Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 53 (1897)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1897-01-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Welt ins Dasein gerufen. Er hat die ersten Menschen nach seinem Ebenbilde geschaffen und aus Einem paar alle Erdenbewohner hervorgehen lassen. Er erhält seine Geschöpfe. Er regiert die Menschheit mit richterlicher Strenge, aber auch mit väterlicher Barmherzigkeit. Was das religiöse Thun anlangt, so schwebt Ehristen und Israeliten dasselbe Ideal vor Augen: die Heiligung des göttlichen Namens, der Ltz-'N tsn“p. Beiden erscheint die Entheiligung desselben, der vtz'N ^ri, als das zu Meidende und zu Bekämpfende. Man denke an die erste Bitte im Gebet des Heilandes (Mat. 6). Das vornehmste Mittel zur Erreichung des angegebenen hohen Zieles ist das Thun des Guten, d. h. der Verkehr mit Gott, der sich in der Anrufung Gottes (im Gebet) und überhaupt in der Vollbringung seines Willens (im Gehorsam) bekundet. Die Grundforderung, die wir zu erfüllen haben, ist das Gebot der Liebe zu Gott. An dies größte Gebot schließt sich das zweite, die Forderung der Liebs zum Nächsten, an. Die Entheiligung des göttlicben Namens folgt aus dem Pun des Bösen, d. h. aus der Aufhebung des Verkehrs mit Gott, jvem Abfall von Gott. Während der Gerechte des göttlichen Segens teilhaftig wird, verfällt der Sünder dem göttlichen Fluch. . Der Ehristen und Israeliten gemeinsame religiöse Besitz ist also wahrlich nicht gering. Angesichts desselben dürfen wir einander nicht verachten oder auch nur teilnahmlos behandeln. Als Verehrer eines und desselben Gottes, d.'s über die ganze Welt erhabenen geistigen Wesens (vgl. die Äußerungen des Tacitus, kli8t, V, 5, über den jüdischen Gottesbegriff), können und sollen wir Gemeinschaft mit einander pflegen. Freilich darf eine solche Gemeinschaft aufgrund des bedeutenden gemeinsamen Besitzes nicht dahin führen, daß man das, was uns auf dem religiösen Gebiete scheidet, für unbedeutend erklirrt. Diesem Mißverständnis werde hier noch ausdrücklich vorgebeugt. An den Grundstock eines alten Schlosses hat man zwei Flügel in entgegengesetzter Richtung angebaut. Die Schloßbewohner streiten sich über den Wert derselben. Die im rechten Flügel Wohnenden halten dafür, daß der linke das Gebäude verunstalte. Die im linken Wohnenden urteilen so über den rechten Flügel. Ein Garten ist von den beiden Besitzern, den Söhnen Eines Vaters, nach zwei Seiten hin erweitert worden. Jeder hat jetzt einen park für sich. Am Eingang zu den neuen Anlagen hat jeder Bruder eine Tafel anbringen lassen, auf der zu lesen ist: „privatbesitz. Reserviert." Aeiner von beiden ist mit der Arbeit des andern zufrieden. Aeiner giebt zu, daß sie zweckdienlich oder gar notwendig war. Wie kann man in den beiden angeführten Fällen das Richtige finden? Dies wird nur dann möglich sein, wenn sich beweisen läßt, daß die Neuerung dem ursprünglichen l)aus- und Gartenplan entspricht, ja, von demselben gefordert wird. Dann ist das Neue nicht eine Störung, sondern eine notwendige Ergänzung. Christen und Israeliten besitzen außer dem ihnen gemeinsamen Alten Testament weitere Religionsurkunden. Dort liest man das