Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1879-01-01 · 5-6 (1879) · page 24

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
35 (1879)
Issue
5-6 (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2554541-2554852-2554856--07198-2563206
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

88 1. Die Klassen und Synoden (kirchliche Versammlungen mit bestimmten Befugnissen) sollen fleißig über die Judenbekehrung berathen und eine Ordnung der Bekehrung derselben aufstellen. 2. Die Prediger, Aeltesten und Gläubigen sollen so viel wie möglich die Juden zu überzeugen suchen, daß sie Jesum Christum als den Messias anerkennen, der ihnen Vergebung, zeitliches und ewiges Heil bringt. 3. Man soll den Christen ihre Vorurtheile gegen die Juden ausreden. 4. Die Obrigkeit soll die Juden anhalten, bestimmte für die Juden zu haltende Predigten anzuhören, und diesen Predigten sollen die Juden bei Strafe des Verlustes ihrer bürgerlichen Freiheit beiwohnen müssen. 5. Es sind besonders geeignete Personen anzustellen, die sich mit der Religion der Juden bekannt machen sollen, um sich dann mit diesen zu besprechen. Diese Personen sollen sich mit den Geistlichen, Synoden und Klassen in Verbindung setzen, damit sie ihr Werk recht ausführen. 6. Am Gymnasium zu Amsterdam soll ein Professor der hebräischen Sprache und der jüdischen Controverse angestellt werden, um die Christen zum Werke anzuseuern und den Juden das Fundament der christlichen Religion zu zeigen. 7. Sollen Bücher in der den Juden zugänglichen Sprache geschrieben werden, welche das Verlangen nach ihrem Heile darthun und auch Gebete für die Juden enthalten, ebenso aber eine Uebersetzung des Neuen Testamentes veranstaltet werden. 8. Soll man sowohl öffentlich als zu Hause für die Juden beten, und sollen die Geistlichen in ihren Predigten die Christen hierzu öffentlich ermahnen. 9. Alle Bilder sollen, damit die Juden keinen Anstoß an denselben nehmen, in den holländischen Gotteshäusern verboten werden. 10. Jede Provinz hat 2 Zöglinge für dieses Werk heranzubilden. 11. Der Senat in Amsterdam soll um Anstellung eines Professors am Gymnasium gebeten werden, der nur Vorträge und Disputationen mit den Juden halten und einen Katechismus der streitigen Lehren schreiben soll; ebenso aber soll der unmäßigen Bibelkritik entgegengetreten werden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.