reisenden über die israelitischen Zustände in einigen deutschen Ländern. (Fortsetzung von M 41.) Ich hatte mich daher aufrichtig gefreut, als ich schon früher aus öffentlichen Blättern vernahm, daß man in Frankfurt a. M. damit umgehe, einen zweiten Rabbinen anzustellen. Doch ward meine Freude schon etwas getrübt, als ich hier den Anlaß zu diesem Schritte erfuhr. Es schickte nämlich der Rabbiner Trier die Leute, welche sich an ihn wegen Ritualfragen (ni^NüM wendeten, zu einigen der übrigen Thalmudisten, und gab als Grund hievon an, daß er wegen seines hohen Alters sich selbst nicht mehr damit befassen könnte. Dieses war aber dem Gemeindevorstande bedenklich, weil dadurch sich später einer von jenen Thalmudisten ein gewisses Vorrecht zur Bekleidung des Rabbinats anmaßen konnte, und deßhalb faßte man den Entschluß, einen zweiten Rabbinen zu wählen, um diesem jene Funktionen zu übertragen. Allein wie schon oft an ein, auch durch eine zufällige und niedere Veranlassung bcrvorgcgangenes, Ereigniß sich edle und höhere Zwecke geknüpft haben, so auch hier. Die Nothwendigkeit der Aufnahme eines zweiten Rabbiners war nun einmal erkannt, und so mußte hinsichtlich der Wahl der Person bald der Entschluß sich bilden, nur einen erleuchteten, den Forderungen der Zeit entsprechenden, Mann zu bestellen. Auch über andere Requisiten, welche jene Stelle fordert, scheint man sich klar geworden zu sein, und will darum auch nur einen Mann wählen, der (was in einer Gemeinde, wie Frankfurt, durchaus nöthig ist) eine wissenschaftliche Celebrität repräsentirt, und dem zugleich das Wort, das kraftvolle, lebendige Wort, wie es allein im Stande ist, ein neues Leben in der Gemeinde zu wecken, zu Gebote steht. Allein eine andere Beziehung, welche noch diese wichtige Angelegenheit hat, und es ist ihre wichtigste, bedeutungsvollste, scheint noch nicht recht erkannt zu werden. Man will nämlich, um nicht einen schwierigen Kampf mit den Alten cinzugehen, sich nicht zu der Wahl eines Mannes entschließen, der durch ein fr eimü-