Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 35 (1879)
- Issue
- 7-8 (1879)
- Date
- 1879-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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- Riga 1× ep/1000826
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125 1811 erschien, auf Antrag des Civil-Gouverneurs, „über die ungeheure und unglaubliche Menge der Juden, die sich in Riga aufhielten", am 31. März ein Rescript der Gouveruements-Regierung an den Rath, worin demselben aufgetragen wurde, „wegen der Excefse, welche durch die zu beträchtliche Anhäufung der Juden verübt werden, ein genaues Verzeichniß derselben anfertigen zu lassen und ein Sentiment einzureichen, wie ihrer Anhäufung vorzubeugen sei". — Am 11. April desselben Jahres forderte der damalige General-Gouverneur, Fürst Labanow-Rostowsky, eine Erklärung vom Rathe: Warum den Hebräern hier der Aufenthalt gestattet würde, da er ihnen doch durch keine Verordnung erlaubt, vielmehr durch mehrere amtliche Ukase untersagt sei, auch ihnen ausdrücklich andere Gouvernements zur Niederlassung angewiesen worden seien? „Das Sentiment des Rathes" ging im Ganzen dahin, den frühern Allerhöchsten Vorschriften Folge zu geben, schlug aber zugleich vor, den eigentlich Schlock'schen Hebräern, die sich in Riga aufhielten, ein halbes Jahr zur Ordnung ihrer Angelegenheiten, den 15 Familien von Schutzjuden den Aufenthalt hier zu gestatten, mit Ausschluß ihrer jetzt unmündigen Söhne, die sich nach erreichtem 17. Jahre ihr Fortkommen in den zum Aufenthalt der Hebräer bestimmten Gouvernements zu suchen hätten. 1813 erließ die Livländische Gouvernements - Regierung eine Verordnung, in welcher den 15 Familien, mit Ausschluß der Söhne, die sich entfernt, und der Töchter, die an Hebräer anderer Gouvernements verheirathet wären, der ungestörte Aufenthalt gestattet werden sollte, die übrigen in Schlock angeschriebenen Hebräer sollten wie die aus andern Gouvernements Angereisten behandelt werden. 1821, am 18. Oktober, erging ein Allerhöchst bestätigter Beschluß des Minister - Comits's, worin wörtlich gesagt wurde: „Daß, wenn auch die von Polen acquirirten Gouvernements durch die Hebräer und deren immer zunehmende Zahl immer mehr zu Grunde gerichtet würden, die Regierung unmöglich gestatten könne, daß Solches, denen von Alters her existirenden Gesetzen zuwider, nicht nur durch irgend einige direkte Anordnungen, sondern selbst durch Nachsicht auf diejenigen Gouvernements extendirt werde, in welchen diesen schädlichen Leuten untersagt ist, sich niederzulassen."