Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 38 (11.7.1841)
- Date
- 1841-07-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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150 lich bis zu den ersten Anfängen des Pharisäismus hinaufsteigt, kritisch seine ganze Berechtigung und seinen Ursprung untersucht und mit kritischem Auge auch seine ganze Geschichte verfolgt. Auch hierin haben wir den Schriften von Brück unendlich viel zu verdanken. Es ist indeß nicht zu leugnen, daß für eine große Anzahl nnserer Glaubensbrüder noch der rabbinisch-reformt re nde Standpunkt festgehalten werden muß, wenn man sie zur Lossagung von drückenden Verboten, wie es offenbar das der Hülscnfrüchte am Pessachfest für die unbemittelte Klasse ist, bewegen will, und man muß dem Verfasser des pon l“itP8 es daher doppelt Dank wissen, daß er auf diesem Standpunkte nicht nur das Bekannte überzeugend darstellte, sondern auch manches Neue treffend hinzuzufügen wußte: Besonders freudiges Interesse möchte aber das fragliche Schriftchen, wegen der ihm zu Grunde liegenden Gesinnung gewähren. Obgleich der Verfasser nämlich sich nicht nennt, so ist doch nicht nur, (wie er selbst äußert) die Absicht, seinen ohnedieß bedrängten Brüdern eine gesetzliche Erleichterung zu verschaffen, nicht zu verkennen, sondern der etwas nüchterne Styl und die Haltung bei manchen eingestreuten allgemeinen Bemerkungen lassen auch einen älteren Schüler der Mendelsso hn-Friedländischen Schute nicht verkennen, also einen Mann, ebenso ehrwürdig nach seinem Alter, als nach der Größe seiner Intelligenz. Es muß aber für den so durch und durch humanen und philankropischen Charakter jener Schule, wie er namentlich auch in dem Streben, dem armen Israeliten, durch Entfesselung von dem allzustarken rabbinischen Joche eine freiere Lebensbewegung zu verschaffen, hervortrat, aufs Neue rühmliches Zcugniß geben, wenn ein Greis sich getrieben fühlt, fiir solchen Zweck noch am Abende seines Lebens auf die uneigennützigste Weise *) zu wirken. Gehen wir nun zu einer kurzen Mitthcilung des Inhalts des erwähnten Schriftchens selbst über: Zuvörderst sucht der Verfasser den Widerspruch folgender zwei Stellen zu lösen: Einmal heiße es in der Mischnah: (Jdioth) T2 p8 ND2N2 12DD Vltl 2"8"8 1T3H T2 nm ^D2^ Sl2' ]'JD21 "Kein Bethdin (Religionsvorstand) kann den Ausspruch eines andern Bethdin aufhcbcn, wenn es dasselbe nicht an Zahl und Weisheit übertrifft," und ein andermal (Rösch haschanah) Sy T2 «noytsr ntrSiri S2 ntrö bv “T‘22 on nn S*ottr "Jedes Bethdin, das in Israel eingesetzt wird, wenn es auch nur aus drei Personen bestände, hat die nämliche Macht wie das Bethdin von Moses" (welches nach derselben Mischnah aus 71 Personen bestand). Dieser Widerspruch hebe sich aber, wenn nran erwägt, daß die erste Stelle nur von in der Zeit aufeinander folgenden Bethdin spricht, die letztere aber von einem gleichzeitigen handle, cs sei also hiemit eine sehr weise Vorschrift gegeben. In der Zeit aufeinander folgende Gesetzgeber können sich bewogen finden, frühere Anordnungen zeitgemäß abzuändern, wenn aber gleichzeitige Autoritäten sich zu verschiedenen Meinungen bekennen, kann daraus Zwistigkeit, Feindschaft und Trennung entstehen. Nach einigen vorangeschicktcn Bemerkungen über die Geschichte der Israeliten, theilt der Verfasser die jetzigen Bekenner des mosaischen Glaubens in Indifferente, Conservative und Restauranten. Ueber letztere sagt er treffend: "Nicht alles historisch Ucbcrkommene verdient unbedingt gepflegt und erhalten zu werden. Auch Bel und Dagon, auch Isis, Osiris und Apis waren historisch. Abraham und Moses weit entfernt, zerstörend cinzuwirken, haben durch Vernunft und zeitgemäße Lehren sich den Dank aller folgenden Zeiten bis aufdie späteste Nachwelt erworben. Wir, ihre Nachkömmlinge, von der Vorsehung bestimmt, ihre Lehre zu erhalten, unter allen Völkern zerstreut, um sie zu verbreiten, dürfen, so lange noch Unglaube und Aberglaube auf der Welt lasten, unsere Mission nicht als beendigt anschen." Hierauf geht er zur Entwickelung des Entstehungsgrundes des Chamez - Verbotes, sowie des hiernach sich ergebenden Begriffes desselben über, weist nach, daß nach diesem die Hülsenfrüchte durchaus nicht unter jenen Begriff zu ziehen seien, was denn auch bis zu den Zeiten Moses Jserles (8"D'n) der? Fall gewesen. Dieser, ein Privatmann in Krakau, habe aber sich darin gefallen, zu dem Werke des Rabbi Joseph Karn (y"ttO Randglossen zu schreiben, die größtentheils Erschwerungen enthielten, wozu denn auch das Verbot der Hülsenfrüchte gehören. Diese Erschwerungen seien dann von mehreren polnischen Rabbinen eingeführt worden und haben sich später auch in Deutschland verbreitet. Dann folgt die Darstellung des Drückenden jenes Verbotes besonders für die ärmere Klasse, wobei folgende interessante Thatsache mitgetheilt wird. "Zur Zeit des siebenjährigen Krieges kam ein Abgeordneter aus Jerusalem, Namens Rabbi Moses Vitali, um die für das gelobte Land gesammelten Gelder in Empfang zu nehmen, nach Böhmen, und mußte über die Osterfeiertage in einer Landstadt bleiben, wo er bei dem Vater des Schreibers dieser Abhandlung, der die Gelder in seinem Bezirk sammelte, Wohnung nahm. Als man ihm am Festvorabende zu Mittag bloß gesottenes Fleisch vorsetzte, fragte er, warum kein Gemüse da sei, und er erhielt zur Antwort: S28^ nSiS' pPM |-|0£2 HMöp TD; "über" (fragte er weiter) "warum keine rwy n2D," mwy hüd biuh xbv t*?ü8 anaa war die Antwort wieder. Sehr naiv äußerte hierauf der gutmüthige Jerusalemite: ]2 8171' 27DD2 17DD7I1 ♦üru' pyjBQ '2) nipd'j Als Anhang wird ein Auszug aus den Werken ny'tfpi T>D und W82 D'DW2, welche über die Unzulässigkeit jenes Verbotes handeln, sowie der bekannte *) Die Schrift wird gratis vertheilt.