Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Journal
- Der Israelit des neunzehnten Jahrhunderts
- Volume
- 2 (1840-1841)
- Issue
- Heft 4 (1.11.1840)
- Date
- 1840-11-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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15 eine Hiobspost hervortreten. Doch Sie wünschen nun einmal einen Aufschluß, und so folge denn, was wir wissen: Nicht einmal im Vergleich zu dem glücklichen Berhältniß, in welchem unsere Neligionsverwandten in Hessen, Würtemberg, Oldenburg, Holland, Frankreich, wo man ihnen das allgemeine Menschen- und Staatsbürger-Recht vollkommen gewährt, sich befinden; nein schon in Betracht zu dem, was für sie auch in andern deutschen.Ländern geschehen ist, hat der Jude im Hannoverschen, so bald er nur eine höhere Lebensansicht gewonnen, gerechte Ursache, seine Lage zu beklagen. In manchen Staaten besteht das schöne Gesetz, daß, wenn ein Dienstbote zehn Jahre lang ununterbrochen bei einer Herrschaft gewesen und treu und fleißig gedient hat, er dann auf das Unterthansrecht Anspruch machen kann. Wir aber gehören nun schon fast achtzehnhundert Jahre unserer einstigen Heimath nicht mehr an, haben uns seit dieser Zeit keines andern Makels schuldig gemacht, als daß wir, treu der Religion unserer Väter, nur nach ihren Vorschriften den einigen Weltenrichter verehrten, und dennoch sehen wir uns noch als Fremde angesehen, die das Ende ihres Gastrechts jeden Augenblick gewärtigen müssen. Ja nur als Fremder sieht der Jude im Hannöverschen sich gehalten; denn er muß ja seinen Aufenthalt durch Bezahlung eines gewissen Schutzgeldes und Einlösung eines Schutzbriefes, worin ihm das Bleiben als vergleiteter jüdischer Einwohner wiederum auf ein Jahr gestattet wird, jährlich erneuern, obgleich er deßhalb von andern Abgaben und Unterthanspflichten keineswegs befreit ist. Nicht einmal ist ihm gestattet, ein Haus, oder sonstiges Grundeigenthum anzukaufen, und wenn ja hie oder da ein Jude ein solches besitzt, so ist dieses eine Begünstigung, die ihm durch Vermittelung seiner Vorgesetzten Obrigkeit geworden ist, vielleicht auch nur deßhalb geworden ist, weil kein christlicher Einwohner sich vorgefunden, der solches hat an sich kaufen* mögen. Wir könnten der Fälle unzählige anführen, wo der.Verkauf eines Hauses rc. deßhalb nicht genehmigt worden, weil der Käufer ein Jude war, halten es aber nicht geeignet, auf Details einzugehcn. Gleichviel ist es, ob sich der israelitische Unterthan dem Kaufmannsstande durch tüchtige Qualifikation widmet, oder von Jugend auf sich dem sogenannten Schacher hingibt; er muß im ersten wie im letzten Falle, eine Concession zur Betreibung seines Geschäfts sich auswirken, und nichts, auch nichtdie solideste Bildung, vermag ihm die Aufnahme in eine Kaustnannsgilde zu verschaffen. In demselben Falle befindet er sich, wenn er dem Handwerksstande angehört. Er mag sich in seinem Melier durch die größte Geschicklichkeit auszeichnen, Jahre lang in fremden Landen zur Ausbildung in demselben zugebracht haben, auf ein wirkliches Meisterrecht, auf die Aufnahme in die Zunft darf er nicht hoffen, und muß noch ftoh sein, wenn ihm die Erlaubniß zur Betreibung seines Gewerbes auf seine Person zu Theil wird. Daß der Jude, auf keinen öffentlichen Staatsdienst Anspruch machen kann, darf unter solchen Umständen nicht befremden, um so weniger, da er nicht einmal für würdig gehalten wird, als gerne im er Soldat in die Reihe vaterländischer Krieger ausgenommen zu werden. Wie traurig demnach ein Familienvater, der mehrere Söhne hat, daran sein mag, läßt sich leicht erwägen.' Grundeigenthum, das die Subsistenz der Seinen sicherte, darf er nicht kaufen, dieZAufnahme in einen Kaufmanns- oder Handwerksverein, vielmehr der Eintritt in den Staatsdienst, werden ihm nicht gestattet, und so ist er denn der traurigen Nothwendigkeit ausgesetzt, dasjenige in seiner Familie wieder sortzuführen, womit man immer den israelitischen Charakter brandmarken zu können glaubt, nämlich das Schachergewerbe. So ist und bleibt denn leider unser öffentliches Leben ohne Schwung, unsere Thätigkeit ohne höheres Ziel, unser geistiger Verkehr ohne ftuchtbares Element. Dennoch wollen wir uns noch nicht ganz der Muth- und Hoffnungslosigkeit hingcben. Wir dürfen vielmehr mit inniger Zuversicht dem eben so humanen als strenggerechten Streben unseres geliebten Königs vertrauen. Er wird gewiß schon einen Blick der Huld und Gnade auf die Verhältnisse seiner israelitischen Unterthanen, die ihm nicht minder in treuer Liebe und Ergebenheit, als die andern Staatsbürger anhavgen, werfen, und ihre ebenso bescheidenen als natürlichen Ansprüche, nicht unerhört lassen. Wir dürfen dieses um so zuversichtlicher erwarten, als Se. Majestätt ja selbst dem israelitischen Gemeindevorstand zu Hannover das Versprechen, gegeben, auch die israelitischen Unterthanen nicht unberücksichtigt zu lassen. Und diese königliche Verheißung wird gewiß sich in ihrem ganzen Umfange verwirklichen, sobald man höchsten Orts die Ueberzeugung gewinnt, daß der Zustand der Juden im übrigen Lande keineswegs mit dem der Residenz zu vergleichen ist.*)" Der gerechte Sinn des neuen Königs von Preußen äußerte sich kürzlich auch darin, daß derselbe die Aufnahme von Israeliten in die Garde gestattete, was bisher untersagt war. Dagegen mgcht es einen eignen Eindruck, wenn man aus dem Lande der religiösen Freiheit, aus dem gebildeten und aufgeklärten Königreich Sachsen folgende Nachricht liest: „Leipzig, 14. Sept. Die Kreisdirektion von Zwickau macht bekannt, daß vom 1. Januar 1841 wieder an kein fremder Jude daselbst in Wolle, Leder und Fellen Geschäfte machen dürfe, oder fortgewiesen würde." In Holland, wo die Gesetzgebung längst alle auf dem Religionsbekenntniß ruhenden bürgerlichen Ungleichheiten beseitigte, zeigen sich immer mehr die schönen Früchte solcher Gleichstellung. So rühmt man den dortigen Israeliten einen sehr kräftigen Bürgersinn nach, und mehrere von ihnen sind achtbare Mitglieder der städtischen und Landesbehörden. Auch werden ausgezeichnete Rechtsgelehrte und Advokaten, Mathemathiker und Aerzte unter ihnen angetroffen; ein israelitischer Dichter Namens Kalisch soll durch Einfalt und Wohlklang der Verse die meisten modernen niederländischen Sänger übertreffen, und der Maler Verveer ein würdiger Nebenbuhler des verstorbenen Nuyer fein. Mehrere Israeliten sind Offiziere im Heere, viele widmen sich den Wissenschaften, und auch im Handelsstande stehen sie sehr,'achtbar da. Auf eine sehr anständige Weise ward an dem jüngsten Ge« dächtnißtage der Zerstörung Jerusalems C2N2 E2) der Gottesdienst in Dresden abgehalten. Schon am Abende, als es zu dämmern begann, strömten zahlreiche Gruppen von Männern und Frauen, Jünglingen und Jungfrauen, nach der — der Trauer •) Die letzte Bemerkung unseres Correspondenten gründet sich darauf» das der Köniz der Deputation der Hannöorische» Israeliten erwiedcrte, er sehe nichts von einem Drucke in Hannover. Die Israeliten besäßen dort die schönste» Häuser, die elegantesten Läden und zeigten Gold in Menge, sobald es finanzielle Speculatione» gilt. Redactiou.