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Dibre Emeth · 1887-01-01 · 6 (1887) · page 5

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Journal
Dibre Emeth
Volume
43 (1887)
Issue
6 (1887)
Date
1887-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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für die schwierige Wirksamkeit eines Judenmissionars in damaliger Zeit, daß er die Freunde der Judenmission interessieren wird und darum hier besonders erwähnt werden mag, um so mehr da die Hindernisse, die bei einem Übertritt aus dem Judentum in das Christentum zu überwinden waren, dadurch besonders deutlich ersichtlich werden. In Kempen lernte der Missionar bei einem Lehrer ein jüdisches Mädchen kennen, das die Absicht aussprach, sich taufen zu lassen, und mit welcher er deshalb in näheren Verkehr trat. Als der Vater des Mädchens dies erfuhr, wurde er sehr zornig, schlug die Tochter und suchte sie so in Gewahrsam zu halten, daß sie das Haus nicht verlassen könnte. Dennoch wußte das Mädchen mit ihrer Schwester es zu ermöglichen, öfters bei dem erwähnten Lehrer mit dem Missionar zusammenzutreffen und sich belehren zu lassen; ja, als derselbe nach Fraustadt zurückkehren mußte, entfernte sie sich sogar heimlich aus des Vaters Hause Und suchte den Missionar in Fraustadt auf, um weiter zu forschen und zu prüfen, ob sie sich taufen lassen oder im Judentum verbleiben solle. Nun setzte aber der Vater das Gericht in Bewegung, um sie wieder in seine Gewalt zu bekommen ^und an der Ausführung ihrer Absicht, Christin zu werden, zu hindern. Um sie nicht der Gewalt und den Mißhandlungen des Vaters überliefern zu müssen, verhandelte zwar der Missionar lange mit dem Landrat und dem Bürgermeister, aber zuletzt mußte er sie doch dem Vater überlassen, obgleich sie sich sträubte, demselben zu folgen, weil sie fürchtete, furchtbar gemißhandelt zu werden. Als sie vor der Abreise noch einmal kam, von dem Missionar Abschied zn nehmen, folgte ihr der Vater wütend und mit rollenden Augen, bald seiner Tochter, bald dem Missionar drohend. Doch auch nach Kempen zurückgeführt, blieb das Mädchen standhaft und erklärte, daß sie sich von dem dortigen Pastor Sommer werde taufen lassen, wenn man sie nicht nach Fraustadt zurückkehren lasse. Zuletzt nahm sie der Mißhandlungen wegen, die sie vom Vater erdulden mußte, den Schutz des Gerichts in Anspruch, der ihr auch zuteil wurde, indem man sie einem Polizeidiener übergab. Nun verlangten die Ältesten der jüdischen Gemeinde noch eine Zusammenkunft mit ihr in der Synagoge Ohne alle Begleitung ging sie dorthin, wo sich auch ihre Eltern und eine Menge Juden versammelt hatten. Doch weder die Bitten, noch die Versprechungen, ihr jährlich 200 Thaler zu geben und sie gut zu verheiraten, konnten die Jungfrau wankelmütig machen, und die Vorkehrungen, sie ins Ausland zu entführen, wurden durch die unbeabsichtigte wunderbare Dazwischenkunft eines Justizbeamten vereitelt.

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