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Dibre Emeth · 1879-01-01 · 9-10 (1879) · page 27

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
35 (1879)
Issue
9-10 (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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155 andere c sich ganz hinwegzusetzen wissen. Das Gewissen aber wird sich hinlänglich mit dem Bewußtsein beruhigen, den Gehorsam gegen Gott durch die Beobachtung der Pflichten unter a bez. unter b hinlänglich zu bekunden und dadurch des göttlichen Wohlgefallens theilhaftig zu sein. Das religiöse Bewußtsein wird mit den religiösen Forderungen ganz unbewußt einen Vertrag eingehn; es wird sich Absolution ertheilen für die Vernachlässigung von c oder b, indem es sich sagt, daß die gänzliche Beobachtung sämmtlicher religiöser Forderungen unmöglich ist und die Religion sich daher mit a oder b als mit einer Abfindungssumme begnügen wird. Werden nun unter a oder b die sittlichen Pflichten oder die Observanzen eingereiht werden? Die sittlichen Pflichten vielleicht, wenn ihr Verhältniß zu den Observanzen im Volksbewußtsein wie Kern zu Schale, wie Zweck zu Mittel aufgefaßt, ihnen somit eine weit höhere Wichtigkeit als den Observanzen zugeschrieben würde. Wir sagen: vielleicht; denn auch dann noch würde es sich fragen, ob sich das religiöse Pflichtbewußtsein nicht dennoch lieber in der Beobachtung der Observanzen seinen Vertrag mit Gott zurecht macht, als in der strengen Befolgung der moralischen Pflichten. Denn wenn auch die erstcren manches schwere Opfer auferlegen, manche harte Entbehrung und Entsagung fordern, so bequemt sich das menschliche Wollen denselben doch weit lieber als dem Sittengesetz, zu dessen umfassender Beobachtung die höchste sittliche Anstrengung, der äußerste moralische Kraftaufwand erforderlich ist. Der Mensch ist weit eher geneigt, sich durch Beobachtung religiöser Observanzen Straferlaß für sittliche Schlaffheit, Leichtfertigkeit und Willkür zu erkaufen, durch Unterwerfung unter jene sich das Feld auf moralischem Gebiete frei zu machen. Immerhin würde, wenn in die moralischen Forderungen der eigentliche religiöse Schwerpunkt verlegt würde, dies denselben bedeutend zu Statten kommen. Ist diese Folgerung zutreffend — und man wird sie in der Wirklichkeit vielfach bestätigt finden — so ergiebt sich, hieraus, daß die Anhäufung und Vervielfältigung der Observanzen der sittlichen Wirkung einer Religion keineswegs Vorschub leistet, daß im Gegentheil Observanz und Moral in umgekehrtem Verhältniß steht, indem die Observanzen wie ein Unkraut die besten Säfte des religiösen Gemüthes aufzehren und sie den sittlichen Keimen entziehen. Hieraus erklärt sich die so häufig gemachte, auffallende Wahrnehmung,

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