Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 31 (16.5.1841)
- Date
- 1841-05-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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123 wobei eine Parchei die Ansicht, der auch Jesus zugechan war, vertrat, während die andere mildere Bestimmungen gelten ließ, und zwar dreht sich dieser Streit um eine philologische Schwierigkeit. Es heißt nämlich (5 B. M.): Wenn Jemand eine Frau nimmt rc. weil er an ihr eine nny (erdu) gefunden und schreibt ihr einen Scheidebrief rc. Ueber die Bedeutung dieses;my sind die rabbinischen Schulen getheilt. Die Hillelsche Schule sieht in dem JTny einen Anstoß jederlei Art, die Schamaische Schute erkennt darin nur Verletzung ehelicher Pflichten im engsten Sinne, dieser läßt also, wie Jesu, nur in einem Falle die Scheidung zu. Wie immer, wo die Hillelsche und Schamaische Schule in Kollision geriethen, schloß man sich allgemein der ersteren an. Jesus Strenge in diesem Punkte mußte natürlich einige Sensation machen. Aber immer bleibt ausgemacht, daß beide Meinungen dem Gesetze Moschehs angehören wollen. (B. 33) „Ferner habt ihr gehört, daß es bei den Alten hieß: Du sollst nicht schwören rc. Ich aber sage rc. Auch dieser Gegenstand hat den Gelehrten jener Zeit zu Diskussionen Anlaß gegeben, die kein einstimmiges Resultat herbeiführten, doch war man dabei noch strenger. Die Diskussion hatte nicht den Schwur zum Gegenstände, sondern das Gelübde, das bloße Wort, und zwar, wenn cs galt, sich vorzunehmen und auszttsprechen, etwas Gutes zu vollführen. Da stellt ein Schriftgelehrter, Rabbi Jehuda, die Meinung auf, und bekräftigt sie durch Citate aus der heiligen Schrift, es sei viel besser, man warte ab, das Gute zu thun, wenn die Gelegenheit dazu sich darbiete, als sich im Voraus durch ein Gelübde dazu zu verpflichten, Andere widersprechen ihm und sagen, ein Gelübde habe allerdings als eine moralische Nöthigung auch sein Gutes. Die Phrase: „Deine Rede sei ja, ja, nein, nein!" findet sich wörtlich im Thalmud, und um derselben in den Augen des gemeinen Mannes größere Autorität zu geben, trug man sie auf eine geistreiche Weise in die heilige Schrift. 2. B. M. 19, 36. heißt es: pn sollt ihr haben. pn heißt natürlich nichts anderes als Maaß und pn mithin ein richtiges Maaß; nun heißt aber auch pn im Chaldäifchen, der damaligen Volkssprache: „Ja^ — die Lehrer interpretirten daher: Ein gerechtes Ja sollst du haben. V. 38 Ihr habt gehört (2. B. M. 21, 24): Aug für Aug rc. Ich aber sage re. Daß dieses mosaische Gebot nie nach dem barbarischen Wortlaute verstanden wurde, darüber wird wohl kein Zweifel herrschen. Die Bibel zeigt selbst noch, wie so was zu verstehen ist. Das. 29 wird nämlich von einer gleich strengen Justiz gesprochen, aber der folgende Vers 30 gibt darüber Aufschluß, wie das zu nehmen sei. (Schluß folgt.) Geschichte -es Tages. Als ein erfreuliches Zeichen der TageSgefchkchte begrüßen wir eine eben erschienene Schrift, betitelt: „Untertäniges Gesuch der israelitischen Gemeinde zu Hildburghausen an die hohe Ständeversammlung des Herzogthums S. Meiningen um rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Unterthanen" und verfaßt von dem, auch unfern Lesern vortheilhaft bekannten, Lehrer Steinhard daselbst. Es würde nämlich eine sehr ungründliche Kenntniß der Geschichte des deutschen Volkes und ein sündhaftes Miß« trauen zu dem Fortschritt des menschlichen Geschlechtes, den uns die göttliche Weltregierung verbürgt, verrathen, wenn wir deßhalb, weil die rechtliche Gleichstellung der Israeliten in Deutschland nicht so schnell in's Leben tritt, trostlos sein, , oder gar an die jcmalige Verwirklichung derselben zweifeln wollen. Es liegt einmal in dem Wesen des Deutschen, daß er nicht, wie sein gallischer Bruder, einen großen Gedanken mit Blitzesschnelle auffaßt, und ihn eben so schnell in's Leben ruft, sondern daß er erst nach und nach mit einer Idee sich befreundet, sie langsam nach allen Seiten hin durcharbeitet, dabei aber mit zu vieler Pietät an dem geschichtlich Ueberkommenen hängt, als daß er die Idee, wenn sie auch in seinem Geiste schon ganz reif ist, auch gleich in der Wirklichkeit nach allen ihren Richtungen und Conscquenzen geltend zu machen vermöchte. Diese Eigenthümlichkeit des deutschen Volkes ist die Ursache, daß, obgleich die Idee der Freiheit längst Wurzel in ihm gefaßt, doch noch so manche unfreie Zustände vorhanden find; aber das gesellschaftliche Fortschreitcn desselben ist eben im strengsten Sinne ein geschichtliches und organisches, und was ihm an Schnelle abgcht, das ersetzt es durch seine Gründlichkeit und die Garantie des Fortbestehens, welche der einmal gewonnene Fortschritt gewährt. Beruhigt und erklärt sich auf diese Weise das langsame Fortschreiten des öffentlichen Lebens in Deutschland überhaupt, so ist dieses noch mehr bei einer Phase desselben, beider Idee der Gewissensfreiheit und rechtlichen Gleichstellung der Israeliten, der Fall. Hier treten noch so manche geschichtliche Elemente, so manche, (wenn auch gewiß nur scheinbare) religiöse und politische Bedenken entgegen, daß man sich nicht wundern, oder gar an der guten Sache verzweifeln darf, wenn jene Idee noch nicht volle Verwirklichung gefunden. Vielmehr beweist auch der langsame Fortschritt, welchen die rechtliche Stellung der Israeliten in Deutschland macht, daß der Gedanke der Gewissensfreiheit immer mehr Stärke erhält, und daß er nach und nach gewiß auch alle geschichtlichen Hemmungen überwinden wird.— Am meisten Erhebung gewahrt hiebei die Art und Weise, wie die Israeliten selbst jene Forderung an die deutschen Regierungen geltend machen. Nirgends geschieht dieses vom Standpunkte des gemeinen Interesses und Nutzens, nirgends setzt die glücklichere äußere Stellung an sich die Feder der Blltenden in Bewegung, sondern überall ist es die Heiligkeit der Idee der rechtlichen Gleichstellung selbst und ihre innige Verbindung mit der Würde und dem ganzen höheren Streben des Menschen, welche in den Wünschen der Israeliten sich ausspricht. Das zeigt aber mehr, als alles Andere, von der inneren Wahrheit jener Idee, von der Kraft, mit welcher sie sich auch bei Menschen geltend macht, die vermöge ihrer bisherigen, den Auffchwung de- Geistes so sehr hemmenden Stellung, nicht so empfänglich für sie sein konnten; während anderentheils die Freimüthigkeit, mit welcher die Israeliten bei dieser Angelegenheit, den Regierun-!gen gegenüber, auftreten und auftreten dürfen, zeigt, daß im I Herzen der Letzteren jene Idee schon stille Anerkennung gefunden