Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 36 (1880)
- Issue
- 7-8 (1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2554541-2554860-2554865--07435-2563450- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
läi aus derselben eine kleinere, für eine Waarensendung passende herzustellen; ich sägte unermüdlich und brachte doch nichts zu Stande; denn ich hatte, glaube ich, bis dahin noch nie eine Säge in der Hand gehabt und hatte mich nie mit Zimmermannsarbeit vertraut gemacht. Am 7. Juni 1825 wurde ich in die Gemeine ausgenommen. Der Tag meiner Aufnahme ist mir durch einen traurigen Umstand zwiefach eindrücklich geblieben. An jenem Tage war nämlich, wie ich dies später erfuhr, mein Bruder Salomon beim Schwimmen an einer Stelle, wo auch ich früher viel hundert Mal gebadet hatte, ertrunken. Mit einem lebhaften, forschenden Geiste begabt, ward er bald nach meiner Taufe, entweder durch dieselbe oder durch den Religionsunterricht in der Societätsschule, veranlaßt, über sei» Seelenheil nachzudenken. Als er einst von seinem Bruder über dem Lesen eines christlichen Buches ertappt wurde, ward er drohend gewarnt, sich ja nicht mit Christus und seiner Religion einzulassen; allein der feurige Knabe, anstatt dadurch eingeschüchtert zu werden, erwiderte in seiner lebhafte» Art: es komme ihm vor, als ob Jeder an Christum glauben müsse. Dieses freimüthige Bekenntniß ward auf der Stelle mit harter Strafe geahndet. Mit aber gereichte bei dem wehmüthigen Gedanken, diesen meinen jüngsten, mir sehr lieben Bruder auf so traurige Weise aus dem Leben genommen zu wissen, die Hoffnung zu nicht geringem Trost, daß der jugendliche Bekenner bei Jesu, um dessen willen er schon hier hatte leiden müssen, Gnade gefunden haben wird. Einige Monate später aber erhielt ich einen Mark und Bein durchbohrenden Brief, in welchem mein Vater mir meldete, daß er mit Gram und tiefem Schmerz das große Unglück (meine Bekehrung), welches mich betroffen, erfahren habe; ich hätte dadurch nicht nur mir selbst ewigen Fluch zugezogen, sondern auch meine Eltern für Zeit und Ewigkeit unglücklich gemacht. In der festen Voraussetzung jedoch, daß ich seinen warnenden, belehrenden Gründen Gehör geben werde, ertheilte er mir den väterlichen Rath, durch Vermittelung des Ober-Rabbiners in Amsterdam der christlichen Religio» abzusagen und wieder auf den allein richtigen Weg zurückzukehren. Wofern ich aber in meinem Jrrthum beharre, würde er mich nicht mehr als mein Kind ansehen, die im Gesetz vorgeschrie- 9*