Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 15 (17.1.1841)
- Date
- 1841-01-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Z8 maligen Propheten. Sie predigten blos wider Götzendienst und Sittenlosigkeit, ohne über das Beobachten, Abschaffen oder Einfuhren einzelner Gesetze etwas zu bestimmen, und nur zwei spezielle Verordnungen bestimmte der Prophet Jsajas, nämlich: 1. Beim Weingelage keineTrinklieder zu singen9). 2. Daß man mit dem Fasten wahre Nächstenliebe verbinden muß, und ohne das Letztere auchErsteres unterbleiben soll 10). Jeremias giebt nur die Eine Verordnung: Auch für das Wohl jenes Ortes zu beten, wo man selbst nur als Fremdling geduldet wird 1x). Beide Propheten aber predigten besonders das mosaische Gebot: Am Sabath zu ruhen 12). Mit dem Antritt der Negierung des Hiskias soll (nach Angabe deö Talmuds) durch das rastlose Bestreben dieses Königs, das Wohl seines Staates zu fördern, die früher daselbst verbreitete Irreligiosität verschwunden, und für die Verbreitung der Gesetze so viel gethan worden sein, daß später (noch bei Lebzeit des Ui8kis8) selbst Frauen und Kinder gesetzkundig waren."). Jedoch haben wir von diesem glücklichen Zeitalter keine neue Verordnungen aufzuweisen. Bald nach Hi8kia8 verlor sich das kurze goldene Zeitalter. Der Sohn und Thronfolger des Hiskias verbreitete abermals den Götzendienst 14), dawider die Propheten Nachum und Chabacuk vergebens predigten 15), so daß nach einem Zeiträume von 65 Jahren im ganzen Staate nur ein einziges mosaisches Gesetzbuch, und dieses in dem damals schon baufälligen Tempel, sich vorfand "), mit welchem weder König noch Priester sich zu rathen wußte, und sie befragten sich deshalb bei der Prophetin Chuldaii 17). Darauf erst wurden die Priester und Propheten, so wie überhaupt das ganze Volk auf Anordnung des Königs Joschijahu versammelt, und sie mußten alle den Neligionseid öffentr») Jesajah 24. 9. Vergl. Talmud Tr. Sota 41. 10) Jes. 58. 3- 7, wo er sagt: Dieses Fasten ist mir wohl, gefällig: der Bosheit Ketten lösen, den Gebeugten seiner Bürde entledigen; den Gefesselten in Freiheit setzen; dem Hungrigen Speise reichen; der drückenden Armuth das Haus öffnen und den Nackten kleiden. . i) Jer. 29. 7. .2) Isaj. 56. 2, 58. 13; Jer. 17. 21 u. s. f. HtSW BTK 182O 8^>1 ZM lyi *ip“Q C13 p-rmao pN'pn vn mpi:‘m pirn ♦p7n 'S Auch soll nach Angabe des Talmuds (Tr. baba Kama?. 1) das Verdienst dieses Königs auch nach dessen Tode dadurch anerkannt worden seyn, daß auf dessen Grabe öffentliche Vorträge (nach Einigen nur 3, nach Andern 7 und nach Manchen gar 30 Tage) gehalten wurden. i*) 2. B. d. Kön. 21. I5).ibid. 1 v) ibid. 22.8. 1 7) ibid. 12-15. lich ablcgen "). Das Peßach-Fest wurde nun seit der Theilung des jüdischen Staates zum ersten Male gefeiert 19), und das Gesetz wurde dem Volke allmählig bekannt gemacht. Das Aufleben der Gesetze war aber von kurzer Dauer; denn bald nach dem Hinscheiden dieses frommen Königs Joschijahu erhob sich abermals die mit der Sittenlosigkeit noch verschwisterte Vielgötterei, wodurch auch nach Kurzem der höchst entkräftete Staat unter babylonische Botmäßigkeit kam, und König und Volk ins Eril geriethen. — Die babylonische Gefangenschaft änderte endlich den religiösen Sinn der Israeliten * °). Der erlittene Druck machte sie für das göttliche Gesetz empfänglicher, daher auch der Prophet Ezechiel folgende specielle Verordnungen ihnen bekannt machte: Die Priester sollen (in Zukunft, wie überhaupt alle Verordnungen des Ezechiel nur für die Zukunft bestimmt waren) in der Nähe des Tempels wohnen -x) und die Fürsten müssen Staatsgüter bekommen 22). Auch gab er viele Tempel- und Opfergesetze23), darunter manche dem mosaischen Gesetze entgegengesetzt sind "4); bestimmte den Münzfuß 2S), das Maaß und Gewicht26); verordnet, daß man die im jüdischen Lande wohnenden (heidnischen) Ausländer nicht nur emancipire, sondern auch bei der Vertheilung des Landes ihnen mit den Israeliten gleichen Antheil gebe27), und bestimmte zugleich die Art und Weise der (künftigen) Landcsvertheilung 28). Auch wurden zu jeUer Zeit vier Fasttage verordnet, nämlich: der 17. Thaimi8, 10. Ab, 3. Tischri, 10. Thebeth 2 9). Ferner wurde damals von der jüdisch-persischen Königin Esther (-inDiO mit Einwilligung ihres Oheims Mordechai ein fünfter Fasttag, nämlich der 13. Ackar, und das Nationalfest Puriin eingesetzt. Vom Ausschütten des Wassers bei einem Sterbefalle, und vom Händewaschen nach einem Begräbnisse. Der Gebrauch, daß man sowohl im Hause eines so eben verstorbenen Israeliten, als in den rechts und links von demselben zunächst gelegenen drei Häusern 1«) 2. B. d. Kön. 23, 1—3. l9) ibid. v. 21-23. 20) Vergl. Jost Gesch. d. I. I. 45. 21) Ezechiel 45, 5. 22) ibid. v. 7. 8. 23) ibid. c. 42—45. /?"D rvuyn ,rh nbv mir mra (-* ,n pernp mw» yt> p"ö n w'i mnaD o"S pnruD /a tu ,itü mu 'p rry n"D ,r'3 /«"3 :r /«"' . 2S) Ezech. 45. 12. v. t3, 14. 2T) ibid. c. 47 v. 22 , 23. 2°) Ibid. v. 13-23, c. 58. l9) Von denen der Prophet Sacharia (c. v. 18) spricht, daß sie nach der Erlösung in Festtage werden verwandelt werden.