Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 36 (27.6.1841)
- Date
- 1841-06-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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142 zeugung, sieht aber in seinen Eltern noch strenge Befolget jener Vorschriften; in dem einen Falle wird cs dieselben als Ungläubige und Religionevcrächter, in dem andern als Frömmler und Schwachgläubige betrachten, in beiden aber die Hochachtung vor ihnen, die erste Bedingung einer heilbringenden Erziehung, erschüttert sehen. Wollte man sagen, daß der Lehrer in Erwägung, daß den Eltern das natürliche Recht zustche, einen mit ihrer Uebcrzeugur.g übereinstimmenden Religionsunterricht zu verlangen, einen solchen mit Verleugnung seiner eigenen Ansicht werde geben wollen und müssen, so ist damit diese Frage noch nicht in Schulen gelöst, welche, wie in den meisten größeren Städten, sowohl Kinder der Altgläubigen, als der Aufgeklärten, in ihrer Mitte zahlen. Die besseren Lehrbücher der israelitischen Religion, wie die von Kley, Herreimcr u. a. haben diese Schwierigkeit dadurch zu lösen gesucht, daß sie das Rituelle nur wenig berührten, oder ihm nur eine untergeordnete Stellung zu den sittlichen Gesetzen anwiesen. Auf diese Weise haben sie dem Lehrer eine entschiedene Einwirkung in dieser Beziehung nicht gegeben, sondern diese den Eltern, je nach ihrer Gesinnungsweise überlassen. Allein es wird wohl nicht erst eines Beweises bedürfen, wie wenig dieses für die Folgezeit genüge, und wie das Kind dann doch später sich einseitig und intolerant entweder der einen, oder der anderen Parthei zuwenden werde. Vielmehr erscheint cs in unserer Zeit durchaus nöthig, daß man schon beim Schulunterrichte und namentlich bei dem zur Confirmation vorbereitenden das Kind mit den doch einmal eristirenden Partheien bekannt mache, es aber über dieselben dadurch erhebe, daß man es sowohl von den ewigen Wahrheiten und Gesetzen der Religion durchdringen lasse, als ihm den Werth zeremonieller Handlungen, wenn ihnen eine Gesinnung zu Grunde liegt, fühlen lasse. Hiezu wird am besten ein gründlicher Unterricht in der Religionsgcschichte selber dienen, ein Unterricht, der da nachwcist, wie der Geist der göttlichen Lehre, ihr innerster Gehalt, in allen Zeiten ein und derselbe gewesen, wie aber das, was diesem Geiste zum Ausdruck diente, das Zeremonielle, stets, je nach den Ansichten und Gefühlen der Zeitgenossen, dem Wechsel, einer Vervielfältigung, oder Vereinfachung, unterworfen war. Sieben einem solchen Unterrichte muß es daun das Hauptbestrcbcn des Lehrers sein, die Herzen der ihm anvertrauten Jugend zu erwärmen, sie mit tiefer Religiösität zu erfüllen, und unaufhörlich daraufhinzuweisen , daß sic das Vollendete noch lange nicht erreicht habe, daß sie ein entschiedenes Unheil über die verschiedenen religiösen Ansichten unter ihren Glaubensbrüdern sich nicht anmaßen, sondern dieses von einem weitern Forschen, ttamentlich aber von dein belehrenden Beispiel ihrer Lehrer, Eltern und anderer edler und frommer Menschen abhängig machen solle. Auf diese Weise wird den Eltern beider Partheicn die Möglichkeit nicht entzogen, ihre Kinder später zu einer mehr oder minder strengen rituellen Fröinmigkeit zu bilden, während der Religionsunterricht in der Schule, dafern er nicht durch spätere nachtheilige Einflüsse entkräftet wird, ihnen Bürgschaft dafür gibt, daß ihre Kinder sich sowohl von dem Jndiffcrentismus der einen, als der Außcnftömmigkeit der anderen Parthei, fern halten werden, und sie mögen nun mehr von dem sittlichen Geiste der Religion sich durchdringen, oder auch in äußeren Gebräuchen fromme Erhebung finden, in beiden Fällen die Achtung vor der Ansicht des anderen Theiles bewahren werden, die ihr als eine religiöse, als aus einer Gesinnung hervorgegangcne zukömmt. So wird durch einen solchen Unterricht das erzielt werden, was das heiligste Bedürfniß in unserer, durch den Kampf religiöser Meinungen zerrissenen und zersplitterten, Zeit ist: Toleranz und Achtung der anderen Ansicht neben dem religiösen Ernste und der wahren Gesinnung, die der eignen inwohnen soll. Dieses ist auch die Aufgabe, welche sich die Schrift des vr. C reizen ach neben dem sonst so reichen Stoffe, den sie eben so tiefsinnig, als erbaulich für das Gemüth bearbeitete, gesetzt hat, und da dieselbe für den Zweck unseres Blattes von ganz besonderer Wichtigkeit ist, so dürfen wir es uns um so weniger versagen, die hierauf bezüglichen Stellen unseren Lesern wörtlich mitzutheilen. (Schluß folgt.) Geschichte des Tages. Höchst ehrenvoll ist ein Bckenntniß, welches der früher den Israeliten wenig gewogene Negierungsrath Streckfus in Berlin jetzt abgelegt hat; er sagt nämlich u. A. in einem Schreiben an den Vorsteher der Gesellschaft der Freunde: „Wohl aber habe ich über die Mittel, die minder gebildeten, in ihrem Separatismus verharrenden und von der übrigen Gesellschaft sich trennenden, Juden in diese Gesellschaft auch wider ihren Willen einzuführen, in früherer Zeit manche Ansichten gehabt, welche die Zeit und weitere Erfahrung berichtigt bat. Da ich meine Ehre darin suche, nicht zu denjenigen zu gehören, welche zu lernen und zu vergessen gleich unfähig sind, und einen abgelegten Jrrthum als solchen zu erkennen, und dies zu bekennen zu jeder Zeit bereit bin, so gestehe ich auch ohne alles Bedenken, daß ich gegenwärtig, wenn ich auf die Gesetzgebung einen Einfluß hätte, die Emancipation der Juden so vollständig, als sie, ohne tief eingewurzelte Vorurtheile der Masse zu sehr zu verletzen, irgend möglich ist, für diejenige Maßregel halte, welche alle zcitherige Uebclständc am leichtesten, sichersten, und ohne alle nachtheilige Folgen für den Staat beseitigen würde." Große Freigebigkeit gewahrt man bei den Israeliten in Italien. Ein gewisser Ventura vermachte 20000 östr. L. der allgemeinen Armen-Commission von Venedig, als festes Capital zu alljähriger Vertheilung der Zinsen an Stadtarme, 1000 L. zur Vertheilung durch den Nabbinen an die Armen der israelitischen Gemeinde, in welcher er starb und 1000 fl. für die Ar-! men des Sprengels, in welchem er gewohnt hatte. Ein ge- > wisser Castelfranco vermachte der Gemeinde in Padua den