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Dibre Emeth · 1880-01-01 · 1-2 (1880) · page 14

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
36 (1880)
Issue
1-2 (1880)
Date
1880-01-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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14 schadet. Von dem an Christum gläubig gewordenen Israel lehrt uns das Neue Testament noch Bedeutsames für die Entwickelung des Reiches Gottes auf Erden erwarten, aber so hängt uns eben für die Inden Alles von der Annahme Christi als ihres Erlösers ab. Erst an das Aufhören „des Judcnthums" und an ihre Lossagung von demselben knüpft man in der Welt die Bedeutung einer positiven Förderung der Religion durch die Inden. Jüdische Blätter klagen ja auch selbst darüber, daß man vielfach zwar schon die Juden, nicht aber „das Judenthum" anerkennen wolle. Aber haben denn die Juden wenigstens für sich selbst, für ihre Religion, für ihren Glauben und für die ganze Gestaltung ihres Lebens von der Verwerfung Christi Gewinn gehabt? Die Religion des Alten Testamentes ist dahin, selbst die äußere Möglichkeit ihrer Ausübung ist nicht mehr vorhanden, denn dieselbe war ganz an Palästina und den Tempel von Jerusalem geknüpft. Es ist für sie jener Zustand eingetretcn, welchen der Prophet Hosea 3, 4. 5 beschreibt, wo sie ohne Könige, Fürsten, Opfer, Altar, Leibrock und Hansgötzen, d. h. also nicht das alttestamcntliche Gottesvolk und doch auch nicht allen übrigen Völkern gleich sind. Aber auch der Ersatz jener Religion, die talmudische, an welcher sie 1800 Jahre hernach fcstgehalten haben, geht ihnen sichtbar verloren. Jenes Judenthum der Pharisäer und Rabbinen stirbt aus; seit Mendelssohn bricht cs nach und nach in dem ganzen Stamme zusammen. Mendelssohn opferte bereits „die geoffenbarte Religion", das Judenthum sollte nach ihm vielmehr nur „ein geoffenbartes Gesetz" sein, während er eine allgemeine Menschheitsreligion, jene der Aufklärungszeit annahin, in welcher alle Menschen eins sein sollten. Seitdem ist man wcitergegangen und hat richtig erkannt, daß auch die gesammte talmudische Gesetzgebung kein geoffenbartes Gesetz, sondern lediglich aus dem Willen und Erwählen der Rabbinen hervorgegangen ist. Man legt diesen Gesetzen jetzt jüdischerseits wohl allgemein einen geschichtlichen Werth, aber nicht einen verpflichtenden und göttlichen Charakter bei. Die Orthodoxen der neueren Zeit unterscheiden sich hier von ihren Gegnern, den Fortschritts- oder Culturjuden nur dadurch, daß sie wenigstens für das häusliche Leben und für den Gottesdienst die talmudische und

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