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Dibre Emeth · 1877-01-01 · 3-4 (1877) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
33 (1877)
Issue
3-4 (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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88 Palästina wird, wie jede andere Provinz des Reichs, durch einen Pascha regiert, immer einen Türken, der sein Amt so gut ausbeutet, daß die Regierung gewöhnlich jedes Jahr einmal — hie und da zweimal — ihn abberufen und einen anderen hersenden muß. Er ist das Haupt aller Verwaltungszweige, und alle Sachen werden durch sie in seinem Namen erledigt. Unter ihm stehen die verschiedenen Verwaltungskörper mit je einem Vorstand, die jeder neue Pascha wieder etwas anders einrichtet. Da ist ein Polizeiamt, ein Gerichtsamt mit einem Türken als Oberrichter (dem Kadi), ein Handelsgericht, ein Steueramt, eine Militärverwaltung, auch ein Stadtrath rc., in welchen Landeskinder — beim Handelsgericht und Stadtrath auch hie und da Ausländer — Mitwirken. Besonders nehmen die Edelleute des Landes diese einträglichen Verwaltungsstellen ein. Im Gerichtsamt haben auch die Abgeordneten der verschiedenen Religionsgenossen als Beisitzer und Mitrichter ihren Platz; man findet also in den Sitzungen gewöhnlich einen Juden, einen griechischen Christen, einen römischen und einen armenischen anwesend. Den Protestanten ist dieses Recht noch nicht gewährt, es sei denn, daß gerade eines Protestanten Sache verhandelt werde, und dieses genügt. Ausländer können in's Gerichtshaus nur durch die Konsulate berufen werden und genießen durch die Dragomänner derselben einen Beistand. Da die einheimischen Behörden immer gegen den Ausländer zu entscheiden trachten, so kommt es in der Regel auf die Persönlichkeit des Dragomans an, ob er zu seinem Rechte kommt oder nicht; daher die Wahl eines solchen Mannes von Seiten der Konsulate für ihre Schutzgenossen von so großer Bedeutung ist, indem die Besetzung eines solchen Postens mit einem nicht ganz geschäftstüchtigen und nicht ganz uneigennützigen Manne an sich schon eine bedeutende Schädigung der Schutzbefohlenen in sich enthält. Auch sucht die Landesregierung den Einfluß der Konsulate immer mehr zu schmälern, was in dem Maße kein Schade wäre, in welchem sie selbst besser, unparteiischer und uneigennütziger würde; insoweit sie dies aber nicht wird, liegt hierin die Absicht einer Bloßstellung der Fremden, und damit einer Gefährdung ihrer Existenz, vor welcher uns Gott der Herr bewahren und darum alle Konsulate den rechten Takt finden lassen wolle, wie

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