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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-08-08 · Heft 42 (8.8.1841) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 42 (8.8.1841)
Date
1841-08-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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thigeS schriftstellerisches r Auftreten den Allen Waffen' gegen sich in die Hände gegeben hat. Der Anzustellende soll als! aufgeklärt bekannt sein, der Vorstand soll diese Ueberzeugung von ihm haben, aber seine Freifinnigkeit soll sich nicht in dem offenliegenden Wort der Schrift verkörpert haben, man soll ihm seine Freifinnigkeit nicht beweisen, ihm deßhalb nichts an haben dürfen. Aber können Sie wohl glauben, daß nachdem die preußische Regierung trotz so vieler Gegenschritte den durch seine Schriften sattsam als rationell und freisinnig bekannten Dr. Geiger angestellt hat, der Senat der freien Stadt Frankfurt die Wahl eines auf gleichem Wege als aufgeklärt sich bekannten Rabbiners nicht genehmigen werde, wenn solche vom Gemeindcvorstande ausgeht? Ist dieses wenigstens so gewiß, daß der Vorstand deßhalb von vorn herein auf seine bessere Ansicht resigniren, sie gar nicht geltend machen dürfte? Ich glaube, daß eine solche Verleugnung und Unterdrückung der eignen Ueberzeugung von Seiten einer Gemeinde-Repräsentation immer unstatthaft ist, auch wenn diese die größte Gewißheit hätte, daß ihr Antrag nicht genehmigt wird. Dieses wird noch vermehrt, wenn Sie Folgendes bedenken: Vermeidet nämlich der Vorstand die Wahl eines Mannes, der sich literarisch als aufgeklärt documentirt hat, so tritt dann folgende Alternative ein: Entweder man wählt einen solchen, den man zwar für aufgeklärt hätt, der aber doch nicht so entschieden dafür bekannt ist, als daß die Alten gegen ihn auftreten sollten. In diesem Falle ist man zwar einem Kampfe ausgcwichen; aber man hat sich dafür der Gefahr unterzogen, daß ein solcher Mann dann auch den Alten sich anschließcn, eher gegen den Fortschritt, als für denselben, thätig sein werde. Oder man wählt Jemanden, von welchem beide Partheien die Ueberzeugung haben, daß er der aufgeklärten Richtung angehört. Nun was ist dann gewonnen? Wird dann nicht die hyperorthodore Parthei doch gegen den Gewählten auftteten, wird sie ihn nicht als einen den rationellen Ansichten Huldigenden bezeichnen und wird der Vorstand sich dann dazu hergeben, dieser Angabe zu widersprechen? Dahingegen ist bei einem Manne, der schon in unfern Tagen den Muth gehabt hat, sich in Documenten, die aller Welt vorlicgen, in Rede und Schrift, zu der fortgeschrittenen Ansicht im Judenthum zu bekennen, die Bürgschaft, die sicherste Bürgschaft vorhanden daß er auch im Amte den religiösen Fortschritt ernstlich und gewissenhaft befördern werde, und diese Garantie muß bei Beurtheilung dieser heiligen Angelegenheit über Alles gehen, vor ihr muß sede andere Bor-, Rück- und Nach-Sicht zurücktreten; zumal eine Rücksicht, (und es ist die einzige, die hier zulässig, die einzige, die mit einem großen, heiligen Interesse verknüpft ist) gerade die Anstellung eines erklärten freisinnige» Mannes gebietet, cs ist diejenige, welche alle Bessergesinnten auf den, der durch sein freies, offenes Auftreten die Gunst der stabilen Parthei verloren hat, zu nehmen haben, daß gerade ihm, der der Wahrheit schon so große Opfer gebracht, rin freierer und größerer.Wirkungskreis zu Theil werde. Diese Rücksicht hat vorzüglich mitgewirkt, daß die Gemeinde in Breslau den D,-. Geiger in ihre Mitte berief, und sie allein sollte darum auch schon die erste und erleuchtetste Gemeinde in Deutschland veranlassen, dem Beispiele von jener zu folgen. Ich hoffe auch, daß diese Ansicht in dem gebildeten und willenskräftigcn Gemeindevorstande noch durchdringen werde. > ja ich hoffe dieses um so mehr, als ja die Erfahrung lehrt, daß! selbst die freisinnigsten Rabbinen durch ein weises und besonnenes Wirken, bei welchen aber das wahre Ziel doch unverrückt vor Augen gehalten und unablässig gefördert wird, sich bald die Zuneigung aller Partheien zu erwerben und auch ihre eifrigsten Gegner zu versöhnen gewußt haben. Vielleicht schlägt man auch am Ende einen Mittelweg ein. überträgt einem von den hiesigen Orthodvren die Entscheidung der Ritualfragen, das sogenannte und stellt einen anerkannt erleuchteten Rabbinen als eigentlichen Volkslehrer an, wodurch beide Partheien befriedigt und dennoch die gute Sache gewahrt werden könnte, wie Sie dieses ja selbst in einem dieser Blätter") nachgewiesen haben. In London kommt nun (wie uns aus Hamburg gemeldet wird) ein neues Gotteshaus zu Stande. Die wesentlichen Veränderungen find folgende: 1) Der Gottesdienst findet nur am Sabbath und den Festtagen statt und darf höchstens nur 2h Stunden dauern. 2) Es ist eine Auswahl der jetzt üblichen Gebete getroffen. 3) Die Gebete sollen feierlich, aber nicht singend vorgetragen werden. 4) Die Psalmen sollen alle von einem Chore hebräisch abgesungen werden. 5) Dem streng mosaischen Gesetze gemäß soll nur ein Festtag stattfinden, wo bisher zwei gefeiert wurden. Mit der gewohnten Rechtsachtung und Humanität richtet die französische Regierung jetzt auch ihre Aufmerksamkeit auf die Israeliten in Algier, und Baron Bonde, ehemaliger Commiffär in Afrika, schlägt zu diesem Behufe dem Gouvernement Dor, auch in Algier ein israelitisches Consistorium zu errichten, welches die innere Organisation so leite, daß die übrige jüdische Bevölkerung Afrika's veranlaßt werde, sich gern unter den Schutz der Franzosen in die Residenzstadt zu ziehen und sich nach europäischem Sinn auszubilden. — Dagegen scheinen trotz des unverkennbaren Fortschrittes, welchen die Israeliten in Baiepn seit dem Edikte von 1813 gemacht, die Beschränkungen derselben in neuerer Zeit auf eine ganz eigenthümliche Weise zuzunehmen. So wurde kürzlich den Israeliten das Handeln mit Lumpen untersagt, und dem Rabbiner Ur. Levi in Fürth verboten, bei Leichenbegängnissen der Bahre in geistlichem Ornate zu folgen, weil die mosaische Religion im Staate nur eine geduldete sei. In demselben Lande hat der unlängst verstorbene Jacob v. Hirsch in München mehrere Legate errichtet, welche den edelsten Zwecken gewidmet sind, und sich ebensowohl auf christliche, als auf jüdische Arme erstrecken. Desgleichen hat der verstorbene De-Bries in Amsterdam bei seinen reichen Vermächtnissen nicht nur die israelitischen wohlthätigen Anstalten und Stiftungen, sondern auch alle christlichen Kirchen bedacht. Ein schönes Beispiel von vornrtheilsfteier Gesinnung gab aber kürzlich auch das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg, indem es dem Geistlichen in Randegg, welcher sich darüber be- *) S- Nr. 2Q, Zqhrg. H.

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