Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 9 (6.12.1840)
- Date
- 1840-12-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit des ntunzcßnlcn Ein Wochenblatt fir die Kenntniß des israelitischen Lebens, besonders in religiös-kirchlicher Beziehung. H c r ° >i s g e g c b e n Dr. M. Heß» Land-Rabbinen zu Stadtlengsfeld, im Großherzoghum Sachsen-Weimar-Eisenach Nr. 9. Sonntag de« 6. Dezember 1840. II. Jahrgang. Motto: Entschieden, freisinnig, muthvoll und wahr. Skizze einer Geschichte der jüdischen Gesetze von Moses bis zu den Verfassern des Max»»»« arez, *) (Fortsetzung von Nr. 12 des ersten Jahrgangs.) Durch Josua und dessen Senate (D'Opt) pflanzten sich die sämmtlichen Verordnungen fort; auch ließen sie die früher nicht beobachteten Gesetze ausüben, als: das der Beschneidung (Josua V. 3—8. Vergl. Tr. Jebamoth 71, Krisoth 29) und des Peßach (ibid. v. 10. Vergl. Tr. Jebamoth 71, Sebachim 114). Ferner ließ Josua das Volk nach mosaischer Vorschrift die Annahme der Religionsgesetze öffentlich und feierlich beschwören (Josua VIII. 33, erste Confirmation bei den Israeliten, vergl. 5. Mos. 29. Tr. Nedarim P. III. Tr. SoJah 32); verordnet, daß die Oibeonim, ungeachtet ihres heidnischen Glaubens, als Insassen geduldet werden (Josua IX. 26. 27). Außerdem soll Josua (nach Angabe des Talmuds) noch Folgendes verordnet haben: 1. Kleinvieh darf nicht in jungen, wohl aber in alten Wäldern geweidet werden. 2. Auf fremden Feldern darf Kleinholz gesammelt werden. So dürfen auch die von selbst gewachsenen Kräuter überall von Jedem gepflückt werden. Ebenso ist es erlaubt 3. von jungen noch nicht fruchttragenden Bäumen eines Andern Reiser abzuschneiden. *j Aus M. Brück: Rabbinische Ceremonialgebräuche. 4. Die Quellen sind ein Gemeingut für diejenigen, welche in der Nähe wohnen. 5. Aus dem See Tüberias kann Jeder mit Haken, nicht aber mit Netzen Fische fangen, welches Letztere nur dem Stamme erlaubt ist, in dessen Antheil der See sich befindet. 6. In ftemden, selbst Saftan-Feldern, darf man feine Nochdurst verrichten. 7. Zwischen der Erndte- und Saatzeit dürfen fremde Felder befahren'werden. 8. An» Rande der Felder ist Jedem z« gehen erlaubt. 9. Der in einem Weingarten Verirrte kann die im Gehen ihm hinderlichen Reben beseitigen. 10. Eine auf dem Felde gefundene Leiche soll daselbst begraben werden. Auch soll Josua das im Tischgebete vorkommende Nodeh lecha Crp j-TTtt) eingeführt haben. Uebrigens wissen wir ln religiöser Beziehung von diesem treuen Jünger des Moses nichts, als daß er überhaupt das Volk oft ermahnte, Gott zu lieben und dessen Gebote zu beobachten, und daß er die vor feinem Tode an die Israeliten gerichtete Rede dem mosaischen Gesetze beifügte (Josua XXIV. 26). Mehr als Josua soll (nach Angabe deS Talmuds Tr. Tbemura 16) sein Nachfolger Atbniet beu Kenass durchs Auffinden der vergessenen 1700 mosaischen Erläuterungen geleistet haben; aus der Geschichte erfahren«« jedoch nur, daß er mit göttlichem Geiste begabt daS Volk gerichtet, und den König Xusobaa riscbäta»» besiegt habe (Richter III. 10). Nun war Stillstand und bald hernach RÜHM in