Mannheim
Compact Memory

Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-07-25 · Heft 40 (25.7.1841) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 40 (25.7.1841)
Date
1841-07-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2566751-2566752-2566793--0202-2567797
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Der Zs raelit d e-s ncunzchnkcn Mrßmhms. Ein Wochenblatt für die KennLniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben von Dr. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Nr. 40. Sonntag den 25. Juli i84i. II. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Jakob und Israel. Predigt für den Sabbath CnWvl ni!H£3 gehalten in der Synagoge zu Schwerin (12. December 1840) von Dr. Samuel Holdheim, Grovherzoglich Mecklenburgschem Landes-Rabbiner- Schwerin 1840. Verlag der C. Kürschner'schen Buchhandlung. Hatten wir in der vorigen Nummer dieser Blätter die Ansicht des Hrn. H o l d h e i m über die kirchliche Wirksamkeit des Rabbinen kennen gelernt, so folgen wir ihm heute auf ein anderes Gebiet, das nicht minder die Aufmerksamkeit des höherstrebenden Israeliten in Anspruch nimmt, indem es der bürgerlichen Freiheit gewidmet ist, dem hohen Gute, nach dessen Erringung der bessere religiöse Mensch strebt, und dessen Verkümmerung namentlich die unfreie Entwickelung des israelitisch-religiösen Lebens verschuldet hat. Auch hat der Rabbiner der Gegenwart noch aus einer anderen Ursache die Verpflichtung , die Einsetzung Israels in die Rechte des Menschen und des Bürgers zum Gegenstände seiner gottesdienstlichen Vorträge zu machen, da nicht zu leugnen ist, daß die bisherige Verweigerung jener Rechte gerade auf die Israeliten, als solche, auf die Bekenner einer Religion , deren Inhalt man in Widerspruch mit dem höhern Streben des Menschen setzte, gegründet worden ist; also liegt es auch Niemanden mehr, als dem öffentlichen und autoristrten Lehrer der israelitischen Religion, Niemanden mehr als dem Rabbinen ob, den Ungrund jener irrigen Ansicht öffentlich darzustellen, also hat auch wiederum Niemand mehr als er, das Recht und die Pflicht, gegen Alles zu mahnen und zu warnen, was jenen Irrthum unserer Seits begünstigt, was zu dem Glauben Anlaß geben könnte, als stelle wirklich unsere Religion den Israeliten höher als den Menschen, als setze sie diesen auf Kosten von jenem herab. In welchem Umfange Hr. Hold he im auch dieser schönen Pflicht genüge, werden unsere Leser aus folgenden Stellen obiger Predigt entnehmen: „So oft eine vereinzelte Handlung eines einzelnen Israeliten zur Beurthcilung vorliegt, da wird nicht untersucht, wiefern der gemeinsame Glaube, der gemeinsame Charakter der Israeliten dabei betheiligt ist, da wird nicht nur der Mensch als Mensch für seine ihm allein zugehörige Handlung nach Gesetz und Recht gerichtet, sondern der Glaube Israelis, der sittliche Charakter Israel's, sein Religionsgesetz, seine Denk- und Gefühlsweise, seine Sitte» und Gebräuche, kurz Alles und Jedes, was zum Hause Israel's gehört, wird beleidigt und gekränkt, beschimpft, geschändet und verläumdet. Da

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.