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Dibre Emeth · 1879-01-01 · 1-2 (1879) · page 23

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
35 (1879)
Issue
1-2 (1879)
Date
1879-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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23 dem Markte zu Kamieniec durch den Gerichtsdiener verbrannt und in der Diözese nicht weiter geduldet werden sollten. Wein, Weihrauch, Kelche und andere Sachen, die zum gottesdienstlichen Gebrauche gehören, 'sollten von den Juden, welche dieselben zu verunreinigen pflegten, nicht weiter entnommen, die Urheber der ganzen Unruhe aber mit Geld- und Leibesstrafen belegt werden, den Talmudgegnern seien wegen des ihnen zugefiigteu Schadens 5000 polnische Gulden auszuzahlen, der Talmudisten Schändung des Kruzifixes und andere Verbrechen derselben der weltlichen Obrigkeit zur Bestrafung zu überlassen, die im Palatinat sich aufhaltenden Juden dürften sich nicht weiter Talmudisten nennen, und entstehe die Frage, ob sie, wenn sie den Talmud nicht verwerfen wollten, den Rechten der katholischen Kirche unbeschadet noch länger in dem rechtgläubigen Reiche zu dulden seien? Den Rcichsständen müsse diese Frage zur Beurtheilung verbleiben. Beiden Theilen sei das gegenseitige Sichverlästern untersagt, den Talmudisten ihre Gewaltthätigkeiten, den Talmudfeinden alle nächtlichen Zusammenkünfte; wohingegen sie bei ihrer Untersuchung der Wahrheit geschützt werden sollten. So der Entscheid des Bischofs. Dieser Kirchenfürst übergab dann noch beiden Theilen einige Punkte zu weiterer Ueberlegung und Belehrung und verordnete, daß jeder Theil später für sich geprüft werden sollte. Zu dieser Prüfung hat man den Benediktiner Tyszkowski und verschiedene Theologen abgesandt. Tie Talmudgegner sind bei dieser Gelegenheit bei ihren Sätzen verblieben und haben aus etliche andere Punkte, die ihnen vorgelegt wurden, höfliche Antwort gegeben. Dies das erste Aktenstück aus Polen. Ehe sich die dem Talmud feindlichen Juden aber an die katholische Kirche gewandt haben, hatten sie ihre Augen, obwohl vergeblich, nach Deutschland gerichtet. Wenigstens liegt ein Brief aus Osnabrück vom 5. Nov. 1753 vor, den der gelauste Rabbiner Leopold Immanuel Jacob de Dors, Lektor der orientalischen Sprachen, an Herrn v. Loen in Fingen richtet. Der frühere Rabbi theilt hier jenem Edelmanne mit, er habe eine Zuschrift von vielen Juden aus Polen

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