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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-08-01 · Heft 41 (1.8.1841) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 41 (1.8.1841)
Date
1841-08-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des ncuiizcWcn MrtzMhcrts. Ein Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dp. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nr. LL. Sonntag den I. August 1841. II. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Jakob und Israel. Predigt für den Sabbath Cr6t!^ nuns) gehalten in der Synagoge zu Schwerin (12. December 1840) von Dr. Samuel Holdheim, Großhcrzoglich Mecklcnburgschem Landes-Rabbiner. Schwerin 1840. Verlag der C. Kürschner'schen Buchhandlung. (Schluß von M 40.) „Was hätten wir also zu thun? die unumwundene Erklärung auszusprechen, daß der Buchstabe, der für Alle todt ist, auch für uns kein Leben mehr habe; daß, wo irgend in unfern spätern Gesetzbüchern! etwas vorkäme, das mit dem Lichte des Jahrhurderts, mit dem Lichte wahrer Aufklärung und ächter Menschenliebe sich nicht vertrüge, das irgend eine menschenfeindliche Gesinnung athmete und dem Gedanken Raum gäbe, daß wir nicht in dem Andcrsglaubenden den Menschen ehren und achten müßten, daß wir zur Wahrhaftigkeit nur gegen den Glaubensgenossen verbunden wären, daß wofern'dergleichen in unfern Schriften sich befände, für uns todt wäre, für uns keine verbindliche Kraft hätte. Gottlob, wir können es mit gutem Gewissen betheuren, daß dergleichen in unfern Schriften nicht vorkomme, und wenn es dennoch behauptet worden, so beruhet dieses auf Mißdeutung und Selbsttäuschung. Aber wir können doch nicht Alle davon that sächlich überzeugen. Nur das können und sollen wir aussprechen, daß über Alles, was auf das Verhältniß des Menschen zum Menschen Bezug nimmt, das Leben und die im Leben sich aussprechende und sich bethätigende Gesinnung urtheilsfähiger sei als der tobte Buchstabe; daß dieses befragt werden solle, was der Israelit in Leben und Gesinnung für wahr und recht hält, und nicht das Leben allein, sondern auch die lebenden Lehrer, nicht die Todten, und zwar die Lebenden desjenigen Volkes, über dessen Sittlichkeit man ein Urtheil gewinnen will. Sie, die Lebenden, sind nicht minder glaubwürdig als die Todten, haben nicht weniger Kraft und Recht zu entscheiden, was religiös wahr sei, als die Gestorbenen. Sie können zu uns nicht zurückkehren, um mit unserm unbefangenen Blick die geschichtliche Entwickelung des mittelalterlichen Judenthums >und den auf dasselbe einwirkenden Einfluß der Zeitverhältnisse von unserem Standpunkte aus zu überschauen, während wir wohl zu ihnen herabsteigen können, um die Einseitigkeit ihres Standpunktes zu würdigen. Diese Erklärung sind wir unserer eigenen Rechtfertigung, dem Gesetz gegenüber, schuldig, daß die Religion dem Israeliten es zur heiligsten Pflicht mache: in jedem Menschen, wessen Glaubens und Bekenntnisses er immer sei, den Menschen zu ehren und zu lieben, unter keinerlei Form, keinerlei Gestalt, keinerlei Rücksicht, sie heiße wie sie wolle, der Wahrheit im Geringsten Abbruch zu thun. Nur erst, wenn die öffentliche Meinung, wie von unserem Leben, auch von unserer Religion zur richtigern Erkenntniß gelangt sein wird, wird sie in uns den Menschen, in vollem Sinne des Wortes, ehren;

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