Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 33 (1877)
- Issue
- 11-12 (1877)
- Date
- 1877-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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173 herrsche, das Leben nach dem Gesetze einzurichtcn, wie es der Apostel Jakobus that, oder ihm irgend welche andere Gestalt zu geben; die Zeit des Messias sei hier überall die Zeit der Freiheit, gebunden sind wir nur an Christum und an seinen Geist. Der Rabbiner erklärte, die messianische Zeit könne noch nicht da sein, denn der für dieselbe verheißene Friede herrsche noch nicht auf Erden. Dem gegenüber frug ich den alten Herrn, ob etwa das Gesetz nicht da gewesen wäre, als die Juden am Sinai und in Kanaan Götzendienst getrieben hätten? Die Möglichkeit dessen, daß die messianische Zeit bereits eingetreten sei, räumte hierauf denn auch Rabbiner F. ein, und cs wurde nun vielmehr die eigentliche Natur und Art dieser Zeit besprochen. Da mußte der Unterschied zwischen Gesetz und Evangelium aufgezeigt werden. Beide enthalten die gleichen Forderungen, wenngleich das erstere in das nationalisraelitische Gewand gekleidet und in engere nationale Schranken hincingestellt. Hiervon abgesehen fordert Gott auch durch Christum nicht mehr als einst durch Mosen; denn Größeres kann nicht verlangt werden, als schon am Sinai verlangt worden ist, nämlich, daß der Mensch Gott von ganzem Herzen und den Nächste« wie sich selber lieben solle. Christus hat denn auch kein größeres Gebot aufgestellt oder aufstellen wollen; aber indem er mit dem Gesetze forderte: „Thue das, so wirst du leben", hat er daran erinnert, daß der Mangel der sinaitischen Gesetzgebung nicht in der Unvollkommenheit ihrer Gebote, sondern in der Unmöglichkeit ihrer Erfüllung durch den sündlichen Menschen liegt. Christus hingegen hat das ganze Gesetz in der Vollkommenheit und Tiefe erfüllt, welche allein Gotte genügt; und indem sich Christus nun uns selber zum Eigenthum darbietet, sollen wir in ihm das erfüllte Gesetz selbst besitzen; das „Soll" wird durch Christum zum „Haben"; und eben dies macht den rechten Unterschied zwischen Gesetz und Evangelium aus. Rabbiner F. suchte meine Ausführungen dadurch abzuschwächen, daß er die Größe der göttlichen Forderungen an den Menschen herabminderte. Er griff meine Gedanken über die Sünde an und erklärte, daß Gott nicht Heiligkeit, sondern nur das sittliche Streben fordere; gerecht vor ihm sei Jeder, wer das redliche Streben, Gutes zu thun, habe. Ich antwortete ihm mit den Worten bei Mose: „Verflucht ist, wer nicht hält alle Gebote des Gesetzes", verflucht also auch, wer selbst nur begehrt, wo das zehnte Gebot das Be-