Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 9 (6.12.1840)
- Date
- 1840-12-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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34 der Gesetzgebung; Sittenlosigkeit und Götzendienst griffen um sich, und Jedermann bandelte nach Belieben. Dieses eiserne Zeitalter dauerte ungefähr 400Jahre, bis zur Zeit, als Sarnuel zum Richter eingesetzt wurde. Samuel,- der Zögling des Hohenpriesters Eli, zeichnete sich als Prophet, als'Richter und als Held ans; vorzüglich aber begründete er sich einen dauernden Ruhm durch die erste Anlegung zweier Lehranstalten zu Lirjath jearim und Najoth, in welchen beiden wahrscheinlich die Gesetze erläutert, und manche Religions- (und Staats-) Verordnungen festgesetzt worden sind. Er bereiste den jüdischen Staat, predigte das göttliche Wort und führte das Volk zur wahren Gottesfurcht zurück. Ob er aber einzelne Religions- oder Staatsgcsetze verordnet habe, davon meldet die Geschichte nichts; selbst der Talmud gicbt nur die Eine Verordnung an: Die acht Wachen der Stiftshütte um das Doppelte zu verstärken. Der von Samuel zum König eingesetzte David gab gewiß mehrere Staats- und Kricgsgesetze, sowie Äs Religionsoberhaupt mehrere Rcligionsgcsetzc, von denen allen der Talmud nur folgende vier Verordnungen aufzählt: 1. Im Tischgebete soll man für ganz Israel und für die Stadt Jerusalem beten. 2. Selbst mit unverehlichten Frauenspersonen bleibe man nicht allein. 3» Die Gibeoniten sollen stets nur als Insassen betrachtet werden. 4, Die Wachen im Gotteshausc sollen aus 24 Personen bestehen. , Manche behaupten, erhübe auch verordnet, täglich hundert Lobsprüche dem Ewigen zu Ehren zu sagen. Ferner belehren uns viele Psalmen, daß David einige Religionsprinzipien aufstellte, woraus das Volk Aar und deutlich entnehmen konnte, daß der wahre Gottesdienst nicht in äußeren Ccremonien, sondern in der Gotteserkenntniß und in der Näch sten ti ebe bestehe. Von der Frühlingstrauer, 8'phira (nv£D)* "Die Frühlingstrauer, die gewöhnlich — fälschlich — mit dem Namen 8'phira — Zählen — belegt wird, und in zwei Abthertungen zerfällt, nämlich vom Ende des Peßach, bis zum 18. des Monates lur, oder (welches dasselbe ist) bis zum 33. Tag der S'pliira, und dann vom 19. lur bis zum Wochen feste, hat ihren Grund in folgender talmudischen Tradition (Talm. Babl. Tract. Jebamoth fo!. LXli. col. 2) R. Akiba hatte zwölf Tausend Paar Schüler, deren Wohnplätze von G’bath bis Antiparos sich erstreckten , und diese alle sind in Folge ihrer gegeuseüigeu Geringschätzung in Einer Zeit gestorben. Hierdurch wurde die Welt öde — d. h. ohne takmudische Gelehrsamkeit — bis endlich R. Akiba nach Süden — von Palästina — sich begab, und daselbst folgende» fünf Männer» seine Lehre mittheilte: R. Meir; R. Jehuda; R. Jose; R. Simon; R. Eliescr, Sohn Samnah, durch welche die Lehre erhalten worden ist. Die Sterbczcit — fährt der Talmud fort — war vom Passah- bis zum Wochcnfeste. R. Gliama bar Aba oder R. Chia bar Abin sagt, sie seien alle eines schmählichen Todes gestorben; und dieser wäre? R. Nachman sagt, die Angina *). Im Midrasch raba wird dasselbe mit der Abweichung berichtet, daß anstatt fünf, sieben Schüler aufgczählt werden. Von einer deßhalb angeordneten Traber zeigt sich jedoch in beiden Berichten nicht die geringste Spur. Es läßt sich auch die Anordnung einer solchen Trauer in dem vorliegenden Falle gar nicht erwarten; denn I. sind Epidemieen, durch welche Tausende hingerafft werden, im Morgenland nicht selten, daher wir auch in unfern Gebeten das Wort -cn (Pest) so häufig antreffen. Und wollten wir für jede dergleichen Epidemieen nur einen Trauertag im Jahre anordncn, so würden wir mit den 365 Tagen des Jahres nicht ausrcichen. H. Ist die Lehre des R. Akiba mit jenen 24000 Talmudisten doch nicht untergegangen, da durch die letzten fünf, sieben oder acht Hauptschüler des R. Akiba die sämmtlichen Lehren ihres Meisters aufbewahrt und auf die Nachkommen übertragen worden sind. Endlich III. läßt ja selbst R. Akiba seine Schüler eines gerechten Todes sterben, —weil sie nämlich neidisch waren — und es wäre dann von diesem göttlichen Manne höchst inconscquent gewesen, hätte er eine Trauer für jene Schuloigen angeordnet, wenn sie auch seine Schüler waren. Allein als später — im 6ten Jahrhundert — die Geonim die Volkslehrer waren, ordneten sie unter andern auch an, daß die Sterbezeit der Akibisten eine Traucrzeit scy, und cs sott daher vom Passah bis zum 18. lur weder eine Hochzeit noch eine sonstige'Lustbarkeit Statt finden, was denn auch im Orach chaim (Hilchoth Pesach Sec. 493) als etwas Nothwendigcs befohlen wird. Andere verboten auch das Haarschneiden und das Nasiren. Da aber Manche erst vom Monate lur die Trauer- Zeit begannen, so wurde angeordnct, daß vom 19. lur bis zum Wochcnfeste diese Trauerzeit ergänzt werde, univ, D'i'Dbn rvnir 2"'"17V8 :yy 2"D N1V2' (* '2LQ Tin p7£2 mn pnv.D’is^N ny 17230 yp1? 822? ny DDtp ''NI nrc nr 7122 um vnö n üto nfcwrri 017722' irmn N2'py n Dm rn,'bv m ,d>rnirn ni ino 22712 ton nyv minirrayn on ^Q'NdZI 5^2N 72 aon '7.7vdr .^778^ 7^117030 '«d «n^7 nn'D mo M12 p2« 72 wn n *K72DN pW '7 7DN