Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 42 (8.8.1841)
- Date
- 1841-08-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des nmnzchnkcn Mrhundcrks. Ein Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dr. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nv. Sonntag den 8. August 1841. II. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Nationelle und thalmudische Auslegung der mosaischen Gesetze. *) Du sollst die Ecke deines Bartes nicht glatt abputzen. (Levit. 19, 27.) Merkwürdig ist, daß Levit. 21, 5 dasselbe Verbot an die Priester besonders gerichtet ist; nur heißt es 19, 27 in der wörtlichen Uebersetzung zerstören und 21, 5 scheren, woraus sich schließen ließe, daß dem Israeliten, der nicht Priester ist, bloß untersagt wird, den Bart durch irgend ein Mittel so abzuputzen, daß das Haar nicht nachwächst. Es ist übrigens nicht zu verkennen, daß andrerseits durch die Interpretation des Thalmuds die Ausübung dieses Verbotes sehr erleichtert wird, denn nach dem Thalmud ist das Putzen bloß mit dem Barbiermesser verboten, aber mit der Scheere erlaubt, welche Unterscheidung sich nicht in dem Wortsinne des Textes findet. Folgende dürfet ihr nicht essen von den Wiederkauenden und an den Hufen Getheilten. (Levit. 11, 4.) Schon Noe wurde die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Thieren gelehrt, und Gott setzte, als er ihm den Befehl zur Erbauung der Arche ertheilte, diese Kenntniß bei ihm voraus. Auch opferte Noe nur solche Thiere, die er für rein hielt. Gen. 8, 20. Indessen erlaubte ihm Gott den Genuß aller Thiere, ohne Ausnahme, Gen. 9, 3., weil auch den Israeliten die rituellen Verunreinigungen nur in Beziehung auf den Tempeldienst verboten war. So ist z. B. den Israeliten nicht verboten, mit dem Leichnam eines Thieres umzugehen; vielmehr sagt der Thalmud, gegen diejenigen, die aus falschem Stolze keine geringe Arbeit verrichten wollen, die so sehr zu beherzigenden Worte: „Schinde, ohne dich zu verbergen, ein Aas, und sage nicht: ich bin ein Priester, bin ein angesehener Mann;" hatte aber ein Jsraelite ein Aas berührt, so durfte er denselben Tag weder Opserfleisch essen, noch den Tempel betreten, weswegen auch Levit. 22, 8. den Priestern besonders besohlen wird, kein Aas und kein zerrissenes Vieh zu essen, da hingegen Levit. 7, 24. für Israeliten im Allgemeinen das Nierenfett von einem Aas oder zerrissenen Thier verboten wird. Ueberhaupt wird es bei den verbotenen Speisen oft ungewiß, wenn man die Tradition nicht zu Hülse nimmt, ob sie schlechtweg, oder als Reinigungsgesetze und bloß in Beziehung auf den Tempeldienst zu nehmen sind. Der Thalmud erklärt sich unbedingt für die erste Meinung. Du sollst schlachten von deinem Rindvieh und von deinen Schaafen. (veuteron. 12, 21.) Obgleich hier in dem Text nur von zahmen Säugethieren die Rede ist, so leitet der Thalmud durch seine hermeneutische Methode doch her, daß auch andere reine Säugethiere, so wie Vögel ritualmäßig geschlachtet werden müssen. Üeber die Art, wie geschlachtet werden solle, findet sich in der Bibel nichts, und der Thalmud gibt alle Vorschriften, die er hierüber ertheilt, für traditionell aus. Ihr sollet kein Aas essen, (veuteron 14, 21.) Aus dem natürlichen Sinne des Textes läßt sich nicht schließen, daß das nicht ritualmäßige Schlachten *) Nach dem Thariag von vr. M. Creizenach.