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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-01-31 · Heft 17 (31.1.1841) · page 3

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 17 (31.1.1841)
Date
1841-01-31
Page
– (sequence 3)
Language
German
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67 Ungarn über das Treiben .der Chafidim berichtet wird. Sie sollen dort noch in großer Anzahl vorhanden se-n. Als ein großer Wunderthäter wird von ihnen der Rabbiner zu Ujhelp gehalten. Wer nicht Augenzeuge ist, kann sich keinen Begriff machen von der grenzenlosen Verehrung und dem schweren Gelde, die ihm >on seinen Ergebenen gezollt werden. Seine Worte sind Befehle Gottes. Alles, was er berührt, der Staub von seinen Füßen wird mit Sehnsucht geküßt. Ueber die Reste seiner Mahle (Brosamen von seinem Tische), Schsirajim von den Chasidim genannt, entstehen unter diesen blutige Schlägereien. Die Thür seines Gemaches steht bis spät in der Nacht nicht still. Greise und Jünglinge, Frauen uud Mädchen, kommen von weither mit schwerem Gemüthe und schweren Taschen, den Segen des Heiligen zu empfangen, und kehren mit leichterem Gemüthe und noch leichteren Taschen zurück. Stumme und Taube, Blinde und Lahme und andere mit unverbesserlichen Naturfchlern Behaftete, kommen mit großer Zuversicht zu ihm, denen er dann eine Kemeah (Amulet) ertheilt. Einen Theil der durch solche Kemeoth jund Segenertheilung zuströmenden Gelder vertheilt er unter seine Ergebensten, die er mit ihrer ganzen Familie ernährt. Aus Dankbarkeit und Selbsttäuschung verbreiten diese dann die sonderbarsten und abgeschmacktesten Wundergeschichten von ihrem Meistert unter den dem Wunder- und Aberglauben leicht zugänglichen Haufen.. — Das Conv. Lericon der Gegenwart giebt über die Juden in Dänemark folgende Notiz, die jetzt wegen der Vorgänge in den deutschen Provinzen dieses Reiches, noch von besonderem Interesse seyn dürfte: „Die Zahl der Juden in Dänemark beläuft sich auf etwa 4000 Seelen. Auch hier waren sie ehemals vielen Beschränkungen unterworfen, allein theils war selbst in früheren Jahren ihre Lage erträglich, und nach der Denk- und Ansichtsweise jener Zeiten sogar verhältnißmäßig gut, theils zog auch schon ftüh ein Geist der Milde und Duldsamkeit in die Gesetzgebung ein und glich manche Ungerechtigkeit aus, bevor man in andern Staaten daran dachte. Niemals kannte Dänemark da, wo überhaupt Juden geduldet wurden, eine Beschränkung derselben auf einzelne Stadttheile oder Gassen, wie in Rom, Prag, Frankfurt und andern Städten, niemals gab es hier Vorschriften über besondere Trachten und Abzeichen der Juden, wie in Portugal, niemals besondere Kopfsteuern oder einen Leibzoll, und selbst die ältere Verordnung, nach welcher kein Jude bei 1000 Thlr. Strafe sich ohne Geleitsbrief durfte sehen lassen, wurde in der Mitte des 17. Jahrh. durch die den portugiesischen Juden gestattete Erlaubniß, sich überall im ganzen Reiche niederzulaffen und Handel und Gewerbe zu treiben, aufgehoben. Consequent wurde nun im Anfänge des 18. Jahrh. den Juden sogar zur Pflicht gemacht, an den Orten, wo sie wohnten, das Bürgerrecht zu gewinnen, und im I. 1788 ihnen das bis dahin versagte Recht ertheilt, in die Zünfte einzutreten. Seit 1809 wurden sie militairpflichtig, und endlich stellte die Verordnung von 1814 den Grundsatz auf, daß sie in Ansehung der Erwerbsverhältnisse völlig gleiche Rechte mit den übrigen Unterthanen genießen sollten. In den wesentlichsten Punkten sind sie gegenwärtig in der That emancipirt, fteilich mit einigen, zum Theil wenigstens nicht durchaus nothwendigen Ausnahmen. So ist ihnen erlaubt, Grundstücke und Güter zu kaufen, ohne jedoch die damit verbundenen Patronatrechte ausüben zu dürfen; sie nehmen, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, wo überhaupt ihre Lage noch sehr gedrückt ist, Theil an der Wahl der Abgeordneten zu den Ständeversammlungen, find aber nicht selbst wählbar. Nach der neuen Communalordnung können sie zu Repräsentanten und Nathsherren in den Städten gewählt werden, und zu ihrer Ausschließung von solchen Staatsämtern, welche nicht in irgend einer Verbindung mit der christlichen Religion und Kirche stehen, ist wenigstens in der Gesetzgebung kein Grund vorhanden. Vor Allem hat man aber gerade in Dänemark begriffen, wie nothwendig es ist, der Emancipation durch Aufklärung zu Hülfe zu kommen. Das jüdische Schulwesen steht unter der Aufsicht der Oberschulkommission, und nach einer Confirmationsordnung von 1817 müssen alle jüdischen Knaben und Mädchen, welche das 14. Lebensjahr zurückgelegt haben, einer öffentlichen Religionsprüfung sich unterwerfen und ihr Glaubensbekenntniß ablegen. Ohne diese Confirmation kann kein Jude als Gesell bei den Zünften eingeschrieben oder als Student immatriculirt werden, auch nach erreichter Volljährigkeit zur freien Disposition über sein Vermögen gelangen. Wiederholte Anträge auf Zulassung der Juden als Abgeordnete, also volle Emancipation in den Ständeversammlungen, haben bisher einzelne erfteuliche Abstimmungen geliefert, jedoch bis jetzt keinen praktischen Einfluß auf die Gesetzgebung geäußert. Ihre Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft wurde freilich im I. 1819 durch die von Süddeutschland ausgehenden Judenverfolgungen auch vorübergehend angefeindet, doch hat sich nach den Zeugnissen, welche in den letzten Verhandlungen der jütländischen Stände abgelegt wurden, die Stimmung gegen sie seitdem wesentlich verbessert, und es verdient Anerkennung, daß die Regierung schon im Jahr 1813 verboten hat, sie in offiziellen Ausfertigungen nach ihrer Religion zu bezeichnen. Schon seit 45 Jahren ist in Kopenhagen ein Verein zur Anbringung von jüdischen Knaben bei Künstlern und Handwerker» wirksam, und wie erfreulich die Erfolge dieser Thätigkeit gewrse» sind, geht daraus hervor, daß gegenwärttg allein in Kopenhagen, bei einer jüdischen Bevölkerung von etwa 2500 Seelen, 250 Individuen sich mit Gewerben beschäftigen; außerdem befinden sich unter den dortigen Juden 22 Künstler, 56 Literaten, 36 Studenten und 45 Großhändler. So weit ist man mit der Emancipation unbemerkt in einem Lande gekommen, welche» fteilich keine Verfassung mit Reichsständen, wohl aber die zuverlässigste Pflegerin der öffentlichen Meinung,, die Frecheit der Presse hat!« Ueber die Rabbinatsangelegenheit in Trier wird uns Folgendes geschrieben: „Trier im Decbr. Zu dem hiesigen vakant gewordenen Rabbinate find zufolge der ergangenen Aufforderung mehrere Anmeldungen geschehen. Einige Kandidaten haben Probepredigten gehalten, sowohl in Trier als in mehreren Kreisstädten. Ja Trier wohnten jedesmal der Präsident der hiesigen Regierung, Herr v. Schaper, und der Regierungsrath Schmeltzer diesen Borträgen in der Synagoge bei, um persönlich über die Leistungen der Kandidaten in dieser Beziehung urtheilen zu könne». Wir hegen daher die Hoffnung, daß ein tüchtiger Mann aa diese Stelle kommen werde. Die Anmeldungszeit erstreckt sich

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