Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 37 (1881)
- Issue
- 11-12 (1881)
- Date
- 1881-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2554541-2554868-2554875--07701-2563720- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
177 Schläge verdient habe. Der Knabe verneinte das, fügte aber hinzu: „Ich mag nicht länger ein Jude sein, ich will ein Christ werden!" Der Student nahm hierauf den Umherirrenden auf seine Stube mit sich, damit er nicht durch die winterliche Kälte in der Nacht Schaden erlitte. Tags darauf aber theilte er den Vorfall einem Professor mit und bat um Verhaltungsmaßregeln. Der Professor antwortete ihm, daß in der Sache nichts zu thun sei, ehe man nicht ausgemacht habe, ob man das Kind behalten und unterrichten oder ob man es den Eltern wieder übergeben solle. In Folge dessen wurde die Angelegenheit also der Obrigkeit angezcigt und durch diese die Judenschaft von derselben in Kenntniß gesetzt. Hiernach wurde bestimmt, daß der Student, der Knabe und dessen Eltern gleichzeitig vor der Obrigkeit erscheinen, und so die Sache weiter verhandelt werden solle. Demgemäß fanden sich auch alle drei Parteien an der bestimmten Stelle ein. Um zu ihrem Ziele zu kommen, beschuldigten die Eltern ihren Sohn, daß er etwas Silber gestohlen habe und dafür habe gezüchtigt werden sollen. Der Sohn widersprach dieser falschen Anschuldigung auf's Ernsteste und schilderte den wirklichen Sachverhalt genau, sodaß die Eltern auf diese Weise ihren Zweck nicht erreichten. Die Behörde wollte aber nicht entscheiden, wie in diesem schwierigen Falle zu verfahren sei, und berichtete also an den König. Bei diesem nun lag die Sache fünf Monate. In der Zwischenzeit aber blieb der Knabe bei dem Studenten, von welchem Jener durchaus nicht weichen wollte. Daß die königliche Entscheidung so lange auf sich warten ließ, hatte seinen guten Grund. Der Monarch wollte die Sache nicht überstürzen und legte sie deshalb gelehrten Männern vor, um deren Rath er bat. Die Meinungen derselben waren gespalten: die Einen wünschten, daß der Knabe den Eltern zurückgegeben würde; die Andern erklärten, der starke Trieb des Kleinen, ein Christ zu werden, dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Ohne seinen Willen dürfe mau jedesfalls den Knaben nicht den unverständigen Eltern ausliefern, sondern müsse ihm so lange ein Obdach gewähren, bis er selbst wieder zu den Eltern zurückzukehrcn geneigt sei. Während so die Sache noch bei dem Könige schwebte, nahm der Wirth des Hauses, in welchem der Student wohnte, den 18