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Dibre Emeth · 1892-01-01 · 2 (1892) · page 7

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Journal
Dibre Emeth
Volume
48 (1892)
Issue
2 (1892)
Date
1892-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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ließen die vier Schiffer einem meiner Freunde und mir auf unfern Wunsch die Fortbewegung des Fahrzeuges. Wir zeigten ihnen, wie man in Europa zu rudern pflegt. (Fortsetzung folgt.) Zirr Geschichte der Miöet. Nach dem Berichte des Obersten a. D. Klefeker zu Magdeburg über die Verteilung heiliger Schriften an die preußische Armee und Marine für das Jahr ^89^ (einschließlich der zum weihnachtsfeste ^690 verteilten Bücher) erlebte diese Arbeit wieder ein erfreuliches Wachstum. 6^ Bibeln, 30 8^ Testamente und Psalmen, im ganzen 26965 Bücher gelangten zur Verteilung gegen 3^96? i. I. *890, mithin mehr 4998 Bücher. Der durch viele Kommandeure und Geistliche geschehenen Förderung der Arbeit, sowie eines neben dem Kaiserlichen jährlichen Zuschüsse von dem Großherzoge von Baden gewährten Geschenkes wird dankend gedacht, aber auch beklagt, daß noch immer eine größere Anzahl von Truppenteilen ganz unbeteiligt geblieben ist. — Die Bibel ist jetzt in die 239. Sprache übersetzt worden durch einen Neger, der als Sklave einem Bruder des früheren Präsidenten der Südstaaten, Jefferson Davis, gehörie, nämlich in die Sheetsma-Sprache. Dieselbe hat viele Wörter mit der Zulu-Sprache gemeinsain und wird in einem bedeutenden Teil Afrikas gesprochen. Der Schwarze hatte die Fisk-Universität besucht und wurde dann Geistlicher. Ire preußische Heneratsynode und die deutsch-evangelische Kirche in Natästina. In ihrer \5. Sitzung (am 28. Nov. \890 verhandelte die 3. ordentliche Generalsynode der preußischen ev. Landeskirche über die mit der letzteren zusammenhängenden deutsch-ev. Gemeinden des Auslands, hierbei kam auch die Lage unserer Kirche in Palästina zur Sprache. Graf Hoh enthal-Dölkau stellte folgenden Antrag: „Generalsynode wolle beschließen: In dankbarer Würdigung aller Maßnahmen des Oberkirchenrates zur Förderung des evangelischen Gemeindelebens im Auslande, erklärt Synode die Forterhebung der bezüglichen Landeskollekte als eine Notwendigkeit." Der Antragsteller erzählte von seinen eigenen Erfahrungen im Auslande und wünschte, daß die evangelischen Gemeinden und Gottesdienste in den ausländischen Mittelpunkten des Weltverkehrs mehr und auffallender bekannt gemacht würden. Er beklagte die Verordnung des Auswärtigen Amtes, welche die Konsuln und Generalkonsuln hindert, in irgend einer weise für den evangelischen Gottesdienst ihres Bezirks einzutreten. Außerdem brachte er die Klage zum Ausdruck, daß das evangelische Gotteshaus in Jerusalem so wenig ausreichend fei und betonte die Wichtigkeit unserer deutsch-evangelischen Gemeinden in Palästina und Syrien, die namentlich den anderen Kirchen gegenüber nicht genügend gewürdigt werde. Es sei auch die höchste Zeit, daß endlich ein deutscher evangelischer Oberhirt in Palästina ernannt werde, da nach der Trennung vom englischen Bistum ein solcher nicht vorhanden sei, und da die evangelischen Volksangehörigen von Schweden, Norwegen u. s. w. den dringenden Wunsch haben, sich unserm Oberhirten anzuschließen. Professor Bey sch lag-Halle suchte diese wünsche zu verstärken. Die Konsuln im Ausland dürften ihre Stellung nicht für so hoch erachten, um sich nicht auch noch als evangelische Gemeindemitglieder zu fühlen. Die Deutschen seien gegenüber anderen Nationen im Ausland in religiöser Beziehung im Nachteil. So bestehe z. B. für die Engländer das vom national-englischen Standpunkt aus sehr wichtige Band der englischen Liturgie. Er empfehle die Einrichtung einer allgemeinen, einheitlichen deutsch-evangelischen Liturgie für das Ausland ins Auge zu fassen. Der Präsident des Oberkirchenrats Barkhausen versicherte, daß derselbe die Sache nach Möglichkeit fördern und für die Bekanntmachung der evangelischen Gottesdienste im Auslande Sorge tragen werde, von der erwähnten Vorschrift für die Konsuln, daß sie sich einer Beteiligung an der kirchlichen Verwaltung enthalten sollten, wisse er nichts; vielmehr seien Konsuln in der That bei solcher Verwaltung im Auslande thätig. Möglich, daß sich für den Einzelfall aus politischen Gründen eine Fernhaltung notwendig mache. Jerusalem wende man besondere

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