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Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts · 1841-01-17 · Heft 15 (17.1.1841) · page 1

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Journal
Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
Volume
2 (1840-1841)
Issue
Heft 15 (17.1.1841)
Date
1841-01-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Der Israelit des nmiUhnkcn 8M««dms. Ein Wochenblatt für die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. Herausgegeben vr. M. Heß, Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach. Rr. IS. Sonntag den 17. Januar 1841. 11. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Skizze einer Geschichte der jüdischen Gesetze von Moses bis zu den Verfassern des Magine arez *). (Fortsetzung von Nr. 9.) „Davids Schn und Thronfolger, Salomo, der durch seine weise Regierung, durch sein Dichtertalent, so wie durch seine mannichfachen Kenntnisse sich besonders auszeichnete, gab gewiß mehrere Staatsgesetze, besonders da er den Land- und Seehandel in seinem Staate einführte, davon aber die Geschichte nichts erwähnt, bloö daß er (und nach Angabe des Talmuds Tr. Schabath 31 auf göttliche Anordnung) das Einweihungsfest selbst vom Versöhnungstage nicht unterbrechen ließ J). Hingegen erfahren wir aus dem Talmud, daß Salomo auch Folgendes verordnet habe: 1. Die in einem Hofe zusammenwohnen, müssen am Freitage einen Erab gemeinschaftlich machen, falls sie am Sabath Einer zum Andern etwas tragen wollen '-). 2. Dehnte er das Verbot der Verehlichung mit den Verwandten auf- und absteigender Linie sehr bedeutend aus 3). *) Aus M. Brück: Rabbinische Ceremonialgebräuche.! .O S. 1. B..d. K. C. VIII. 65. Bergt. Ir. Saboih 31. rfrtMi pniTy no^ef jpw nytra pm-py (2 •Y'B H21T '"y 1 131 DH' z) Tr. Jebamoth 21. I 3. Wer von einem Opfer genießen will, muß sich vorher die Hände waschen 4). 4. 2m Tischgebete soll auch für die Erhaltung des Tempels gebetet werden *). Ferner soll Salomo (nach Angabe mancher Rabinen) auch das Gebet Jischtabach Cronp”) eingeführt6) und auch verordnet haben, daß der priefterliche Segen (D'27ü nara) während des Gebetes verrichtet werde 7). Das irreligiöse Betragen des Salomo in seinem Alter (1. B. d. K. 11) össnete dem Heidenthume die Thore; dte Religions- und Moralgesetze wurden allgemein übertreten, beide blieben ganz unberücksichtigt, und es kündigte sich eine irreligiöse Epoche an. — Gleich nach dem Tode des Salomo brach die Irreligiosität mit allen ihren furchtbaren Gefährten mit Heftigkeit aus. Götzendienst verdrängte die wahre Religion, Fürst und Unterthan, Priester und Laie reichten sich die Hände zur Ausartung in religiöser und moralischer Hinsicht; ja selbst diejenigen jüdischen Könige, welche wahrhaft gottesfürchtig waren, konnten keine neue Neligionsgesetze verordnen, da sie stets gegen den in ihrem Staate allgemein verbreiteten Götzendienst zu kämpfen hatten 8). Gleiche Bewandniß hat es mit den da- *D.'tsnpb “in rphvt :y'B nai? (4 ♦ttrnpm Vrm rvan 7y;p'n nn7tr :nMo mara C* nsVw« *td' (narre?') nairn rrn :tt *'□ ithd (6 ♦n"Da Dirn utraeni nay -pan ♦n7£na "iDH D'ina naraip'n 'D DN C 8) S. 1. B. t. Äon. XI. 12—14; XX. 43, 44, 47; 2. B. d. I Ä. IX.

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