Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 6 (15.11.1840)
- Date
- 1840-11-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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22 6. Gott hat in einer uns unbekannten Zeit Alles, was außer chm ist, mü der Kraft seines Willens aus dem Nichts ins Daseyn gerufen. 7. Gott hat vor noch nicht 6000 Jahren der Welt in 6 Schöpfungstagen ihre jetzige Gestalt gegeben. 8. Gott war von aller Ewigkeit her und wird in aller Ewigkeit sepn. 9. Gott lenkt das Weltall mit ununterbrochener Wachsamkeit zum Wohl seiner Geschöpfe im Allgemeinen und der Menschen insbesondere. 10. Gott ist uns überall nahe, wo wir ihn anrufen. 11. Gott hat unser Gemüth so erschaffen, daß kein frommes Gebet ohne segenreiche Wirkung bleibt, wenn er es auch nicht immer für gut findet, unsere Wünsche zu erfüllen. 12. Bei Gott kommt nichts in Vergessenheit, und Alles, was sich von jeher zugctragen hat, ist ihm bekannt. 13. Die Gedanken und die Gefühle der Menschen sind Gott nicht minder bekannt, als ihre Handlungen. 14. Die menschliche Seele ist ein rein geistiges Wesen, das zwar mit dem Leibe aufs innigste verbunden ist, aber doch nach der Auflösung des Leibes sortdauert. 15. Die Bestimmung aller Menschen ohnr Ausnahme ist Glückseligkeit in ewiger Dauer. 16. Der Mensch erreicht diese Bestimmung durch unbedingten Gehorsam gegen den Willen Gottes. 17. Der Mensch hat Neigungen und Triebe, die, wenn sie. nicht in Zaum gehalten und unter die Herrschaft der Vernunft gestellt werden, ihn zur Sünde und zum Ungehorsam gegen den Willen Gottes verleiten können. 18. Er besitzt indessen einen freien Willen, durch welchen er fähig ist, die Sünde zu meiden und stets dem Willen Gottes gehorsam zu bleiben. 19. So wie Frömmigkeit und Gehorsam gegen den Willen Gottes für den Menschen Glückseligkeit in ewiger Dauer zur Folge haben, so stürzt ihn ein sündhaftes Leben in Elend und Verderben. 20. Der Sünder kann indessen durch Besserung und Bekehrung seine Sünde wieder gut machen. 21. Ded Mensch erkennt den Willen Gottes durch das sittliche Gefühl oder das Gewissen, welches ihn stets zum.Guten antreibt, und ihn unglücklich macht, wenn er sich von seinen bösen Neigungen und Trieben beherrschen läßt. 22. Durch unbedingten Gehorsam gegen-den Willen Gottes, wie er sich durch das sittliche Gefühl offenbart, haben Noe, Abraham, Jsaac und Jacob verdient, fromme Männer genannt zu werden, wenn sie auch in einzelnen Handlungen aus Schwäche gesündigt haben. 23. Gott hat mit Abraham, Jsaac und Jacob für sie und ihre Nachkommen auf ewige Zeiten einen Bund geschlossen. 24. Durch diesen Bund sagte Gott den Nachkommen Abrahams, Jsaacs und Jakobs, oder den Israeliten auf ewige Zeiten besonder» Schutz zu, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Frömmigkeit der Erzväter sich bei ihnen fortcrbe. 25. Um die Gottesvcrehrung der Israeliten in ihrer Reinheit zu erhalten, mußten sie lange Zeit von allen andern Völkern der Erde getrennt leben, und zu diesem Zweck wurde ihnen das heilige Land zum Besitz eingegeben. 26. Hierzu war es ferner nöthig, daß sie die Erfüllung gewisser Pflichten übernahmen, die nicht zu den allgemeinen menschlichen Pflichten gehören, und welche auch von den Erzvätern nicht beobachtet wurden. 27. Diese Pflichten verhalten sich daher zu denen, welche auch den Erzvätern bekannt waren, und welche wir auch durch das sittliche Gefühl erkennen, wie Mittel zum Zweck. 28. Zu den Pflichten, welche Anfangs den Israeliten zugedachj waren, gehören die am Berge Sinai geoffenbarten zehn Gebote und die andern Gebote, welche Moses in das Buch des Bundes geschrieben, bevor er sich auf 40 Tage von den Israeliten entfernt hat. 29. Die Sünde, welche die Israeliten durch die Verfertigung des goldenen Kalbes begingen, rief neue Gesetze hervor, als die Anordnung des Opferdienftes, die Gründung einer Priesterkafte, die Reiuigungsgesetze und viele Speisegesetze, die mit ihnen in Verbindungsstehn. 30. Die Israeliten erhielten eine theokratische Staatsverfassung, bei welcher auch das bürgerliche Gesetz die Weihe göttlicher Gebote hatte, und die Ausübung der Religionsgebote auch zu den Bürgerpflichten gehörte. 31. Der göttliche Wille wurde dem Volke bekannt gemacht durch einen Priester, welcher die Urim vethumim trug, und durch Propheten. 32. Ein Prophet hatte sich durch Zeichen oder durch Wunder als ein von Gott gesandter Mann zu beurkunden. 33. Einem beglaubigten Propheten hatte man zu gehorchen, vorausgesetzt, daß er nicht zum Götzendienst aufforderte. Auch hatte kein Prophet das Recht, ein mosaisches Gebot für immer abzuschaffen, oder ein neues Gebot auf immer einzuführen. 34. Sännntliche Pflichten des Israeliten haben ihre Quelle in den 5 Büchern des Pentateuchs. 35. Die mosaischen Vorschriften sind im Pentateuch mit der erforderlichen Ausführlichkeit abgefaßt, wenn auch manche Einzelheiten in der Ausführung dem frommen Sinn der geistlichen Vorsteher überlassen und dadurch den Veränderungen unterworfen sind, welche Zeit und Verhältnisse hcrbeiführcn. 36. Jeder Israelit ist berechtigt, selbst in dem Pentateuch zu forschen, um zu erfahren, was er zu thun und zu lassen hat. Die Ueberzeugung, welche er aus dem göttlichen Buch schöpft, ist für ihn die Richtschnur seines Lebens, und er darf sie nicht aufgeben, um nach der Ueberzeugung eines Andern zu leben. 37. Jeder Israelit, der seiner Ueberzeugung nach die im Pentateuch enthaltenen und ihn betreffenden Vor-