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Dibre Emeth · 1884-01-01 · 7-8 (1884) · page 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
40 (1884)
Issue
7-8 (1884)
Date
1884-01-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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104 1833 bis 1834 seine Vorlesungen auszusetzen. Im Pfarrhause zu Buoch, wo er sich den größten Theil des Winters über aufhielt, fand er Pflege und Trost. Während des Sommers 1834 reiste seine christliche Ueberzeugung, im August ließ er sich in Buoch taufen, und von nun an befestigte sich sein Glaube mehr und mehr. Einige Monate nachher schloß er auch den Bund der Ehe mit Louise Mayer, einer Tochter des damaligen Pfarrers in Altdorf, die er während jener trüben Zeit des Winters im Pfarrhause zu Buoch kennen gelernt hatte. Leider verlor er diese in treuer Hingebung ganz für ihn lebende Gattin schon nach drei Jahren durch den Tod. Nachdem die Krisis des Uebertritts vorbei war, befestigte sich auch Mayer's Gesundheit allmählich wieder, er widmete sich mit neuem Eifer seiner akademischen Lehrthätigkeit, der Kreis seiner Zuhörer erweiterte sich zusehends. Die Gegenstände seiner Vorlesungen waren Institutionen, Pandekten, Exegese einzelner Abschnitte der Pandekten, und seit 1839 auch der Civilprozeß, der seine geschätzteste Vorlesung wurde. Auch mehrere werthvoüe literarische Arbeiten erschienen nun. So das Recht der Anwachsung bei dem testamentarischen und gesetzlichen Erbrechte 1835, die Lehre vom Erbrecht 1840 u. A. Im Jahre 1837 rückte er zum ordentlichen Professor vor und nahm nun an den Senats- und Fakultätsgeschäften, sowie an den Arbeiten des Spruch- Kollegiums eifrigen Antheil und wurde ein angesehenes, einflußreiches Mitglied des Senats. Besonders in solchen Fällen betheiligte er sich mit Eifer an den Verhandlungen, wo es sich darum handelte, Rechtsgrundsätze oder religiös-kirchliche Interessen zu vertreten. Die Gründlichkeit, mit welcher er die Dinge zu behandeln pflegte, und der Scharfsinn, mit welchem er Schwierigkeiten hervorzukehren, mögliche Einwürfe zu beantworten wußte, waren oft auch gefürchtet. Im Jahre 1849 bis 1860 führte er das Rektvramt der Universität und hatte in dieser schwierigen, politisch bewegten Zeit mannigfache Gelegenheit, seine Festigkeit, Besonnenheit und konservative politische Gesinnung zu bewähren. Sein Standpunkt war von seiner Studienzeit her der des konstitutionellen Liberalismus, zu dem er sich durch Wort und That bekannte. Als im Jahre 1832 die Gültigkeit der Wahl der einst wegen politischer Verbindungen zur Festuugsstrafe verurtheilten, aber

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