Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 38 (1882)
- Issue
- 11-12 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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177 Um in's Klare zn kommen, sandte der Vater nach zwei Nabbinen. Diese kamen und als sie die Aeußernngen des Sohnes hörten, nannten sie ihn einen Freimaurer. Sie erklärten dem Vater warnend, er müsse seinen Sohn von den neuen Ideen heilen lassen, oder er werde selbst verrückt werden. . Zu seiner Kur forderten sie, den Sohn ihnen zu überlassen, und warfen denselben dann in's Gefängniß. Der Kerkermeister war ein Freund der Missionare und ließ diese deshalb öfters zn dem Gefangenen. Um dem Sohne Erleichterungen zu verschaffen, hielt ihn später der Vater bei sich selbst verschlossen und sandte ihn dann an einen andern Ort; wohin, konnten die Missionare nicht erfahren. Ein anderer wurde gleichfalls ins Gefängniß geworfen, und nicht weniger als 16 kennt der Missionar, die für ihre Vertheidigung des Christenthums geschlagen worden sind. Ein Jude in Balat hatte einige Traktate in seinem Laden, die fand ihn ein Rabbi lesend. Der Letztere zerriß die Traktate und erklärte, er würde diesen Inden in den Bann thnn, weil er solche Bücher besäße. Ans Furcht sprach der Manu eine Unwahrheit, irgend Jemand habe ohne sein Wissen diese Schriften bei ihm gelassen, und da er gedacht hätte, es wären jüdische Bücher, habe er sie zu prüfen begonnen. Der Rabbi aber schrie ihn an: er habe sich durch Berührung dieser Bücher verunreinigt, und verbot nun Jedem, bei ihm zu kaufen. Ein Haufe von Juden sammelte sich, der des Rabbi Worte billigte. Der Laden des armen Mannes wurde sogleich geschlossen und er selbst vor das jüdische Gericht gestellt. Dort mußte er eine Strafsumme von 150 Piastern zahlen, und sein Laden blieb 14 Tage geschlossen. Der nichtswürdigste Eigennutz paart sich bei den Nabbinen aber auch mit Brutalität. Während des Passahs, wo die Juden Gesäuertes nicht essen dürfen, ertheilen die Nabbinen die Erlanbniß zum Verkauf von Mazze. Am letzten Passah ließen sie sich bestechen, den Preis der Mazze auf das Doppelte gegen sonst und auf den doppelten Preis des ungesäuerten Brotes festzusetzen. So zogen nun die privilegirten Verkäufer aus der verkauften Waare einen ungeheuren Gewinn, manche arme Juden jedoch waren genöthigt, entweder gesäuertes Brot zn essen oder zu darben. Nach dem Passah wurde es aber bekannt, daß große Massen Mazze unverkauft geblieben seien, mib die Verkäufer