Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1892-01-01 · 10 (1892) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
48 (1892)
Issue
10 (1892)
Date
1892-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2554541-2554996-2555006--09190-2565322
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

59 Ale sozialen Aestandteile der attrsraelilischen Gesetzgebung. In einem vortrage des Greifswalder Professors v. Bäthgen über dies Thema (vgl. „Zeitung f. innere Mission" *891/92, S. *2 f.) wird der Satz: „Ihr sollt heilig sein, denn Ich bin heilig!" als der oberste Grundsatz für die Beurteilung der sozialen Frage im alten Bunde hingestellt. Jenes Wort regelt das Verhältnis der Israeliten zu einander, sowie zur belebten und unbelebten Kreatur. *) Als Schöpfung des heiligen Gottes wurden auch Tier- und Pflanzenwelt vor roher Behandlung geschützt. Fruchtbäume durften im Kriege nicht umgehauen werden, da „der Krieg nicht mit Bäumen geführt werde." Aus dem Vogelnest durfte nur die Brut, nicht die Mutter genommen werden'. Das Kalb sollte erst 8 Tage nach der Geburt geschlachtet werden. Wie die Menschen, so halten auch die Tiere ihre Sabbatruhe. 2) vor allem wo das menschliche Leben heilig. Nicht bloß der Tod des Mörders und Totschlägers wurde gefordert, sondern auch der Tod des Besitzers eines Tieres, welches einen Menschen zu Tode gebracht hatte. „Stößt ein Ochse einen Mann, daß er stirbt, und sein Herr hat zuvor gewußt, daß er stößig gewesen ist, so soll der Ochse gesteinigt werden und der Herr sterben." Über den Selbstmord bestimmt das Gesetz nichts. Erst in späterer Zeit blieben die Selbstmörder bis zum Sonnenuntergang unbegraben liegen. Im ganzen werden aus dem alten Israel nur drei Fälle von Selbstmord berichtet. 3) Geheiligt war ferner das Eigentum, a) Zwei Gedanken beherrschen die Anschauung vom Grundbesitz: «) Der eigentliche und oberste Eigentümer des Landes ist Jehova. Darum hat Er das Recht, von den jeweiligen Besitzern die Abgaben an seinen Tempel und die Unterstützung der Armen zu fordern. Den Armen gehörte */7 des Ertrages von Korn, Wein und Öl. Sie durften im Weinberge Trauben essen, nur nicht dieselben in einem Gefäß mitnehmen. Sie durften auf dem Felde mit der Hand Ähren raufen, nur nicht mit der Sichel schneiden. ß) Die Familie besitzt den ihr zugefallenen Grundbesitz als unveräußerliches Lehen von Jehova. Der Eigentümer ist nur Nutznießer. Er konnte das Grundstück nur bis zum nächsten Jubeljahr verpachten: da fiel es an die besitzende Familie zurück. Bei der Verpachtung hatten die Blutsverwandten der Familie das Vorrecht, konnte . auch das Gut jederzeit wieder einlösen und zwar nur um einen Teil des Pachtzinses, b) Auch das bewegliche Eigentum genoß weitgehenden Schutzes. Der beim Diebstahl Ertappte konnte erschlagen werden. Geliehen wurde nur aus wirklicher Not. Zinsen durften nicht genommen werden. Aber das Darlehen wurde durch das Pfand sichergestellt. Unter Umständen wurde der Schuldner selbst leibeigen und sein Weib und Kind Sklaven. Doch schützte das Gesetz den Schuldner vor Härte. Die zum Leben notwendigsten Gegenstände durften nicht gepfändet werden. Das Oberkleid erhielt der Gepfändete vor Sonnenuntergang zurück. <*) Das Privateigentum ist bedingt durch die Familie. Die Forderung der Aufhebung der Ehe und des Privateigentums hängen eng zusammen. Der Israelit durfte sein Weib mit einem Scheidebrief entlassen. Die Vielehe war zwar nicht verboten, aber die Sitte erhob sich über diese Nachgiebigkeit des Gesetzes. In den Sprüchen und Psalmen erscheint die Einehe als selbstverständlich. Die Gesetze gegen Unzucht und Sittenlosigkeit waren sehr strenge. Zur Familie gehörten die Sklaven, die vor Gott ihren Herren gleichgeachtet waren. Sie mußten die Religion ihrer Herren annehmen. Die Sabbatruhe war ihnen gesichert. Eine körperliche Verletzung der Sklaven wurde bestraft. Ägyptische und phönizische Altertümer. Im April d. I. wurde aus Kairo von einer in der Oase des Fayum gemachten Entdeckung berichtet. Bei umfassenden Ausgrabungen am Wüstenrande der genannten Oase fand Professor v. Kaufmann in El-Lahun, dicht bei der Pyramide des Königs Usertersen II., in einem *2 m liefen Brunnengrabe den ersten uneröffneten Sarkophag, der überhaupt je aus der Zeit sowohl des alten als des mittleren Reiches in Fayum festgestellt worden ist. Der mächtige Kalkstein-Sarkophag, der allem Anschein nach der Zeit der *l. Dynastie entstammt, wurde von den Ingenieuren der Verwaltung des Museums in Kairo gehoben, um nach seiner Ueberführung nach Kairo in Gegenwart seines Entdeckers geöffnet zu werden. — Im Maschonalande (in Südafrika) wo sich ein großes (*4 deutsche Meilen langes, q Meilen breites) Goldfeld befindet, glaubt der Afrikareisende Theodor Bent Spuren der Phönizier entdeckt zu habet!. Es sind dies die Zimbabwe-Ruinen. Sie bilden den

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.