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Deborah · 1866-03-15 · Heft 6 (15.3.1866) · page 6

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Journal
Deborah
Volume
2 (1866)
Issue
Heft 6 (15.3.1866)
Date
1866-03-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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— 64 — angenommen, daß er sich keine solche Entehrung stillschweigend hätte gefallen lassen, wenn sein Gewissen ihm keine Schuld vorzuwerfen hatte." „Man muß doch," sagte ich, „irgend einen Anhaltspunkt haben; und die Leute werden sich irgend eines Vorganges erinnern, der jener Excommunicirung vorausging, woraus man mit einiger Wahrscheinlichkeit aus die Ursache derselben schließen könnte!" „Niemand." sprach mein Schwager, „weiß etwas. Er hatte einen wackern Vater, der nicht fern von hier mit einem zweiten Sohne meuchlings erschlagen wurde; und kaum war die Trauerzeit der sieben Tage vorüber, als das Jnterdict erfolgte. Herr N.. allein könnte allenfalls darüber Ausschluß geben." Mir fiel nun die Geschichte jener Mordthat mit den schauderhaften Nebenumständen ein, so wie das, was Herr N .. mir damals darüber im Vertrauen mitgetheilt hatte, und sogleich regte sich in mir eine dunkle Ahnung von einem Zusammenhänge zwischen der ausgeübten Selbstjustiz und der rabbinischen Excommunication. Meine Vcrmuthung bestätigte sich. Ich suchte Hern N .. auf, erneute meine ehemalige Bekanntschaft, und erinnerte ihn daran, daß er mir einst das Geheimniß seiner Rachcthat anvertraute. Die Stirne des Herrn N.. verfinsterte sich, und nach einer kurzen Pause sprach er: „Mein werther Herr! Ich weiß zwar nicht, wie ein anderer ehrlicher Mensch an meiner Stelle gehandelt hätte; es will mir jedoch keineswegs klar werden, wie ich deswegen ein Missethäter sein soll, weil ich einen Candidaten der Hölle in seine Heimat cxpedirte, was anstatt meiner sicherlich von einem Andern ebenfalls durch den Aus- und unter andern Förmlichkeiten geschehen wäre." „Sie scheinen denn doch," sagte ich, „in der Länge der Zeit Scrupel bekommen zu haben; und die ehemalige Zuversicht, recht gehandelt zu haben, ist somit bei Ihnen nicht die ehemalige." „Ich will das nicht in Abrede stellen," erwicderte er, die Augen niederschlagend, „aber die Scrupel sind mir nicht von selbst gekommen, folglich können sie mich nicht überzeugen. Unser alter Rabbiner, Gott habe ihn selig! hat mich etwas confus gemacht. — Ich habe damals der Behörde von dem Vorgänge die schriftliche Anzeige gemacht; verschwieg aber meinen Namen, als den des Strafvollstreckers; denn der Obcrstuhlrichter des Bezirkes war mir als ein böswilliger Feind der jüdischen Nation bekannt, ich mußte demnach von seiner Seite die beunruhigendsten Unannehmlichkeiten fürchten. Folgerichtig mußte ich auch gegen Jedermann darüber schweigen, um nicht am gefürchteten Orte verrathen zu werden. Ich machte nur zwei Ausnahmen: Ihnen gegenüber, weil Sie ein Fremder waren, also ein Verrathen weniger zu fürchten stand, und weil Sie über den' Strafvollstrecker ein gar so hartes Urtheil sprachen, drängte es mich, Ihnen zu sagen, daß es ein Bluträcher war. Unser alter Rabbiner, seligen Andenkens, dem ich den wahren Sachverhalt ebenfalls mittheilte, tadelte mein Verfahren mit größter Entrüstung. Es sei nicht nur in allen Fällen sündenhaft, eiferte er, sich zum Richter in eigener Angelegenheit aufzuwerfen, sondern in dem vorliegenden Falle habe ich mich, der ich ein Kohen bin, noch insbesondere entwürdigt. Er verurtheilte mich zu einer Buße, und untersagte mir für meine ganze Lebenszeit die Ausübung der kirchlichen Function als Kohen. Ich habe mich zwar in die mir auferlegte Strafe gefügt; allein ich empfinde ihre grausame Härte zu sehr; denn die Welt, welche den Grund meiner Dispensation nicht kennt, vermuthet arge Verbrechen, die ich begangenhaben müsse, und läßt mich allerlei unverdiente Zurücksetzungen erfahren. Das Traurigste dabei aber ist, daß auch meine unschuldigen Mnder darunter leiden, da die böse Welt gewohnt ist, die Schande der Eltern auch auf deren Kinder zu übertragen." Ich konnte mich des tiefsten Bedauerns nicht enthalten- und sagte daher: „Ich bin zwar zu wenig theologisch gelehrt, um zu beurtheilen, ob der selige Rabbi vollkommen im Geiste der Satzungen unserer Weisen sein Urtheil gegen Sie gesprochen habe; so viel ist aber gewiß, daß es in seinem Willen nicht gelegen sein konnte, Ihre Kinder mit zu verflechten in die Strafe. Wenn Sie, Herr N.. nichts dagegen einzuwenden haben, daß ich Ihr Geheimniß einigen vertraulichen Personen mittheile, so dürfte es mir gelingen, dahin zu wirken, nicht nur, daß die Ihnen einst auferlegte Bußstrafe annullirt werde, sondern, es soll aus irgend eine Weise die Genugthuung geschehen, daß ehrenhafte Männer in der Gemeinde Sie als vollkommen ebenbürtig erkennen." Da Herr N.. meine Vermittlung mit dem Ausdrucke des Dankes annahm, ließ ich mich von meinem Schwager zu dem gegenwärtig dort in Amt stehenden Rabbiner begleiten und erzählte Beiden das Geheimniß des einst vom Herrn N. . ausgeübten sonderbaren Standrechtverfahrens. Der Rabbi war billig genug, zu erklären: Herr N. . habe bereits vollkommen seinen Fehler abgebüßt; es sei unbillig, ihn für ehrlos zu halten und im hohen Grade ungerecht, auch dessen Kinder die unverdiente Zurücksetzung fühlen zu lassen. Aus Pietät für den Ausspruch des einstigen Ortsrabbiners — so erklärte er weiter — wolle Herr N. . sich auch ferner der Functionen als Kohen enthalten, dessen Söhne aber werden von nun an ohne Anstand zugclassen. Somit gelang es mir, nicht nur meinen Schwager von dem gegen Herrn N . . vorgefaßten Vorurtheil abzubringen, sondern ich sorgte dafür, daß jener Vorgang in der Gemeinde als ein sogenanntes öffentliches Geheimniß von Mund zu Mund ging, wodurch die bisherige üble Meinung, die man von Herrn N.. hegte, von selbst sich verlor. Als endlich durch meine Vermittlung die Bewerbung des Sohnes des Herrn N. . um die Hand meiner Nichte in Folge des gelösten Geheimnisses bei meinem Schwager Gehör fand, und die Verlobung der jungen Leute bekannt wurde, galt dieses als eine Manifestation der Ehrenhaftigkeit des Herrn N. . Heute ist meine Nichte die glückliche Gattin des geliebten Mannes, und in . . ly wird von dem erzählten Vorgänge gar nicht mehr gesprochen. Ein Mediciner. Zweites Kapitel. In der Burschenkneipe. (Fortsetzung.) Während der Präses nach altherkömmlicher Weise den Rundgesang umhergehen ließ, wobei Jeder in der Gesellschaft das Lied (eautus) wählt und Solo oder mit Chor singt, hatte Salamon hinlängliche Muße, Betrachtungen anzustellen. Das Kneiplocal der Burschenschaft lag tiefer, als das Erdgeschoß, eine nicht unnöthige Vorsicht bei etwa entstehenden nicht ganz parlamentarischen Discussionen, welche das Ohr des ruhig vorüberwandelnden constitutionellen Bürgers nicht treffen sollten. Die Wände dieses halb kellerartigen Raumes waren bedeckt mit Wappenschildern der eben versammelten Verbindung und anderer Burschenschaften, die mit ihr im sogenannten Cartel, das ist in Allianz standen. Ueber diesen Wappen hingen Schläger, die Ehrenwaffe der Burschenschaften und fast ausschließlich bei Studenten-Duellen in Gebrauch. Es ist dies eine Hiebwaffe, schmal und unten abgerundet, nicht so gefährlich als der Säbel, aber jedenfalls geeignet,

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