Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 49 (1893)
- Issue
- 9 (1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2554541-2555009-2555018--09290-2565432- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Aus der jüdischen Presse. wieder und wieder wird Matth. 5, 43 jüdischerseits zum Ausgangspunkt für eine Anklage gegen den Erlöser verwandt. Ein Mitarbeiter von Brülls ,,Monatsblättern" (1893, S. \30 nennt diesen Sah „nicht nur eine Übertreibung, sondern eine Entstellung" und redet von einein „Mißbrauch", den die Bergpredigt mit dem Worte ,,Nächster" treibe. — Man sieht nicht oder will nicht sehen, daß der Matth. 5, 2\ beginnende Abschnitt sich nicht gegen die heilige Schrift (Litate aus dieser werden mit anderen Formeln eingeleitet, vgl. Matth. 9, *3; \2, 7; u, 10; \2, 3. 5; *3, w; *5, 4. 7; ty, 4- 2\, 42; 22, z\. 43 11. f. tu.), sondern gegen die zur Zeit Jesu übliche mündliche Gesetzesauslegnng, die ^bora. scliebbeal Peli, wendet, wie Jesus bei anderer. Gelegenheit die Falsches mit wahrem vermischenden Prediger Moses (vgl. Ap. G. 2\), welche sich des Schlüssels der Erkenntnis rühmen (Luk. 52) und mit Verachtung auf das gewöhnliche Volk herabsehen (Joh. 7, ^8 f.; 9, 3^; Ap. G. 4, *3. 2\), direkt angreift (Luk. k, 39 ff.; Matth. 45, \ ff.), so warnt er hier nach v. 20 (ebenso wie Matth. *5,;o ff.; \<s, 6 ff. 23, \ ff.;) das Volk und besonders seine Jünger vor diesen Jrrlehrern. Er, der zwar nicht schulmäßig gebildet (Joh. 7, lo), aber von Gott selbst gelehrt ist (Matth. 7, 29), bringt die verunstaltete Gotteslehre des alten Bundes wieder zu Ehren, indem er sie zugleich (vgl. auch Matth. 19, 8) vertieft und dadurch vollendet. Einen Beweis dafür, daß 5. Mose *9, jß damals in der Matth. 5, 43 geschilderten Weise gemißdeutet wurde, hat Prof. Strack schon vor einer Reihe von Jahren (^88^) erbracht. In dem aus dem 2. Jahrhundert nach Christo, spätestens aus dem Anfang des 5., stammenden Midrasch Siphra wird dem ersten Satz des obigen Verses die Erläuterung angehängt: „Gegen andere (d. h. solche, die nicht Kinder deines Volkes sind) magst du rachgierig sein und Zorn halten." Zur Begründung dieser Auffassung konnten sich die von Jesu bekämpften Schriftausleger etwa auf folgende Stellen berufen: 5. Mose \7, (5 (der Fremde, d. h. Angehörige eines andern Volkes, ist nicht des Israeliten Bruder); 23, 2^ (von dem Fremden darf der Israelit Zins nehmen); 25, 4—7 (Ammoniter und Moabiter sollen beständig von der Gemeinde des L)Errn ausgeschlossen sein: „Du sollst ihnen weder Glück noch Gutes wünschen dein Lebelang ewiglich"); 25, j?—\9 („Gedenke, was dir die Amalekiter thaten!"). Jesus hat die Streitfrage der Schriftgelehrten seiner Zeit: „Wer ist mein Nächster?" (Luk. jo, 29) dahin beantwortet, daß unter demselben nicht nur der Volks- und Glaubensgenosse, sondern jeder Mensch zu verstehen sei (Luk. jo, 30 ff.). Und er hat mit 'wort und S hat vergebende, ja, fürbittende Liebe gegen die Feinde geboten (Matth. 5, Luk. 23, 3^). Indische K h r 0 n i k. In Berlin wurde von dem Leiter eines Konservatoriums für Musik, M. wigodzki, eine Anstalt zur Ausbildung jüdischer Kantoren ins Leben gerufen. Der „Deutsch- Israelitische Gemeindebund" besitzt jetzt ein vermögen von inehr als *88 500 Mk. Er vereinnahmte zuletzt 75 239 und verausgabte 56696 Mk. — Das in Königsberg i. Pr. errichtete „Haupt-Grenz-Komitee für die russischen Juden" hat seineThätigkeit infolge der von der preußischen Regierung getroffenen Abwehrmaßregeln endgiltig eingestellt und auch die in den Grenzstädten befindlichen Lokalkomitees angewiesen, den Auswanderern keinerlei Unterstützung mehr zuteil werden zu lassen, sondern sich anfzulösen. Während die deutsch-russische Grenze bisher nur von russischen Soldaten bewacht wurde, sind nunmehr auch von preußischer Seite berittene und Fuß- Gendarmen an allen solchen Stellen stationiert worden, an welchen das Überschreiten der Grenze seitens der Auswanderer zu erwarten steht. — Der am \7. Mai zu Prosen lSchlesien) verstorbene kath. Pfarrer Mnche vermachte der Stadt Jauer 700 000 Mk. mit der Bestimmung, daß die Zinsen zur Unterstützung von katholischen, evangelischen und jüdischen Schülern und Studenten verwandt werden, da er selbst während seiner Studietizeit von wohlthätern verschiedener Religionen unterstützt worden sei. — Die jüd. Gemeinde in Dresden erhielt aus der Hinterlassenschaft der Witwe Schie 240 000 Mk. für den Neubau einer Synagoge und 600000 Mk. für wohlthätige Zwecke. — In Kolin (Böhmen) verursachte der Tod eines christlichen Mädchens, welches in einem jüdischem Hause gedient hatte, Ruhestörungen. Die bedrohten Juden erfuhren jedoch kräftigen Schutz seitens der Behörden. Neunzehn Personen wurden angeklagt und von diesen sechs zu Kerker-, neun zu Gefängnisstrafen verurteilt. —