Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 40 (1884)
- Issue
- 7-8 (1884)
- Date
- 1884-01-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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102 Advokatenpraxis war oft nicht hinreichend, um seine Lebensbedürfnisse zu bestreiten; es widerstrebte ihm, die Rücksicht auf den Gelderwerb voranzustellen, und er blieb auch später, als er zu Wohlstand gelangt war, in Geldsachen immer ungemein zartfühlend und ehrenhaft. Seine Rechtlichkeit und sein ernstes Streben erwarben ihm allgemeine Achtung. Er war eifriges Mitglied des unter Leitung des Prokurators Albert Schott zusammengetretenen Griechenvereins, bei dessen Sitzungen er häufig Berichterstattung über den Stand der Angelegenheiten übernahm. Später betheiligte er sich an einem Juristenkränzchen, bei welchem er seiner gründlichen Vorträge wegen sehr geschätzt war. Er wohnte längere Zeit im Hause des Professors und nachherigen Ober-Konsistorial-Raths Klaiber, dessen Schüler er im Gymnasium gewesen, und mit dem er seitdem in freundlichen Beziehungen geblieben war. Durch den Verkehr mit diesem väterlichen Freunde wurde auch seine Entwickelung in religiöser Beziehung, die ihn lebhaft beschäftigte, gefördert. Eine eigentliche Heimath fand er in einem gastfreundlichen Pfarrhause der Umgegend von Stuttgart, in Buoch, einem kleinen, schöngelegenen Dorf auf einer der Höhen, die das fruchtbare Remsthal umschließen. Er hatte sich während seiner Studienzeit mit dem einzigen Sohne des Hauses, Fr. Reinfelder, der gleichzeitig mit ihm die Rechtswissenschaft studirte, innig befreundet, hatte gewöhnlich in dessen elterlichem Hause die Ferien zugebracht und hierher nahm er auch jetzt seine Zuflucht, wenn er Erholung von anstrengender Arbeit oder Erheiterung von den Kämpfen, die sein Lebensgang mit sich brachte, bedurfte. Dort war er wie der Sohn des Hauses gehalten, dort fand er liebevolle Theilnahme und Berathung für seine Angelegenheiten und Sorgen und in dem aus der ganzen Umgegend viel besuchten Hause manche geselligen Genüsse, die ihn anregten oder erfrischten. Seine Advokatenpraxis hatte ihm den Ruf eines sehr scharfsinnigen und kenntnißreichen Juristen verschafft, auch hatte er durch einen Kommentar über das neue württembergische Pfandgesetz, sowie durch eine kleine, rechtsgeschichtliche Abhandlung seine wissenschaftliche Befähigung erprobt, der Gedanke lag daher nahe, seine Kenntnisse für das Lehramt zu nützen. Es wurde ihm von dem damaligen Minister des Kirchen- und Unterrichtswesens, Schmidlin, der Antrag gemacht, ein Lehramt auf der Landesuniversität zunächst