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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-05-23 · Heft 32 (23.5.1841) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 32 (23.5.1841)
Date
1841-05-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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127 unwichtig halten, vielmehr ihr die gleiche Aufmerksamkeit und Gerechtigkeit angedeihen lassen wird, wie der jeder andern Unterthanenklasse. Die Religion fordert sie (nämlich die Rechtsgleichheit). Ihr heiligstes Gebot ist allgemeine Menschenliebe. Diese wird aber im höchsten Grade verletzt durch Unterdrückung und Zurücksetzung einer ganzen Mcnschcnklasse, der man den Genuß der angebornen Menschen- und Bürgerrechte darum vorenthäli, weil sie Gott, den liebevollen Vater aller Menschen, in einer andern Weise anbetet, weil die Schale, mit der sie aus dem für Alle sprudelnden Born des Heiles schöpft, anders geformt ist. Die Religion, die nur Sache des Gsmüthes und des Gewissens sein sollte, wird dadurch, daß man an ihr Bekenntniß äußere Vortheile knüpft und eine Prämie auf ihre Annahme setzt, auch in so fern entwürdigt, als man sie dadurch zu einer Sache der Speculation macht, und ihr, deren Reich nicht von dieser Welt sein sollte, den Egoismus zum Bundesgenossen gibt. Der Staat nährt durch die Ausschließung der Juden in seinen christlichen Unterthanen Fanatismus, Egoismus und andere niedere Eigenschaften. Er nährt dadurch in ihnen den leider noch häufig gefundenen traurigen Wahn, der Jude, der seit vielen Jahrhunderten das Glück und Unglück des Staates getheilt und seinen Gesetzen Gehorsam geleistet hat, sei im Staate nur durch des Christen Gnade, er sei schutzloser, als irgend ein anderer Unterthan, er könne strafloser beleidigt, beschimpft und mißhandelt werden. Aber wir haben keine besondere Nationalität, keine eigene Volksthümlichkeit, wir haben keine andere, als die gemeinsame unseres Vaterlandes. Wir sind seit 1800 Jahren keine Nation, kein Volk mehr, wir sind nur eine Glaubensgenossenschaft, wie Katholiken, wie Protestanten, und wenn man jene Worte „Nation« und „Volk" noch zuweilen in Bezug auf uns gebraucht, so haben sie nur dann Sinn, wenn sie sich lediglich auf die Gemeinsamkeit des Glaubens beziehen, außerdem sind sie sinnlos. Der Glaube ist das Einzige, was wir mit^Israeliten anderer Länder gemein haben, der Glaube und die — Zurücksetzung. Die neueste Zeit hat uns auch andere Erwerbskreise, als den des Handels, geöffnet, sie hat uns den Zutritt zu Handwerken und Gewerben, zu Künsten und Wissenschaften, fr-eilich hie und da noch unter großen Schwierigkeiten und Beschränkungen, gestattet, und wir haben von dieser Gestattung auch schon vielfachen Gebrauch gemacht. Wir sind im Stande, Letzteres auf das Evidenteste in Zahlen nachzuwcisen. Die Zahl sämmtlicher, seit dem Jahre 1825 aus unserer Schule ins Leben getretenen Jünglinge beträgt dreiunddreißig. Hiervon haben sich den Handwerken vierzehn, dem Lchrfache und den Wissenschaften sieben, der (regelmäßig erlernten) Kaufmannschaft neun, dem (nicht streng regelmäßig erlernten) Handel einer gewidmet, und zwei (die jüngsten) sind noch unentschieden. Gewiß ein nicht zu verachtendes Resultat! Und doch fehlt es nicht an Leuten (meist solchen, die einen Privatvortheil davon hoffen, die »Juden von der Concurrenz, die der Gesammtheit der Consumenten nützlich ist, ausgeschlossen zu sehen), die uns noch immer unsere unüberwindliche Neigung zum Handel vorwerfen. und unwillig darüber sind, daß noch Ein Jude Handel treibt, und noch nicht alle Handwerke erlernt haben, während den christlichen Handwerkern die Betreibung der Handwerke von Seiten der Juden nicht minder ein Dorn im Auge ist, als den Kaufleuten und Krämern der Handel derselben. Man kann sich eben nicht daran gewöhnen, den Juden auch als ein menschliches Wesen zu betrachten, das ein Recht hat, sich im Staate zu ernähren; er mag betreiben, was es auch sei, man wird es als eine Usurpation ansehen, da ja an der Stelle des Juden ein Christ im Besitze des betreffenden Erwerbszweiges sein könnte. Und so sucht Jeder sein Sonderinteresse gegen den Juden geltend zu machen, verhüllt aber klüglich diese seine Absicht unter allerlei Vorspiegelungen. Ein weiterer oft gehörter Einwand gegen die Gleichstellung der Juden lautet: „Sie sind noch nicht reif dazu, sie müssen erst zum Bürgcrthum erzogen werden." Diesen Einwand hört man oft auch aus dem Munde höher gestellter und wohlgesinnter Männer; er ist aber eben so wenig haltbar, als die früher besprochene». Es ist zwar nicht zu leugnen, daß es auch unter den Juden Ungebildete und von Vorurtheilen Befangene gibt, so wie auch Solche, deren Charakter nicht der beste ist. Aber besitzen denn alle Christen einen gleichen Grad von Bildung und Vorurteilslosigkeit? Stehen alle auf einer und derselben Stufe der Moralität? Gewiß eben so wenig, als die Juden! Will man die Ertheilung der Menschen- und Bürgerrechte an eine Unterthanenklasse von dem Grade der Reife abhängig machen, so müßte die Gesetzgebung für jede Klasse von Unterthanen, für Bauern, Handwerker, Tagelöhner, Kaufleute, Künstler und Gelehrte, die doch gewiß auf ganz verschiedenen Stufen der Reife und Cultur stehen, eine andere sein, ja jeder Unterthan müßte von Zeit zu Zeit eine Reife- und Culturprüfung zu bestehen haben, damit man darnach die Fortdauer, Verminderung oder Vermehrung seiner staatsbürgerlichen Berechtigung bestimmen könne. Und doch sind alle genannte Klassen nur einem Gesetze unterworfen, nur für den Juden besteht eine Ausnahms-Gesetzgebung Daß der von dem angeblichen Mangel an Reife hergenommene Einwand nur ein Vorwand ist, erhellt übribens schon daraus, daß die Ausschließung gerade nur den Würdigen drückt, keineswegs den Unwürdigen, der sich selbst ausschließt, und daß unsere Gegner eben so gut dem Gebildeten, wie dem Ungebildeten, eine Berechtigung, die er auf den Grund des bestehenden Gesetzes in Anspruch nimmt, wo nur irgend möglich vorzuenthalten suchen. „Die öffentliche Meinung im Volke ist einer Gleichstellung der Juden entgegen." So lautet ein anderer Einwand. Es ist leider wahr, daß unter dem Pöbel aller Stände noch viele Vorurtheile gegen die Juden, noch viel angewöhnter, an erzogener Judenhaß angetroffen wird. Daran ist aber gerade die herkömmliche Gesetzgebung schuld, die den Juden durch Zurücksetzung und Ausschließung in den Augen des Volkes brandmarkt, und nur dadurch, daß der Staat seine jüdischen Mitglieder gesetzlich für gleichberechtigt erklärt, kann er die Scheidewand niederreißen, die zu seinem eigenen Nachtheil, den Bruder vom Bruder trennt. Dafür bürgt die Erfahrung aller der Länder, wo die Gleichstellung durchgeführt worden ist. Und ist denn die öffentliche Meinung identisch mit der Mei-

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